Corona-Krise: Zuerst die Pandemie, dann der Überwachungsstaat?

Im Kampf gegen den Coronavirus-Ausbruch greifen die Regierungen weltweit zu umstrittenen Überwachungsinstrumenten. Auch in Österreich.

Die Aufregung war groß, als bekannt wurde, dass der Mobilfunker A1 Bewegungsströme von Handynutzern an die Regierung lieferte. Die Daten sollten zeigen, wie und ob die sozialen Kontakte, die für die Verbreitung der neuen Lungenkrankheit verantwortlich sind, abnahmen oder nicht.

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Corona-Krise: Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte vor Gericht (1)

Die bedrohlich rasante Verbreitung des Corona-Virus und die nicht selten schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen der dadurch ausgelösten Lungenkrankheit COVID-19 stellen die Staaten weltweit vor eine riesige Herausforderung. Die Bandbreite der dagegen ergriffenen staatlichen Maßnahmen reicht in Europa von einer geringfügigen Einschränkung des öffentlichen Lebens verbunden mit dem Appell an die Vernunft (Schweden) über massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft (Österreich, Deutschland etc.) bis hin zu Entwicklungen, wo zur Bekämpfung der Pandemie neben der Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte auch die innerstaatliche Gewaltenteilung auf unbestimmte Zeit aufgehoben wurde (Ungarn).

Über kurz oder lang werden die zur Pandemiebekämpfung getroffenen behördlichen Maßnahmen und Entscheidungen auch in Österreich vor den Verwaltungsgerichten landen. Erste Rechtsprobleme zeichnen sich schon jetzt ab.

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Deutschland: Berliner Anwalt klagt gegen Corona-Maßnahme

Berliner dürfen derzeit nur bei einem „dringend erforderlichen“ Termin zu ihrem Anwalt. Ein Asylrechtler klagt wegen Verletzung seiner Berufsfreiheit. Und weil seine Mandanten der Polizei nun erklären müssen, dass ihnen Abschiebehaft droht.

Nach einem Bericht  der „Legal Tribune Online“ (LTO) hat der Berliner Migrationsrechtler Dr. Matthias Lehnert letzten Freitag einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingereicht. Er will die Corona-Beschränkungen in der Hauptstadt vorläufig außer Kraft setzen lassen, soweit die Berliner ihre Wohnung für den Gang zum Anwalt nur dann verlassen dürfen, wenn sie einen „dringend erforderlichen Termin“ bei diesem nachweisen.

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Corona-Krise in Südosteuropa: Quarantäne für den Rechtsstaat

Einige Staaten in Mittel- und Südosteuropa nutzen die Corona-Krise, um rechtsstaatliche Grundsätze und Institutionen auszuhebeln. Allen voran Ungarn. Die EU-Kommission will zu diesen Vorgängen vorläufig keine Stellungnahme abgeben.

Geltung der EMRK wird ausgesetzt

In Zeiten von Epidemien müssen Gesellschaften massive Einschränkungen ihres öffentlichen Lebens hinnehmen. So auch in der aktuellen Corona-Krise. Es geht, für alle nachvollziehbar, bei befristeten Kontaktverboten, Ausgangs- und Reisesperren darum, die Ausbreitung der Krankheit zu verlangsamen. Nun jedoch nutzen einige mittel- und südosteuropäische Länder die Corona-Krise, um den Rechtsstaat auszuhebeln, ohne dass dies bessere Erfolgsaussichten bei der Bekämpfung der Epidemie hätte.

So etwa will die neue slowakische Regierung ein Gesetz verabschieden, das staatlichen Institutionen den Zugriff auf Daten von Telekommunikationsbetreibern erlaubt. Durch Handy-Tracking soll sichergestellt werden, dass Personen in Quarantäne isoliert bleiben.

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EU-Kommission: Nutzung persönlicher Daten rechtens

Die EU-Kommission hält es aus datenschutzrechtlicher Sicht für möglich, sensible persönliche Daten im Kampf gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verwenden. Prinzipiell sei die Verarbeitung persönlicher Daten mit Bezug zur Gesundheit laut EU-Datenschutzvorgaben zwar verboten, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde laut orf.at.

Der Schutz der öffentlichen Gesundheit könne aber ein rechtliches Motiv für eine Ausnahme von dieser Regel sein.

Die statistische Auswertung anonymisierter Massendaten sei ohne Weiteres mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar. Und auch der Austausch und die Auswertung personenbezogener Daten sei „aus Gründen des Gemeinwohls“ möglich, sagte der Kommissionssprecher. Die jeweilige nationale Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten müsse den rechtlichen Rahmen für derartige Abweichungen von der DSGVO definieren.

