Der Verfassungsausschuss dürfte die Gesetzesbeschwerde bereits am Dienstag beschließen.
Peter Fichtenbauer (FPÖ), der bis zu seinem Amtsantritt als Volksanwalt im Juli ebenfalls als Vizeobmann im Ausschuss fungiert, erklärt den Verhandlungsstand: Jene Partei eines Verfahrens, die sich durch ein verfassungswidriges Gesetz verletzt sieht, muss das zugleich mit der Berufung an die zweite Instanz geltend machen. Über diesen Parteienantrag soll die Vorlage an den VfGH zwingend sein.

Wien: Es geht um Misshandlungsvorwürfe gegen vier Wiener Polizisten. Der Unabhängige Verwaltungssenat soll entscheiden, ob es nach einer Verkehrskontrolle im Vorjahr zu einer rechtswidrigen Amtshandlung gekommen ist oder nicht.