
Die 25. Vollversammlung der Verwaltungsrichter-Vereinigung (VRV) fand diesmal am Vorabend des Maiforums in Salzburg statt.
Auf der Tagesordnung standen die Berichte aus den Bundesländern und die zu erwartenden Auswirkungen der aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Dies betraf insbesondere die zur Begutachtung ausgesendeten Novellen zur Änderung der Verfahrensgesetze sowie geplante Kompetenzänderungen. Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussionen bildeten die Arbeitsbelastung und Maßnahmen der Dienstaufsicht an den einzelnen Gerichten.
Weiters wurde der Vollversammlung über die Gespräche des Dachverbandes mit den Parlamentsparteien über das Forderungspapier „Agenda VG 2022“ berichtet. Die Forderungen stoßen parteiübergreifend auf großes Interesse, weitere Gespräche sind in Aussicht genommen.
Das oberste irische Gericht, der High Court, entschied am 12. März 2018 dass es den Europäischen Haftbefehl eines polnischen Gerichts nicht anerkenne. Der Grund dafür: Das Gericht zweifelte
Für die seit dem Jahr 2014 bestehenden Verwaltungsgerichte waren im Justizbarometer der EU-Kommission die Leistungsdaten bisher nicht oder nur unvollständig enthalten. Das hat sich mit dem Justizbarometer 2018 geändert. Nunmehr ist ab dem Jahr 2016 ein Vergleich mit anderen Systemen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der EU möglich.
Auch innerhalb der EU gibt es Investorenschutzbestimmungen – und zwar zwischen „alten“ EU-Mitgliedern im Westen und den „neuen“ Mitgliedsstaaten im Osten der Union. Sie wurden in den 1990er Jahren fixiert, als die EU-Osterweiterung noch in weiter Ferne war.
Nach dem Obersten Gerichtshof in Warschau wendet sich jetzt auch die Vollversammlung des Regionalgerichtes Krakau (einem richterlichen Selbstverwaltungsorgan) mit einer Resolution an die (europäische) Öffentlichkeit.