Kriminalamt ermittelt gegen Scheinfirmen

Baufirmen werden gegründet, stellen Arbeiter an, zahlen weder Sozialversicherung noch Lohnsteuer und werden wieder in Konkurs geschickt. Wegen Scheinfirmengründungen ermittelt ab Juni auch das Landeskriminalamt.

Bei der Finanzpolizei, der Kontroll-Organisation gegen Schwarzarbeit, hat man es mit hohen Dunkelziffern zu tun. Jährlich werden demnach 800 Baufirmen gegründet, 600 davon existieren aber ein Jahr später nicht mehr. Das könne aus wirtschaftlichen Gründen sein, heißt es bei der Finanzpolizei. Zu einem guten Teil könnte es aber auch an den illegalen Praktiken liegen, die da angewendet werden.

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Häusertausch in Kitzbühel: Russische Unternehmerin Baturina kämpft um Lift

Die BH Kitzbühel genehmigte den Kauf der Villa mit Lift – Der Unabhängige Verwaltungssenat sah das jedoch anders

Verena Langegger, DER STANDARD

Innsbruck – Es ist eigentlich ein banaler Grund, warum sich die russische Milliardärin und Ehefrau des Moskauer Ex-Bürgermeisters Juri Luschkow, Jelena Baturina, quasi neben ihrer Villa in Aurach im Bezirk Kitzbühel ein weiteres Nobeldomizil zulegen will: Ihre Mutter, die in dem Haus lebt, sei zu alt, um Treppen zu steigen, sie brauche einen Lift. Und diesen habe man in die alte Villa in der Kochau, um deren Kauf Baturina immerhin drei Jahre kämpfte, nicht einbauen können.

 

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Behördenmitarbeiter sollen in Verwaltungsgerichte wechseln

Die geplanten neuen Verwaltungsgerichte sollen ihre künftigen Mitarbeiter zum größten Teil aus jenen derzeitigen Behörden rekrutieren, die mit der beschlossenen Verwaltungsreform aufgelöst werden. So werden die Richter des Asylgerichtshofes und des Bundesvergabeamtes nahtlos in das geplante Bundesverwaltungsgericht wechseln können und die Mitglieder des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) zum Bundesfinanzgericht. Geänderte Asyl-Zuständigkeiten Im Fremden- und Asylverfahren bedeutet …

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Neue Verwaltungsgerichte: Jetzige Behörden-Mitarbeiter sollen in neue Gerichte wechseln

Asylgerichtshof und Unabhängiger Finanzsenat sehen „Aufwertung“. Das neue Bundesverwaltungsgericht soll mit 160 bis 170 Richtern und rund 30.000 Verfahren jährlich (inklusive Fremdenrecht) nicht ganz doppelt so groß wie der derzeitige Asylgerichtshof werden. Damit werden zusätzlich zu jenen aus dem Asylgerichtshof und dem Bundesvergabeamt noch weitere 70 bis 80 Richter benötigt.

Am 1. Jänner 2014 soll elf neu geschaffene Verwaltungsgerichte die Arbeit von rund 120 Sonderbehörden übernehmen. Die neuen Gerichte sollen ihre künftigen Mitarbeiter zum größten Teil aus jenen derzeitigen Behörden rekrutieren, die mit der beschlossenen Verwaltungsreform aufgelöst werden. So werden die Richter des Asylgerichtshofes und des Bundesvergabeamtes nahtlos in das geplante Bundesverwaltungsgericht wechseln können und die Mitglieder des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) zum Bundesfinanzgericht.

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Tirol bekommt Landes-VwGH

Tirol bekommt ab 1. Jänner 2014 einen Verwaltungsgerichtshof. Vor wenigen Tagen beschloss in Wien der Nationalrat einstimmig die Reform der Verwaltungsgerichte. Jedes Bundesland bekommt damit einen Verwaltungsgerichtshof.  Die Aufgaben des Verwaltungsgerichtshofes wird in Tirol der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) übernehmen.

Die zahlreichen Berufungssenate und Sonderbehörden, die bisher für Berufungsverfahren zuständig waren, fallen weg. Für den Bürger sollen dadurch Verwaltungsverfahren übersichtlicher und schneller von statten gehen.

