Die Diskussion über die Bestellung von Sachverständigen im Strafverfahren bzw. im zukünftigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren spitzt sich zu.
Wird im Strafverfahren der Umstand, dass der vom Staatsanwalt im Vorverfahren beigezogene Sachverständige auch in der Hauptverhandlung vom Gericht bestellt werden kann, als Verletzung des Grundsatzes des „Fair Trial“ gerügt, betrifft die Diskussion im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Stellung der Amtssachverständigen.
Die primäre Heranziehung von Amtssachverständigen zur Beurteilung des maßgeblichen Sachverhalts wird als Versuch der (parteipolitisch motivierten) Einflussnahme auf Verwaltungsverfahren gewertet.


In Anwesenheit der Landeshauptleute Franz Voves und Hermann Schützenhöfer wurden am 15.11.2013 in der Orangerie im Grazer Burggarten insgesamt 36 Richter des ab 1. Jänner 2014 tätigen Landesverwaltungsgerichts feierlich angelobt.
Im Fall eines Asylwerbers, der von Grazer Polizeibeamten erniedrigt und misshandelt worden sein soll, hat der Unabhängige Verwaltungssenat entschieden. Er gibt der Beschwerde des Megaphon-Verkäufers recht. Die Amtshandlung der Polizei war zum Teil rechtswidrig.
Bei den Landwirtschaftskammern wird laut Tiroler Tageszeitung in den nächsten Wochen mit einem Ansturm der Bauern gerechnet.
Der Obmann des Vereins der Verwaltungsrichter weist die Forderung der Länder nach mehr Mitsprache bei der Beschickung von Höchstgerichten zurück.