Die strengen Regeln für die Errichtung neuer Apotheken in ländlichen Regionen könnten eine Unterversorgung verursachen, so der Gerichtshof
Brüssel – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich wegen seiner Regeln zur Eröffnung neuer Apotheken verurteilt. Die österreichische Gesetzeslage besagt, dass eine Apotheke zumindest ein Versorgungspotenzial von 5.500 Personen erreichen muss. Der EuGH sieht dabei aber in manchen ländlichen Regionen die Versorgungssicherheit gefährdert.
Nicht einmal Staatsanwälte sind offenbar vor dem sorglosen Umgang mit der Internet-Plattform Facebook gefeit.
Ab Oktober 2015 sollen nach Plänen der EU-Kommission alle Neuwagen in der EU mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgestattet sein.
„Mit innerer Überzeugung“ (Spielfilm), Regie Rémy Burkel
Durch Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht Hoffnung, dass unabhängiger als früher Vergaben geprüft werden.