Mit der breiten Zustimmung des Bundesrats gestern zum COVID-19-Impfpflichtgesetz ist nun das parlamentarische Prozedere abgeschlossen. In Kraft treten wird das kontrovers diskutierte Gesetz, das noch vom Bundespräsidenten beurkundet, vom Bundeskanzler gegengezeichnet und im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden muss, voraussichtlich Anfang nächster Woche.
Ab dann müssen alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich einen gültigen Impfstatus vorweisen. Erst nach Ablauf der Eingangsphase am 15. März, in der jeder Haushalt noch einmal schriftlich informiert werden soll, ist mit stichprobenartigen Kontrollen durch die Polizei und etwaigen Strafen zu rechnen. Viele Detailaspekte der Rechtsmaterie müssen aber erst noch per Verordnung festgelegt werden. Deshalb ist etwa noch nicht sicher, ob es eine dritte Phase, in der auf Basis eines automatisierten Datenabgleichs flächendeckende Kontrollen erfolgen sollen, geben wird.