Der Streit zwischen den Obersten Richtern und der Regierung in Polen über die umstrittene Justizreform spitzt sich zu: Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Małgorzata Gersdorf, verweigert sich gemeinsam mit weiteren Richtern dem von der Regierungsmehrheit beschlossenen Zwangsruhestand für Richter.
„Ich bin hier, um die Rechtsstaatlichkeit zu beschützen“: Małgorzata Gersdorf, bis Dienstag offiziell Oberste Richterin Polens, ist am Mittwochmorgen um 8.15 Uhr zur Arbeit erschienen – obwohl sie seit Mitternacht eigentlich im Ruhestand sein müsste. Damit hat sich der Streit um die von Polens Regierung vorangetriebene Justizreform erneut zugespitzt.
Die auch von der EU kritisierte Justizreform verstößt nach Auffassung Gersdorfs gegen die Verfassung und darf daher nicht in Kraft treten. Die Richterin hatte angekündigt, zur Arbeit zu kommen, weil sie gemäß Verfassung ihre bis 2020 laufende sechsjährige Amtszeit erfüllen müsse. Die mit der Regierungsmehrheit im Parlament beschlossene Reform sieht eine Senkung des Rentenalters am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre vor. Neben Gersdorf sind davon noch weitere Richterinnen und Richter betroffen, sofern ihnen Staatspräsident Andrzej Duda nicht eine Verlängerung einräumt.
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