In außergewöhnlichen Situationen, welche vorübergehend erhöhten Personalbedarf mit sich bringen, dürfen Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit an den Verwaltungsgerichten erster Instanz ernannt werden.
Diese Entscheidung hat das deutsche Bundesverfassungsgericht getroffen (Beschluss vom 22. März 2018, 2 BvR 780/16).
Die Möglichkeit Beamte zu Richtern auf Zeit (Mindestdauer zwei Jahre) zu ernennen, war mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 in die deutsche Verwaltungsgerichtsordnung aufgenommen worden (§ 17 und § 18 VwGO).

Auch innerhalb der EU gibt es Investorenschutzbestimmungen – und zwar zwischen „alten“ EU-Mitgliedern im Westen und den „neuen“ Mitgliedsstaaten im Osten der Union. Sie wurden in den 1990er Jahren fixiert, als die EU-Osterweiterung noch in weiter Ferne war.
Nach dem Obersten Gerichtshof in Warschau wendet sich jetzt auch die Vollversammlung des Regionalgerichtes Krakau (einem richterlichen Selbstverwaltungsorgan) mit einer Resolution an die (europäische) Öffentlichkeit.
Richterliche Integrität auf dem Prüfstand
Ein Antikorruptionskonsortium fordert Transparenz beim Verleihungsverfahren für begünstigte Staatsbürgerschaften
In seinem Forderungsprogramm „Agenda VG 2022“ hat sich der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) kritisch mit der aktuellen Situation der neuen Verwaltungsgerichte in Österreich auseinandergesetzt.