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Anti-Virus-Maßnahmen: Auf Kollisionskurs mit den Grundrechten

Nach Medienberichten dient das Coronavirus in China als Zensur- und Tech-Beschleuniger. Sicherheitsbedürfnis und Totalüberwachung gehend dabei fließend ineinander über. Auch westliche Regierungen beginnen zur Virusbekämpfung auf private Verbindungsdaten und Überwachungs-Tools zuzugreifen. Bei strittiger oder fehlender gesetzlichen Grundlage.

Bewegungsströme zeigen Sozialkontakte

Bereits letzte Woche prüfte in Deutschland das Bundesgesundheitsministerium, ob Standortdaten von mit dem Coronavirus infizierten Handynutzern verwendet werden könnten, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln.

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Corona-Virus: Nationalrat beschließt massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens

Der Nationalrat hat am Sonntag vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, das sog. COVID-19-Maßnahmengesetz, beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die gesetzlichen Grundlagen für die von der Bundesregierung bereits angekündigten Maßnahmen zu schaffen.

Maßnahmen des Epidemiengesetz nicht ausreichend

 Die bisherigen Maßnahmen hatte die Bundesregierung auf die Bestimmungen des Epidemiegesetzes bzw auf das Grenzkontrollgesetz gestützt. Laut Gesetzesentwurf habe sich aber herausgestellt, dass mit dem Fortschreiten der Pandemie die im Epidemiegesetzes vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend bzw. zu kleinteilig sind, um die weitere Verbreitung von COVID-19 zu verhindern.

Es sei daher erforderlich gewesen, in einem ersten Schritt jene Maßnahmen zu ermöglichen, die unbedingt erforderlich sind, um die weitere Verbreitung zu verhindern. Vor diesem Hintergrund kann es auch der Fall sein, dass es sich dabei allenfalls um vorläufige Maßnahmen handelt.

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UN-Menschenrechtskommissarin fordert Verhältnismäßigkeit von Corona-Maßnahmen

Coronavirus

Mit Blick auf die drastischen Maßnahmen zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus weltweit hat UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet zur Verhältnismäßigkeit und zur Einhaltung der Menschenrechte aufgerufen.

„Alle öffentlichen Gesundheitsmaßnahmen sollten ohne Diskriminierung irgendeiner Art umgesetzt werden“, forderte Bachelet letzte Woche vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf. Staaten sollten zudem nur in absolut notwendigen Fällen Quarantäne-Maßnahmen beschließen.

„Quarantänen, welche das Recht auf körperliche Bewegungsfreiheit beschränken, müssen im Verhältnis zur Gefahrenlage stehen sowie zeitgebunden und sicher sein“, sagte Bachelet. Überdies müssten die Rechte der isolierten Menschen gewährleistet sein. Dazu gehörten das Recht auf „Nahrung und sauberes Wasser, menschliche Behandlung, Zugang zu medizinischer Versorgung, das Recht auf Information sowie auf freie Meinungsäußerung“.

EMRK ist Maßstab für die Zulässigkeit von Maßnahmen

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Epidemiengesetz: Gesundheitsministerium erlässt Verordnungen für behördliche Zwangsmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

Freitagabend veröffentlichte das Sozial- und Gesundheitsministerium zwei Erlässe und zwei Verordnungen zum Umgang mit dem neuen Coronavirus und zur entsprechenden Koordination der Bundesländer mit dem Bund.

Eine Verordnung ermöglicht die teilweise oder ganze Schließung von Betriebsstätten, also von Firmen und Unternehmen, wenn es in der Belegschaft einen bestätigten Fall von Coronavirus-Infektion gibt. Dem Epidemiegesetz folgend, kann eine völlige Schließung aber nur bei „außerordentlichen Gefahren“ erfolgen.

Mit der zweiten Verordnung können Menschen mit einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion von der Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie von Inlandsflügen ausgeschlossen werden. Letzteres gilt, solange es keine „den internationalen Vorschriften entsprechende Sonderregelung“ gibt.

„Absonderung“ erfolgt mittels Bescheid

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Deutsches Bundesverfassungsgericht: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin ist verfassungskonform

Rechtsreferendarinnen haben kein Recht darauf, bei ihrer Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Ein grundsätzliches Kopftuchverbot ist aber nicht zwingend. So die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2020 (Az. 2 BvR 1333/17).

Das Gericht hatte bereits im Juni 2017 einen Eilantrag gegen das Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen abgewiesen.

Muslimischen Rechtsreferendarinnen darf auch künftig verboten werden, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal Kopftuch zu tragen. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 1333/17). Demnach sei die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, zu respektieren.

Eingriff in Glaubensfreiheit gerechtfertigt

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