Jener Kärntner, der Anfang August ein T-Shirt mit der Aufschrift „Uwe geh in Häfn“ getragen hatte und wegen Ruhestörung von der Polizei festgenommen worden war, ist mit seiner Beschwerde gegen die Amtshandlung beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) abgeblitzt.
Shirt nicht Grund der Festnahme
Der Polizist habe den Mann aufgefordert, die Gruppe zu verlassen und die Ordnung nicht zu stören. Da er sich geweigert hatte, sei er eben festgenommen worden.
Es seien „immer dieselben wenigen Richter, die ständig negativ auffallen“, meint Eckart Ratz – Reduktion von Bezirksgerichten schade dem Vertrauen in die Justiz
Jener Wiener Staatsanwalt, der versucht haben soll, seinen Rückstand bei der Bearbeitung von Strafakten durch Fehleinträge zu kaschieren, ist in Wr. Neustadt freigesprochen worden. Ein Gerichtspsychiater hat dem Angeklagten ein massives Burn-Out-Syndrom attestiert.
Bayerns Staatsregierung zieht Lehren aus den tödlichen Schüssen am Amtsgericht Dachau: Alle Gerichtsgebäude sollen künftig mit mobilen Metalldetektoren ausgestattet werden.