Deutscher Verkehrsgerichtstag: Warnung vor dem „gläsernen“ Autofahrer

verkehrsgerichtstaglogoAb Oktober 2015 sollen nach Plänen der EU-Kommission alle Neuwagen in der EU mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgestattet sein.

Dieses Notrufsystem  alarmiert aber nicht nur die Rettungsdienste und liefert Informationen zu Standort, Fahrtrichtung, Autotyp und Anzahl der Insassen. Der Minicomputer soll auch laufend Daten über Fahrweise und Geschwindigkeit des Lenkers erfassen. Damit werden die Verfügbarkeit, Umfang und Auswertungen von Daten, die ohne Wissen des Lenkers weitergegeben werden, dramatisch zunehmen.


Doch das System ist nicht unumstritten. Der grüne Europarlamentarier Jan Philipp Albrecht etwa lehnt den Vorschlag in seiner jetzigen Form ab – und zwar wegen der Verletzung der Grundrechte. Eine manuelle Deaktivierung von E-Call sei nämlich nicht vorgesehen – was zur Folge hätte, dass die Position des Fahrzeugs jederzeit bestimmt werden könne.

Am  52. Deutschen Verkehrsgerichtstag, der gerade zu Ende gegangen ist, widmete sich ein  Arbeitskreis dem „gläsernen“ Autofahrer und behandelt insbesondere die Fragen, wer über diese Daten verfügungsberechtigt ist und welche Rechtsbereiche davon berührt werden.

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