Gesetzesbeschwerde: Richter gegen „überzogenen Rechtsschutz“

Standesvertreter gegen „politischen Deal“ zur Verwaltungsgerichtsreform

Die politisch akkordierte neue „Gesetzesbeschwerde“ beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) stößt nicht nur auf Widerstand des Obersten Gerichtshofes (OGH). Auch die Richter und Staatsanwälte lehnen das neue Rechtsmittel als „völlig überzogen“ und „systemwidrig“ ab. Die Standesvertreter fordern die Politiker in einem Brief auf, darauf zu verzichten. Sie vermuten einen „politischen Deal“ für die Verfassungsmehrheit zur Verwaltungsgerichtsreform.

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Rechtsschutzlücke bei „polizeiautonomen Handlungen ohne unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt“ schließen

Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer sucht  nach Wegen, um die (nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs entstandene) Rechtsschutzlücke bei „polizeiautonomen Handlungen ohne unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt“ zu schließen. In seinem Gutachten für den Juristentga schlägt der Jurist vor, dass in diesem Fall Maßnahmenbeschwerden an die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern ermöglicht werden. „Die Presse“, Print-Ausgabe, 07.05.2012

Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für Verwaltungsgerichte

Einstimmiger Beschluss nach intensiven Verhandlungen

Die geplante Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Nach zwei Hearings und intensiven Verhandlungen zwischen den Fraktionen stimmten die Mitglieder des Verfassungsausschusses des Nationalrats einhellig für den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf. Damit ist der Weg für einen Beschluss im Nationalrat Mitte Mai frei. Geplant ist die Einrichtung von je einem Verwaltungsgericht erster Instanz in den neun Bundesländern und zwei Verwaltungsgerichten erster Instanz beim Bund: sie sollen unter anderem die Unabhängigen Verwaltungssenate, den Unabhängigen Finanzsenat, das Bundesvergabeamt und zahlreiche sonstige weisungsfreie Sonderbehörden ersetzen.

In einzelnen Punkten, etwa hinsichtlich der Zuständigkeit für UVP-Angelegenheiten, nahmen die Abgeordneten noch Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vor. Zudem fasste der Ausschuss, teils einstimmig, teils mehrheitlich, eine Reihe von Entschließungen und Feststellungen.

Dabei geht es unter anderem um die Sicherung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte, die Einführung einer so genannten „Gesetzesbeschwerde“, Sachentscheidungen durch den Verwaltungsgerichtshof, das Disziplinarrecht für RechtsanwältInnen, den Instanzenzug im Universitätsbereich, den Ausbau der rechtlichen Stellung von Legalparteien und die Mitwirkung von fachkundigen LaienrichterInnen an der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Um die notwendige Disziplin beim Bundesheer nicht zu untergraben, treten die Abgeordneten weiters dafür ein, das bestehende Kommandantenverfahren möglichst unverändert beizubehalten.

Um die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit und eine einheitliche Organisation der Verwaltungsgerichte zu gewährleisten, urgiert der Ausschuss gemeinsame Standards und transparente, objektive Stellenbesetzungsverfahren.

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Die Gleichheit am Himmel

Land vergab Flugrettung in Osttirol ohne Ausschreibung an den ÖAMTC. Unabhängiger Verwaltungssenat erklärte diese Entscheidung  für nichtig.

Für sein eigenmächtiges Handeln musste das Land am Donnerstag einen Dämpfer einstecken. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) „flog“ die Vergabe der Flugrettung in Osttirol an den Christophorus Flugrettungsverein (CFV) des ÖAMTC ein. Den Vergabeschritt setzte das Land, nachdem der Bund im Juli 2011 die gegenseitige Vereinbarung (Artikel 15a-Vereinbarung) zum Betrieb einer Flugrettungsleitstelle in Osttirol aufgekündigt hatte.

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Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im parlamentarischen Verfassungsausschusses

Spektakulär wie selten noch werden am Mittwoch die Beschlüsse des parlamentarischen Verfassungsausschusses ausfallen. Bereits in Gesetzesform gegossen wird am Mittwoch die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die zahlreiche Verfassungsänderungen nötig macht. Mehr als 120 Senate und Sonderbehörden werden abgeschafft.

PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Ihre Aufgaben übernehmen abhängig von der Materie neun Landesverwaltungsgerichte (für jedes Bundesland eines) bzw. zwei Bundesverwaltungsgerichte (ein allgemeines und eines für Finanzen). Das bringt für den Bürger den Vorteil, dass er bei Beschwerden gegen Bescheide (etwa bei Baugenehmigungen, in Steuerfragen oder bei Verkehrsdelikten) sofort zu „echten“ Berufsrichtern kommt. Über den Landes- und den Bundesverwaltungsgerichten steht dann noch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der sich aber nur mehr mit Fällen, in denen die Rechtslage unklar ist, beschäftigen soll.

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EU-Kommission klagt Ungarn

Brüssel sieht durch die Gesetze die Unabhängigkeit der Justiz wegen der vorzeitigen Pensionierung von Richtern und Staatsanwälten und des Datenschutzbeauftragten bedroht

Im Streit über die ungarische Staatsreform klagt die EU-Kommission Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof. Das teilte EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Durao Barroso heute in Brüssel mit.

Dabei handelt es sich um zwei Klagen wegen Verletzung der EU-Verträge. Brüssel sieht durch die Gesetze die Unabhängigkeit der Justiz wegen der vorzeitigen Pensionierung von Richtern und Staatsanwälten und des Datenschutzbeauftragten bedroht.

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Spindelegger will Auffrischung der Demokratie

Die Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen sei bereits umgesetzt Er habe in seiner Zeit als Parteichef begonnen, das Verhältnis Bund und Länder auf andere Beine zu stellen, sprach Spindelegger die Reformpartnerschaft an. Maßnahmen des Stabilitätspakts wie ein Aufnahmestopp und die Aufhebung des Versetzungsschutzes im öffentlichen Dienst sowie die Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen oder die Mindestsicherung seien bereits umgesetzt. …

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Tagung der Personalvertreter der Unabhängigen Verwaltungssenate der Bundesländer

Anders als bei der Justiz, die immer schon gewerkschaftlich bundesweit organisiert war, erfolgte die Vertretung der UVS im Personalvertretungsbereich, wenn überhaupt, lediglich auf Landesebene. Um die volle Unabhängigkeit im Interesse des Rechtschutz suchenden Bürgers auch weiterhin zu wahren, ist es mehr denn je geboten, bundesweite einheitliche Standards für die organisationsrechtlichen Grundlagen in Zusammenarbeit mit den Landesgesetzgebern in den Bundesländern zu schaffen

Die 1991 in allen Bundesländern eingerichteten Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) wurden als Tribunal im Sinne der Menschenrechtskonvention eingerichtet. Jeder Bürger hat das Recht, dass über ein Rechtsmittel gegen eine verhängte Strafe zumindest in der Berufungsinstanz ein unabhängiger und weisungsfreier Richter entscheidet. Die UVS haben seit mehr als 20 Jahren die Verfahren im Interesse des allgemeinen Rechtsschutzes und somit im Interesse der Bürger unabhängig und weisungsfrei geführt.

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