„Man könnte sagen, unsere Auftragslage ist gut“. Mit unüberhörbarem Sarkasmus kommentiert ein Senatsmitglied die kistenweise Anlieferung von Fremdenakten in den letzten Tagen. Anlass ist ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu den Rechtsfolgen der verspäteten Umsetzung der Rückführungsrichtlinie.
Demnach ist seit 24. Dezember 2010 der Unabhängige Verwaltungssenat in allen, von dieser Richtlinie erfassten Bereichen, als Berufungsbehörde zuständig. Bislang ging der Rechtszug zu den Sicherheitsdirektionen.
Auf den UVS Wien kommen nicht nur die neuen Verfahren zu. Die Sicherheitsdirektion Wien hat auch zahlreiche von ihr nicht mehr erledigte Berufungsverfahren dem UVS zur Entscheidung vorgelegt. Zu erwarten ist auch, dass die Sicherheitsdirektion zudem nach Fristablauf erlassene Berufungsentscheidungen von Amts wegen behebt und der UVS Wien darüber neuerlich entscheiden muss. Genaue Zahlen sind noch nicht bekannt. Es dürfte sich aber um mehrere hundert Verfahren handeln. Dazu kommt noch eine unbekannte Anzahl von Verfahren, die derzeit noch beim Verwaltungsgerichtshof anhängig sind.