Österreich liegt bei der von der Öffentlichkeit wahrgenommenen Unabhängigkeit der Justiz auf Rang drei in der EU hinter Dänemark und Finnland. Wie aus dem gestern in Brüssel veröffentlichten „Justizbarometer 2018“ der EU-Kommission weiter hervorgeht, schneidet Kroatien in puncto Unabhängigkeit am schlechtesten ab.
Durchschnitt bei 56 Prozent
Dänemark liegt mit 87 Prozent Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz an der Spitze der 28 EU-Staaten. Finnland kommt auf 82 Prozent, Österreich auf 81 Prozent. Der EU-Durchschnitt liegt bei 56 Prozent. Kroatien liegt mit nur 23 Prozent Vertrauen am Ende der Skala, gefolgt von der Slowakei (29 Prozent) und Bulgarien (30 Prozent).
Im Vergleich zu 2017 ist die wahrgenommene Unabhängigkeit der Justiz in Estland am meisten gestiegen (plus 14 Prozent), vor Spanien und Portugal (je plus acht Prozent) und Griechenland (plus sieben Prozent). Am stärksten abgenommen hat der Index in Kroatien (minus neun Prozent), Polen (minus acht Prozent) sowie Zypern und Malta (je minus fünf Prozent). Österreich wies 2017 noch einen Wert von 77 Prozent auf, dieser erhöhte sich um vier auf 81 Prozent.
Niedriger Anteil an Anwälten

Auch innerhalb der EU gibt es Investorenschutzbestimmungen – und zwar zwischen „alten“ EU-Mitgliedern im Westen und den „neuen“ Mitgliedsstaaten im Osten der Union. Sie wurden in den 1990er Jahren fixiert, als die EU-Osterweiterung noch in weiter Ferne war.
Nach dem Obersten Gerichtshof in Warschau wendet sich jetzt auch die Vollversammlung des Regionalgerichtes Krakau (einem richterlichen Selbstverwaltungsorgan) mit einer Resolution an die (europäische) Öffentlichkeit.
Richterliche Integrität auf dem Prüfstand
Ein Antikorruptionskonsortium fordert Transparenz beim Verleihungsverfahren für begünstigte Staatsbürgerschaften
In seinem Forderungsprogramm „Agenda VG 2022“ hat sich der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) kritisch mit der aktuellen Situation der neuen Verwaltungsgerichte in Österreich auseinandergesetzt.