Geplant sei, mit der Schaffung von Verwaltungsgerichten noch heuer in Regierungsvorlage zu treten, im Jahre 2014 einheitlich in Bund und Länder operativ zu starten.
In Bezug auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit erklärte der Staatssekretär, dass es sich um die größte Reform des Rechtsschutzes seit Bestehen der österreichischen Bundesverfassung handle und die Debatte darüber seit zwanzig Jahren laufe. Die neue Struktur werde zweifelsohne raschere Verfahren und schlankere Strukturen bringen, da aus über 120 Sonderbehörden 11 Gerichte mit einer umfassenden Zuständigkeit entstehen und es demnach keine neuen Sonderbehörden mehr brauche.