Richterauswahl: „Das System würde gut funktionieren, wenn es richtig gehandhabt wird.“

Nachdem Mag. Hubert Keyl seine Bewerbung für das Richteramt am Bundesverwaltungsgericht zurückgezogen hat, stellt sich die Frage, ob das Auswahlverfahren geändert werden soll. Insbesondere geht es um die im Richterdienstgesetz vorgesehene persönliche Eignung zum Richteramt.

In einem Beitrag im „Standard“ sieht der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner,  hier Versäumnisse beim zuständigen Personalsenat am Bundesverwaltungsgericht. Soziale Fähigkeiten sowie Kompetenzen bei Kommunikation und Konfliktlösung werden laut Gesetz vorausgesetzt. Jabloner: „Keyls Verachtung für den von den Nationalsozialisten hingerichteten Wehrdienstverweigerer Franz Jägerstätter hätten ihn als Richter, der über Asylbescheide entscheidet, disqualifiziert, spielt doch gerade dieser diffizile Asylgrund eine wichtige Rolle.“ Auch die kolportierte Prügelei vor einem Rotlichtlokal spreche nicht für die Konfliktlösungsfähigkeit eines Anwärters, so Jabloner.

Die Frage, ob der Bestellmodus geändert soll, beantwortet Jabloner mit nein. „Viel genauer als gesetzlich vorgesehen kann es nicht geregelt sein.“ Seine Kritik richtet sich an den Personalsenat, der eben die Prüfung der charakterlichen Eigenschaften nicht genau befolgt habe. „Das System würde gut funktionieren, wenn es richtig gehandhabt wird.“

Hier den Beitrag im Standard lesen …

Siehe dazu auch: Widerstand auch innerhalb der FPÖ …

 

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