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Ein guter Parlamentstag macht noch keinen Sommer

Erfolgreich, aber einsam: Josef Ostermayer feierte alleine (foto: standard/cremer)

Die Einführung von Verwaltungsgerichten ist der größte Schritt, den die Koalition zur Verwaltungsreform zustande gebracht hat – Entsprechend hat sie sich im Parlament gefeiert – Weitere Reformen sind nicht in Sicht

Saskia Jungnikl, Conrad Seidl, Der Standard

Stellen Sie sich vor, es gibt etwas zu feiern, und keiner ist da: Die Jahrhundertreform der österreichischen Verwaltung führte bei den Parlamentarieren statt zu überbordender Euphorie eher zu einer Jahrhundertmüdigkeit.

Schwer zu sagen, ob es an der Mittagszeit lag, oder daran, dass ohnehin alles auf Schiene war: Bei der Debatte vor der Abstimmung über die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit waren im Plenum außer den Rednern jedenfalls nicht viele Mandatare anwesend.

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Heute im Parlament: Neue Verwaltungsgerichte einstimmig beschlossen

„Der heutige Tag ist ein guter Tag für Österreich“, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl.

Mit den Stimmen aller fünf Fraktionen hat der Nationalrat am Dienstag die seit Jahrzehnten angestrebte Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen. Berufungssenate und Sonderbehörden gehen damit ab 2014 in insgesamt elf Verwaltungsgerichten auf. Die Freude darüber fiel so gut wie einhellig aus, auch Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) zeigte sich mit dem nun gefundenen Kompromiss hoch zufrieden.

Vertreter der Regierungsfraktionen waren lediglich in der Einschätzung uneinig, ob es sich um die größte Verwaltungsreform seit 1920 (Beschluss der Bundesverfassung, SPÖ-Sicht) oder 1925 (Festlegung der Bund-Länder-Kompetenzverteilung, ÖVP-Sicht) handelt. Sonst war die Freude über die laut SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann „wirklich herzeigbare Reform unserer Verfassung“ groß. Den Parlamentariern auch der Opposition dankte Wittmann für die „äußerst konstruktive, kompromissbereite Vorgangsweise im Dienste der Sache“.

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Neue Verwaltungsgerichte: Neun plus zwei statt 120 Behörden

Bild: (c) Erwin Wodicka
Bild: (c) Erwin Wodicka

Morgen soll im Nationalrat eine der bedeutsamsten Verfassungsänderungen der Zweiten Republik beschlossen werden

PETER BUSSJÄGER (Die Presse)

Ein immer wieder gescheitertes Projekt steht unmittelbar vor seiner Realisierung: Morgen, Dienstag, soll die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle im Nationalrat beschlossen werden. Das Vorhaben ist nach dem EU-Beitritt die bedeutsamste Verfassungsänderung der Zweiten Republik. Die Regierungsvorlage beruhte auf einem im Österreich-Konvent erzielten Konsens. Nach ihrer Beschlussfassung kann definitiv nicht mehr behauptet werden, der Konvent habe „nichts zusammengebracht“.

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Gesetzesbeschwerde: Richter gegen „überzogenen Rechtsschutz“

Standesvertreter gegen „politischen Deal“ zur Verwaltungsgerichtsreform

Die politisch akkordierte neue „Gesetzesbeschwerde“ beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) stößt nicht nur auf Widerstand des Obersten Gerichtshofes (OGH). Auch die Richter und Staatsanwälte lehnen das neue Rechtsmittel als „völlig überzogen“ und „systemwidrig“ ab. Die Standesvertreter fordern die Politiker in einem Brief auf, darauf zu verzichten. Sie vermuten einen „politischen Deal“ für die Verfassungsmehrheit zur Verwaltungsgerichtsreform.

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Rechtsschutzlücke bei „polizeiautonomen Handlungen ohne unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt“ schließen

Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer sucht  nach Wegen, um die (nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs entstandene) Rechtsschutzlücke bei „polizeiautonomen Handlungen ohne unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt“ zu schließen. In seinem Gutachten für den Juristentga schlägt der Jurist vor, dass in diesem Fall Maßnahmenbeschwerden an die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern ermöglicht werden. „Die Presse“, Print-Ausgabe, 07.05.2012