Leiharbeit nach Lehre: So besetzt die Justiz trotz Sparprogramms

Weil es zu wenig Planstellen gibt, gehen Gerichte Umweg über Leasing-Firmen, 2017 schnellten Kosten auf 4,4 Millionen Euro hoch.

 

© Bild: APA/dpa/Boris Roessler

Einsparungen sorgten im Frühjahr für Proteste in der Justiz, besonders heikel waren die Sparpläne beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG):

120 Stellen, die das Gericht wegen der Flüchtlingswelle 2015 und 2016 zusätzlich bekommen hat, sollten kontinuierlich abgebaut werden.

Am Bundesverwaltungsgericht werden unter anderem alle Beschwerden gegen Asylbescheide aus erster Instanz bearbeitet.

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EuGH zum Prüfungsschema der Unabhängigkeit der Justiz und der Richter in Polen

Im Urteil vom 25.07.2018 führte der EuGH aufgrund des irischen Vorabentscheidungsverfahrens aus, wie die Unabhängigkeit der Justiz und der Richter zu prüfen ist, um beurteilen zu können, ob die betroffene Person einer echten Gefahr für ein fairen Verfahren wegen der Mängel des polnischen Justizsystems konkret ausgesetzt ist und daher der Europäische Haftbefehl nicht zu vollstrecken ist.

Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls aufgerufen ist, darf diesen nicht vollstrecken, wenn ihrer Ansicht nach für die betroffene Person wegen Mängeln, die die Unabhängigkeit der Justiz in dem Mitgliedstaat, der den Haftbefehl ausgestellt hat, beeinträchtigen können, die Gefahr bestünde, dass das Grundrecht dieser Person auf ein unabhängiges Gericht verletzt und damit der Wesensgehalt ihres Grundrechts auf ein faires Verfahren angetastet wird.

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Landesverwaltungsgericht Burgenland: Präsidentin/Präsident gesucht

Für das LVwG Burgenland wird eine neue Präsidentin/ein neuer Präsident gesucht. Im Landesamtsblatt wurde die Stelle ausgeschrieben, berichtet der „Kurier“. Bis 6. August läuft die Bewerbungsfrist. Der bisherige Präsident des Landesverwaltungsgerichts, Manfred Grauszer, der auch schon viele Jahre Vorsitzender des UVS Burgenland war, geht kommendes Jahr in Pension.

Die Stellenausschreibung erfolgt gemäß 21 Abs. 3 des Burgenländischen Landesverwaltungsgerichtsgesetzes. Bewerberinnen werden nach den Bestimmungen des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes bei gleicher Eignung bevorzugt, ein weiteres Anstellungserfordernis ist ein Lebensalter von höchstens 40 Jahren (!). Die Postenbesetzung erfolgt durch die Landesregierung auf Vorschlag einer Kommission.

Eine Mitwirkung der Richterinnen und Richter bei der Auswahl des Präsidenten/der Präsidentin ist nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes nicht vorgesehen.

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Polen: Richter leisten Widerstand

Der Streit zwischen den Obersten Richtern und der Regierung in Polen über die umstrittene Justizreform spitzt sich zu: Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Małgorzata Gersdorf, verweigert sich gemeinsam mit weiteren Richtern dem von der Regierungsmehrheit beschlossenen Zwangsruhestand für Richter.

„Ich bin hier, um die Rechtsstaatlichkeit zu beschützen“: Małgorzata Gersdorf, bis Dienstag offiziell Oberste Richterin Polens, ist am Mittwochmorgen um 8.15 Uhr zur Arbeit erschienen – obwohl sie seit Mitternacht eigentlich im Ruhestand sein müsste. Damit hat sich der Streit um die von Polens Regierung vorangetriebene Justizreform erneut zugespitzt.

Die auch von der EU kritisierte Justizreform verstößt nach Auffassung Gersdorfs gegen die Verfassung und darf daher nicht in Kraft treten. Die Richterin hatte angekündigt, zur Arbeit zu kommen, weil sie gemäß Verfassung ihre bis 2020 laufende sechsjährige Amtszeit erfüllen müsse. Die mit der Regierungsmehrheit im Parlament beschlossene Reform sieht eine Senkung des Rentenalters am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre vor. Neben Gersdorf sind davon noch weitere Richterinnen und Richter betroffen, sofern ihnen Staatspräsident Andrzej Duda nicht eine Verlängerung einräumt.

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Verwaltungsgericht Wien (2): Bundesverwaltungsgericht wird als Disziplinargericht zuständig

Die Aufhebung die Regelung über den Disziplinarausschuss des Verwaltungsgerichts Wien als verfassungswidrig (G 29/2018 vom 14. Juni 2018) machte eine Neuregelung erforderlich. Der Wiener Landtag hat letzte Woche beschlossen, die Zuständigkeit zur Entscheidung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten dem Bundesverwaltungsgericht zu übertragen  (§ 11 VGW-DRG).

