Die neuen Verwaltungsgerichte und das neue Verfahrensrecht sind noch keine drei Monate alt und schon versucht die Politik, den Rechtsschutz der Bürger wieder einzuschränken.
Auf Bundesebene haben die Koalitionsparteien den Rechtschutz bei der Umweltverträglichkeitsprüfung bereits eingeschränkt, Beschwerden in diesem Bereich kommt keine aufschiebenden Wirkung mehr zu.
Nun will auch das Land Oberösterreich eine ähnliche Regelung beschließen: Ein neuer § 43a im Naturschutzgesetz soll regeln, dass Beschwerden gegen Umweltschutzbescheide keine aufschiebende Wirkung mehr haben, wenn der angefochtene Bescheid etwas genehmigt – nur ausnahmsweise soll die Behörde eine Verzögerung zuerkennen können.
Fast 6.000 Mitarbeiter gibt es in den Salzburger Landeskliniken. Viele von ihnen sind von außen gekommen, haben also keine durchgehende Berufslaufbahn in den SALK. Ihnen wurden bislang 40 Prozent ihrer Vordienstzeiten nicht angerechnet – mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen.
Seit Jahresbeginn gibt es in Österreich viele neue Richter: Neun Landesverwaltungsgerichte und zwei Bundesverwaltungsgerichte wurden geschaffen. Doch aller Anfang ist schwer: Der sonst gewohnte Talar ist bei vielen Richtern noch nicht angeliefert worden. Und mehr noch: Einige Richter müssen sogar selbst zahlen, wenn sie die offizielle Ausstattung haben wollen.