
Ab 12. November 2021 galt in Österreich für Personen über 12 Jahren, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügten noch nachweisen konnten, in den davorliegenden 180 Tagen eine Corona-Infektion überwunden zu haben, der sogenannte “Lockdown für Ungeimpfte”. Dieser führte zu vielen kontroversen Diskussionen, auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht.
Neben der Frage, ob eine solche Regelung zu einer Spaltung der Gesellschaft beitrage, stand dabei vor allem die Frage der Wirksamkeit dieser Maßnahme im Raum, zumal ab 22. November 2021 der „Lockdown“ für alle in Kraft trat. Vor diesen Hintergrund untersuchte die Universität Wien das Verhalten von geimpften und ungeimpften Personen im Zeitraum bis Jänner 2022. Dabei wurde speziell das allgemeine Mobilitätsverhalten untersucht, das Einkaufen von Gütern jenseits der Grundversorgung sowie soziale Kontakte. Die Conclusio der Studie ergibt zusammengefasst Folgendes:

Seit dem 19.02.2021 sind die in der 5. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung vorgesehenen Lockerungen in Kraft (Phase 3 der stufenweisen Lockerungen).
Gestern wurde das COVID-19-Impfpflichtgesetz kundgemacht und ist damit seit heute in Kraft getreten.
Mit der breiten Zustimmung des Bundesrats gestern zum COVID-19-Impfpflichtgesetz ist nun das parlamentarische Prozedere abgeschlossen. In Kraft treten wird das kontrovers diskutierte Gesetz, das noch vom Bundespräsidenten beurkundet, vom Bundeskanzler gegengezeichnet und im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden muss, voraussichtlich Anfang nächster Woche.
Anfang Februar soll die Impfpflicht in Österreich starten. Auf die mit den Verstößen befassten regionalen Behörden und Landesverwaltungsgerichte kommt viel Arbeit zu. Sie sollen mehr Personal bekommen. In den Bundesländern ist die Vorbereitung dafür angelaufen.