Nachdem eine von ÖVP und Grünen beantragte Novellierung des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes und des Verwaltungsgerichtshofgesetzes vorerst nur Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen enthielt, brachten die Koalitionsparteien im Plenum dazu einen bereits angekündigten Abänderungsantrag ein, mit dem einem Erkenntnis des VfGH Rechnung getragen werden soll.
Der Verfahrenshilfeantrag ist nun gem. § 8a Abs. 3 VwGVG bis zur Vorlage der Beschwerde bei der Behörde und ab Vorlage der Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzubringen. Ein ab der Vorlage der Beschwerde vor Zustellung der Mitteilung über deren Vorlage an das Verwaltungsgericht bei der Behörde gestellter Antrag gilt als beim Verwaltungsgericht gestellt und ist diesem unverzüglich vorzulegen.
Der Landeshauptmann von Wien hat mit der Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021 zusätzlich zu den Regelungen der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung des Gesundheitsministers begleitenden Maßnahmen ab 1. Juli vorgesehen.
Am Montag Abend wurde die 2. COVID-19-Öffnungsverdnung sowie die 1. Novelle zu dieser Verordnung kundgemacht. Darin werden die Details zu den weiteren Lockerungen der Covid-Maßnahmen ab 1. Juli und weitreichende Erleichterungen bei der Maskenpflicht geregelt.
Mit der Dienstrechtnovelle 2021 soll das Aufnahmeverfahren im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) neu geregelt werden.
Bereits im Frühjahr 2020, kurz nach Beginn der Corona-Krise, hatte ao. Univ.-Prof. Christian Piska (Universität Wien) gemeinsam mit RA Dr. Neulinger einen Beitrag publiziert, der sich mit den Folgen einer Politik beschäftigte, welche die Mathematik über Freiheitsbeschränkungen entscheiden lässt.