Der Nationalrat hat am Sonntag vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, das sog. COVID-19-Maßnahmengesetz, beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die gesetzlichen Grundlagen für die von der Bundesregierung bereits angekündigten Maßnahmen zu schaffen.
Maßnahmen des Epidemiengesetz nicht ausreichend
Die bisherigen Maßnahmen hatte die Bundesregierung auf die Bestimmungen des Epidemiegesetzes bzw auf das Grenzkontrollgesetz gestützt. Laut Gesetzesentwurf habe sich aber herausgestellt, dass mit dem Fortschreiten der Pandemie die im Epidemiegesetzes vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend bzw. zu kleinteilig sind, um die weitere Verbreitung von COVID-19 zu verhindern.
Es sei daher erforderlich gewesen, in einem ersten Schritt jene Maßnahmen zu ermöglichen, die unbedingt erforderlich sind, um die weitere Verbreitung zu verhindern. Vor diesem Hintergrund kann es auch der Fall sein, dass es sich dabei allenfalls um vorläufige Maßnahmen handelt.
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