Eine Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz soll einheitliche Regelungen für die Außerdienststellung von RichterInnen der ordentlichen Gerichte und für jene der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringen, die ein politisches Mandat annehmen.
Bisher konnte der Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrats bzw. der zuständige Ausschuss des jeweiligen Landtags ordentlichen RichterInnen – und StaatsanwältInnen – im Einzelfall erlauben, ihren Beruf weiter auszuüben, wenn er eine objektive und unbeeinflusste Ausübung sichergestellt sah. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Damit wird auch einer Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) Rechnung getragen.
„Cooling-off“-Phase für Mandatare
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Nicht nur die beim Europarat angesiedelte „Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz“ hat die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Justiz
Unter dem Titel „Fieberkurve des Rechtsstaates“ hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) Anfang der Woche eine neue Untersuchung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich vorgelegt. Diese gibt Anlass zur Sorge, so der ÖRAK-Präsident Rupert Wolff: „Die Gefährdung der Grund- und Freiheitsrechte liegt in der Luft.“
Ob ein Räuber in den Knast muss, hängt nicht nur von seiner Tat ab. Sondern auch davon, ob er etwa vor einem Nürnberger Richter steht – oder vor einem aus Bremen. Wurde der Täter in Nürnberg erwischt, bekommt er in 60 Prozent der Fälle eine Haftstrafe ohne Bewährung. In Bremen hingegen nur in 40 Prozent der Fälle. Vorstrafen und Schwere des Delikts sind bei dem Vergleich berücksichtigt.
„Venedig-Kommission“ des Europarates verreißt Justizreform
