Jener Kärntner, der Anfang August ein T-Shirt mit der Aufschrift „Uwe geh in Häfn“ getragen hatte und wegen Ruhestörung von der Polizei festgenommen worden war, ist mit seiner Beschwerde gegen die Amtshandlung beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) abgeblitzt.
Shirt nicht Grund der Festnahme
Der Polizist habe den Mann aufgefordert, die Gruppe zu verlassen und die Ordnung nicht zu stören. Da er sich geweigert hatte, sei er eben festgenommen worden.
Das Anlegen der Handschellen sah die Richterin deshalb als gerechtfertigt an, da der Festgenommene sich zweimal habe fallen lassen und somit Widerstand geleistet habe. Das T-Shirt sei nicht der Grund für die Festnahme gewesen, der Beamte habe die Schrift erst in der Polizeiinspektion gelesen.
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