Der Grüne Pass „GreenCheck“ findet auch im Bundesrat breite Mehrheit

Mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien ÖVP und Grüne sowie der SPÖ und der NEOS hat der Nationalrat in seiner Sondersitzung am Mittwoch 26.05.2021 die Grundlagen für die zweite Phase zur Einrichtung des sogenannten Grünen Passes in die Wege geleitet und passierte gestern mit breiter Zustimmung den Bundesrat.

Der Grüne Pass soll entweder mittels QR-Code oder als PDF-Dokument den Nachweis liefern, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Es handelt sich dabei um die österreichische Version, die mit jener der EU kompatibel sein wird. Das auf EU-Ebene geplante „digitale COVID-19-Zertifikat“ soll dann am 1. Juli kommen und das Reisen innerhalb der EU erleichtern.

Strittig waren insbesondere jene Passagen im ursprünglichen Entwurf zum Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz, die ein umfassendes Datenregister in pseudonymisierter Form vorsahen. Ebenso stieß die Möglichkeit, Bewegungsprofile von BenützerInnen des Grünen Passes erstellen zu können, auf Widerstand. Die Regierungsparteien konnten sich schließlich mit der SPÖ auf einen Gesetzestext einigen, der den datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung trägt. Der angenommene Abänderungsantrag enthält die betreffenden Textstellen nicht mehr, somit konnte die Gesetznovelle mit breiter Mehrheit beschlossen werden. Lediglich die FPÖ sprach sich gegen die Vorlage aus. In den Augen der Freiheitlichen widerspricht der Grüne Pass den verfassungsrechtlich verankerten Grund- und Freiheitsrechten.

Der Grüne Pass – Eckpunkte

Die heute beschlossene Novelle zum Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz konkretisiert unter anderem die schon im Rahmen der letzten Novelle festgelegten rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Einsatz der Nachweise für Geimpfte, Genesene und Getestete. Alle drei Zertifikate, die mit einem individuellen QR-Code versehen werden, werden sowohl in digitaler als auch in ausgedruckter Form als Eintrittstests für Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Theater etc. anerkannt. Die Regelungen stehen in engem Zusammenhang mit dem auf EU-Ebene geplanten „digitalen COVID-19-Zertifikat“, auf das sich das Europäische Parlament und der Rat erst vor Kurzem geeinigt haben.

Zum Zweck der Ausstellung und Bereitstellung der Zertifikate auf nationaler Ebene hat der Gesundheitsminister ein elektronisches Service (EPI-Service) einzurichten, das auch mit den inhaltlichen und technischen Vorgaben der EU kompatibel sein soll.

Das Gesetz listet im Abschnitt „Zertifikate im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ detailliert auf, welche Daten in den einzelnen Nachweisen enthalten sein müssen – wie z. B. Name, Geburtsdatum, Art der Tests, Impfstoff etc. Die Gültigkeitsdauer der Test-, Genesungs- und Impfzertifikate wird nicht im Gesetz selbst, sondern im Verordnungsweg festgelegt, um auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse rascher reagieren zu können. Die BürgerInnen können „wohnortnah“ entweder über das ELGA-Portal auf ihre Nachweise zugreifen oder sich die jeweiligen Zertifikate bei Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden, ÄrztInnen, Apotheken, Impfstellen oder der ELGA-Ombudsstelle ausdrucken lassen. Die Aus- und Bereitstellung EU-konformer Zertifikate erfolgt kostenlos.

Durch eine Zusammenführung verschiedener Gesundheitsdaten soll dem Gesundheitsminister die epidemiologische Überwachung sowie das Monitoring der Wirksamkeit der Maßnahmen fallbezogen ermöglicht werden. Der Ressortchef kann daher die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten über COVID-19-Impfungen von der ELGA GmbH anfordern und sie mit dem Register für anzeigepflichtige Krankheiten verknüpfen. Zweck dieser Bestimmung sei die Verbesserung des Krisenmanagements, weil dadurch etwa die Registrierung von Impfdurchbrüchen (Erkrankung trotz Impfung) oder von Clustern ermittelt und die Kontaktpersonennachverfolgung erleichtert werden können. Die Daten sind zudem auf Anfrage in das Statistik-Register überzuführen, was insbesondere der Forschung dienen soll. Das Gesetz fixiert ferner ein Übermittlungs- und Verarbeitungsgebot für die Daten.

Hier geht’s zur Parlamentskorrespondenz der Abstimmung im Nationalrat …

Hier geht’s zur Parlamentskorrespondenz der Abstimmung im Bundesrat …

Hier geht’s zur Parlamentskorrespondenz zu  den ersten Schritten für die Novelle im Nationalrat in seiner Sitzung am 25. März …

Hier geht’s zur Änderung des Epidemiegesetzes 1950 und des COVID-19-Maßnahmengesetzes BGBl I Nr. 90/2021 vom 27.05.2021 …

Hier geht’s zur Änderung des Epidemiegesetzes 1950 und des COVID-19-Maßnahmengesetzes BGBl I Nr. 100/2021 vom 28.05.2021 …

Hier geht’s zu Ars Boni 158 – Der grüne Pass: Updates zum Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz (31.05.2021 14 Uhr) …

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