Der Dachverband der Verwaltungsrichter hatte bereits im Jahr 2014  die Konzentration der dienstrechtlichen Verfahren für alle VerwaltungsrichterInnen beim Bundesverwaltungsgericht gefordert, um so eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Dienstrechte der einzelnen Verwaltungsgerichte zu beschleunigen. Auch im Forderungsprogramm AGENDA VG 2022 wird eine Harmonisierung der  unterschiedlichen richterlichen Dienstrechte durch eine einheitliche Vollziehung durch das Bundesverwaltungsgericht gefordert.  Die beschlossene Neuregelung entspricht daher dieser Forderung.

Richter können gezielt unter Druck gesetzt werden

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Verwaltungsgericht Wien (1): Tätigkeitsbericht führt zu kontroversen Diskussionen im Wiener Landtag

Obwohl in dem Bericht über das Jahr 2017 in ungewohnter Klarheit und Deutlichkeit eine ausreichende personelle Ausstattung des Verwaltungsgerichts Wien gefordert wurde, zeigte sich die Wiener Landesregierung unbeeindruckt.

Der Antrag einer der Oppositionsparteien, die erforderlichen Planstellen entsprechend dem Tätigkeitsbericht aufzustocken, wurde ebenso abgelehnt wie der Antrag auf Übertragung der Budget- und Personalhoheit auf das Verwaltungsgericht Wien. Seitens der Regierungsparteien wurde die Auffassung vertreten, die Personalsituation befinde sich im Rahmen dessen, was zur Erledigung der Aufgaben des Verwaltungsgerichts notwendig sei. Die subjektive Wahrnehmung der Richter könne nicht nachvollzogen werden, da die Regierung immer mit 204 Rechtssachen pro Richterstelle kalkuliert habe und diese mit derzeit 196 Rechtssachen im Rahmen der ursprünglichen Personalberechnung liegt. Die Berechnungsgrundlage dafür blieben die Regierungsparteien allerdings schuldig.

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Verwaltungsgerichtshof veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017

2017 von deutlicher Anfallssteigerung geprägt

Rund 7.300 neue Rechtssachen – 43 % mehr als im Jahr 2016  – sind im Jahr 2017 beim Verwaltungsgerichtshof angefallen. Wegen dieses Anstieges konnte der Verwaltungsgerichtshof erstmals die Zahl der zum Jahresende offenen Verfahren gegenüber dem Vorjahr nicht reduzieren; insgesamt waren am Jahresende 2017 etwa 2.800 Verfahren anhängig. Im Jahr 2017 konnten rund 6.600 Verfahren abgeschlossen werden.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer der im jeweiligen Jahr enderledigten Verfahren konnte im Jahr 2017 hingegen auf 4,6 Monate weiter verringert werden.

Mehr Asylverfahren, mehr Glücksspielverfahren

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Verwaltungsgericht Wien: Weitere Bestimmung des Organisationsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben

Das Land Wien muss nun schon zum dritten Mal (!) das Organisationsgesetz über des Verwaltungsgericht reparieren: Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen über den Geschäftsverteilungsausschuss ebenso aufgehoben hat wie die weitreichenden Kompetenzen der Rechtspfleger erweist sich nun auch die Zusammensetzung des Disziplinarausschuss des Gerichtes als verfassungswidrig (G 29/2018-14 vom 14. Juni 2018).

Der Wiener Organisationsgesetzgeber hatte vorgesehen, dass nur einer der Richter dieses Ausschusses von der Vollversammlung gewählt wird, der Ausschussvorsitzende war vom Präsidenten bestimmt worden, ein Richter von der Personalvertretung in den Ausschuss entsendet worden. Diese Zusammensetzung wurde vom Disziplinarausschuss des Verwaltungsgerichtes Wien im Rahmen anhängiger Disziplinarverfahren selbst angefochten.

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Flughafen Wien: Türkisches Bewilligungsverfahren als Vorbild ? (2)

Günther Ofner: In der Türkei wäre das nicht passiert!

Im Rahmen der, anlässlich des Genehmigungsverfahrens für die Dritte Piste gegen das Bundesverwaltungsgericht geführten Medienkampagne ließ Flughafenvorstand Günther Ofner in einem Interview  mit folgendem Statement aufhorchen:

„In Istanbul wird in Kürze der größte Flughafen der Welt vor unseren Toren eröffnet werden, mit sechs Start- und Landebahnen. Und der wurde in weniger als fünf Jahren genehmigt und errichtet.“

Dazu mehr …

Unter dem Titel: „Erdogans tödliches Prestigeprojekt“ berichtet heute spiegel.online über eben dieses Projekt:

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Asylverfahren: Stimmungsmache gegen Bundesverwaltungsgericht

In der Sonntagausgabe der Tageszeitung „Kurier“ erhebt – wieder einmal – ein Insider, der ungenannt bleiben will, schwere Vorwürfe gegen das Bundesverwaltungsgericht. Diesmal geht es um Entscheidungen in Asylverfahren.

Die Aufgabenverteilung im  verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist an sich klar: Eine Behörde, deren Bescheid in Beschwerde gezogen wurde, hat das Recht an einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht teilzunehmen, dort Anträge zu stellen und – falls die Behörde mit der Entscheidung des Gerichtes nicht einverstanden ist – die Höchstgerichte anzurufen. Entscheidet das Gericht nicht schnell genug, kann die Behörde auch Fristsetzungsanträge stellen.

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