Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg legt in einem Urteil fest, unter welchen Bedingungen Nicht-EU-Bürger bei ihren österreichischen Angehörigen leben dürfen.
BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)
Der EuGH bestätigt, dass sich Angehörige von Unionsbürgern nur dann auf das Recht auf Familienzusammenführung auf Basis der Freizügigkeitsrichtlinie berufen können, wenn die EU-Bürger von der Freizügigkeit in der EU Gebrauch gemacht haben.

Burgstaller: „Die derzeitige Diskussion über die Aufwertung der Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder zu Landesverwaltungsgerichten zeigt eindrucksvoll, dass sich diese bewährt haben und die damals eingeschlagene Richtung richtig war.“
Rund 300 Fälle von Sozialbetrug durch Scheinfirmen gibt es im Jahr. Die Finanzpolizei setzt nun verstärkt auf Razzien.
Vertreter der Richter und Staatsanwälte, der Verwaltungssenate und Verwaltungsrichter haben die Vereinbarung über die Errichtung von Verwaltungsgeichten zum Anlass genommen und am Donnerstag in einem Schreiben an Regierung und Länder ein Zehn- Punkte- Forderungsprogramm übermittel.