Die geforderte neue Rechtsmittelinstanz für Umweltverträglichkeitsprüfungen im Infrastrukturbereich widerspricht den Grundsätzen der Bürgerbeteiligung.
Quelle: Presseaussendung Heger & Partner Rechtsanwälte
Der vom Verkehrsministerium geforderte Infrastruktursenat als Berufungsinstanz für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Flughäfen, Straßen- und Eisenbahnprojekten widerspricht nach den bisher vorliegenden Informationen den Vorgaben des Rechtes der Europäischen Union: Der Senat soll ausschließlich aus Mitgliedern bestehen, die vom Verkehrsministerium und den Bundesländern vorgeschlagen werden.