Spitzenjurist: Wiener Kurzparkzone ungültig

Wiens gebührenpflichtige Kurzparkzonen könnten laut dem namhaften Juristen Martin Kind verfassungswidrig sein. Die Stadt Wien hätte einen Formalfehler beim Parkometergesetz 2006 begangen. 

von Martin Stuhlpfarrer (Die Presse)

Wien. Der Traum zahlreicher Autofahrer könnte Wirklichkeit werden: parken in den gebührenpflichtigen Wiener Kurzparkzonen, ohne dafür einen Cent zu zahlen. Und wenn ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer liegt, einfach milde lächeln. Zumindest behauptet das der Jurist Martin Kind in einem „Profil“-Interview. Die Stadt Wien hätte einen Formalfehler beim Parkometergesetz 2006 begangen. Damals hätte eine Höchstgrenze für die Parkgebühren festgelegt werden müssen – was nicht passiert ist, so Kind.

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Verwaltungsgerichte: Opposition will in Wien Gesetz bekämpfen

Bis die Landesverwaltungsgerichte Anfang 2014 ihre Arbeit aufnehmen, müssen noch viele Fragen geklärt werden

DER STANDARD, 20.12.2012

Bis zuletzt versuchte die Wiener Opposition, das Gesetz für das neue Verwaltungsgericht zu verhindern, und blockierte vergangene Woche die Beschlusssitzung im Landtag.

Vor wenigen Tagen war es dennoch so weit: SP und Grüne beschlossen das Gesetz mit einfacher Mehrheit in einer außerplanmäßigen Sitzung. Freiheitliche und Volkspartei wollen nun gemeinsam den Verfassungsgerichtshof anrufen und das Gesetz weiter bekämpfen. Der Wiener Entwurf sei „demokratiepolitisch höchst bedenklich“, kritisiert VP-Chef Manfred Juraczka, die FP spricht sogar von Verletzung der Menschenrechte, „weil faire Verfahren nicht mehr gewährleistet sind“, so der Klubchef Johann Gudenus. Die Opposition ist mit ihrer Kritik nicht allein: Schon während der Begutachtungsfrist im Oktober hagelte es negative Kommentare von vielen Seiten.

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Wien: Verwaltungsgericht als Rückschritt?

Opposition will Gesetz beim VfGH bekämpfen, SPÖ versteht Kritik nicht.

Von Christian Rösner

Die Wiener Landtagsabgeordneten haben sich am Montag zu einer außerplanmäßigen Sitzung treffen müssen, um noch einmal über den Gesetzesentwurf zum Verwaltungsgericht Wien abzustimmen. Ursprünglich hätte das Regelwerk bereits am Donnerstag abgesegnet werden sollen, doch ÖVP und FPÖ lehnten es in der zweiten Lesung ab und verzögerten so den Beschluss.

Nach nun doch erfolgtem Beschluss will die Opposition jetzt das Gesetz beim Verfassungsgericht anfechten.

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VP-Juraczka: Opposition wird Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz beim VfGH anfechten

Wien (OTS) – Das gestern im Wiener Landtag mit den Stimmen von SPÖ und Grünen in 2. Lesung beschlossene Gesetz für das neue Verwaltungsgericht Wien, welches den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ablösen soll, ist nach Ansicht der Opposition wesentlichen Teilen verfassungswidrig. „Nicht nur, dass dieses Landesgesetz demokratiepolitisch höchst bedenklich ist, ist es auch unserer Ansicht nach …

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Wien: Keine Einigung zu Verwaltungsgericht

Der Wiener Landtag wird am Montag außerplanmäßig zusammenkommen, weil sich die Mandatare am Donnerstag nicht über den Gesetzesentwurf über das Verwaltungsgericht einigen konnten. Der Beschluss muss bis Jahresende erfolgen.

Normalerweise braucht es für die Beschlussfassung eine einfache Mehrheit – außer es erfolgen, so wie am Donnerstag, erste und zweite Lesung des Gesetzes gleich hintereinander. Dann wird eine Zweidrittelmehrheit verlangt.

Nun müssen die Mandatare neuerlich über das Regelwerk abstimmen, wobei dann die einfache Mehrheit ausreicht. Dafür wird eigens eine Landtagssitzung am Montag einberufen, die um 10.00 Uhr beginnt. Fragestunde und Aktuelle Stunde wird es keine geben. Laut Vorgabe des Bundes muss der Beschluss über das Verwaltungsgericht bis zum Jahresende erfolgen.

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Wiener Landtag: Organisations- und Dienstrecht für Verwaltungsgericht Wien beschlossen

In seiner Sitzung vom 13. Dezember 2012 hat der Wiener Landtag nur mit den Stimmen der Regierungsparteien (SPÖ/Grüne) die Rechtsgrundlagen für das Verwaltungsgericht Wien beschlossen.

In der Debatte wurde seitens der Wiener ÖVP ihre Ablehnung damit begründet, dass die Bestellung des neuen Gerichtspräsidenten intransparent sei, die Besetzung des Geschäftsverteilungsausschusses nicht verfassungskonform sei und die Rechtspfleger nach der Gesetzesvorlage zu „Nebenrichtern“ würden, welche vom Magistrat dienst –und besoldungsrechtlich abhängig seien. Seitens der Wiener FPÖ wurden diese Bedenken geteilt und die Verfassungswidrigkeiten des Entwurfs im Einzelnen dargelegt. Insbesondere wurde kritisiert, dass in den Gesetzen die Entschließung des Nationalrates zur Schaffung eines einheitlichen Richterbildes weitgehend unberücksichtigt geblieben ist.

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Verwaltungsgerichtsbarkeits- Ausführungsgesetz 2012: Bericht des Verfassungsausschusses

Vorstellung gegen Rechtspfleger-Entscheidungen Gemäß Art. 135a Abs. 1 B-VG kann im Gesetz über die Organisation des Verwaltungsgerichtes die Besorgung einzelner Arten von Geschäften Rechtspflegern übertragen werden. Für jene Fälle, in denen das Verwaltungsgericht durch Rechtspfleger entscheidet, sollen die Parteien des Verfahrens die Möglichkeit haben, Vorstellung beim zuständigen Mitglied des Verwaltungsgerichtes zu erheben. Mit dem Einlangen …

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Verwaltungsgericht Wien: „Richter nicht unabhängig“

ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ortet Verfassungswidrigkeit

Knapp vor der geplanten Beschlussfassung zur gesetzlichen Einrichtung eines Landesverwaltungsgerichts für Wien meldet Wolfgang Gerstl, Verfassungssprecher der ÖVP im Nationalrat, massive Bedenken gegen das rot-grüne Konzept an: Gerstl hält den Entwurf, der am Donnerstag im Landtag beschlossen werden soll, für verfassungswidrig.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 10.12.2012)

Zwar sei der Tätigkeitsbereich der Rechtspfleger gegenüber früheren Planungen beschränkt worden – und damit Bedenken unter anderem der ÖVP Rechnung getragen worden. Aber, so Gerstl zur „Presse“ weiter: „Die Zusammensetzung des Geschäftsverteilungssenats bleibt unserer Meinung nach verfassungswidrig.“ Der Senat solle nämlich aus vier Mitgliedern bestehen, von denen zwei von der Landesregierung bestellt würden; darunter sei der Präsident, der bei Stimmengleichheit ein Dirimierungsrecht habe.

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