Die geplanten neuen Verwaltungsgerichte gehen auf Vorarbeiten des 2003 einberufenen Österreich-Konvents zurück.
PETER BUSSJÄGER (Die Presse)
Der Konvent konnte dem Parlament tatsächlich keine neue Bundesverfassung vorlegen. Maßgeblich waren zwei wesentliche Konfliktlinien: Der Föderalismuskonflikt, der nicht nur Bund und Länder trennte, sondern teilweise auch die Parteien, insbesondere die ÖVP, spaltete, und der Konflikt um soziale Grundrechte, der sich im Wesentlichen entlang der Linie Regierungsparteien (ÖVP und FPÖ) und Opposition (SPÖ und Grüne) abspielte.
In Schubhaft angehaltene Personen haben ein Recht auf Besuchsempfang und können bei Verweigerung Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) einlegen.
Das Bundeskanzleramt hat den Posten des Vize- und des Präsidenten des Gerichtshofes ausgeschrieben. Die Neubesetzung soll mit 1. Jänner 2014 erfolgen.