Verwaltungsgerichtshof: Elektronischer Rechtsverkehr ab 1. Jänner 2015

Bereits seit 1. Oktober 2014 gibt es beim Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit, Schriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen elektronisch einzubringen (BVwG-EVV, BGBl II 515/2013).

Rechtsanwälte sind zur Einbringung im Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) verpflichtet. Bringen Rechtsanwälte Schriftsätze nicht im ERV ein, haben sie in der Eingabe zu bescheinigen, dass die technischen Möglichkeiten zur Teilnahme am ERV nicht vorliegen (§ 1 Abs 2 BVwG-EVV).
Ab 1. Jänner 2015 wird es auch beim Verwaltungsgerichtshof technisch möglich sein, Schriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen im Wege des Elektronischen Rechtsverkehrs einzubringen (VwGH-EVV, BGBl II 360/2014).

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Sozialversicherungsrecht: Neue Kostenregelung für Gutachten im Verfahren vor dem BVwG

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute zahlreiche Änderungen im Sozialversicherungsrecht beschlossen, darunter auch eine Neuregelung der Gutachterkosten im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Es wird vorgesehen, das bestimmte Barauslagen, etwa für Gutachten zur Feststellung von Nachtschwerarbeit oder zur Feststellung der gesundheitlichen Beeinträchtigung von pflegebedürftigen Angehörigen im Zusammenhang mit einer Selbstversicherung der Pflegeperson, nicht von der Beschwerde …

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Werden Richter unterbezahlt?

Spiegel onlineDie Verfassungsrichter in Karlsruhe müssen entscheiden, ob ihre Kollegen zu wenig Geld bekommen. Ein Urteil könnte ein Signal für die Bezahlung von Millionen Beamten sein.

Karlsruhe – Über seine eigenen Kollegen muss Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle selten entscheiden. Nun muss der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) allerdings klären, ob Richter und Staatsanwälte in Deutschland genug verdienen. Das Verfahren, das am heutigen Mittwoch beginnt, könnte Signalwirkung für andere Beamtengruppen haben.

Viele Länder sparen seit Jahren an den Gehältern ihrer Beamten: Für viele Richter gab es Kürzungen von Sonderleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Gehaltsanpassungen gab es zum Teil nur geringe oder gar keine. Die Verfassungsrichter wollen die allgemeine Lohnentwicklung sowie die Anforderungen der Richter und Staatsanwälte im Beruf oder das Ansehen der Justiz insgesamt in Betracht ziehen.

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Verwaltungsgerichte sollen für Informationsfreiheit sorgen

 

Foto: bluedesign - Fotolia/Oliver Boehmer/Fotolia
Foto: bluedesign – Fotolia/Oliver Boehmer/Fotolia

Die Regierung hat ihre Ankündigung wahrgemacht und im Ministerrat den Entwurf für ein „Informationsfreiheitsgesetz“ beschlossen.

Damit wird das Amtsgeheimnis abgeschafft und im Gegenzug das Recht auf „freien Zugang zu Informationen“ in der Bundesverfassung verankert.

„Eine Pflicht zur aktiven Information über Inhalte von allgemeinem Interesse soll auf Bundes- und auf Landesebene für alle Organe der Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, Rechnungshof sowie Volksanwaltschaft und entsprechende Landeseinrichtungen gelten“ so liest sich das im sogenannten Ministerratvortrag. „Gläserner Staat statt gläserner Bürger“ nennt es ÖVP-Generalsekretär Gernot Blümel.

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Glücksspiel: Die Finanzpolizei will das Verbot intensiv kontrollieren

orf-atDas Verbot des kleinen Glücksspiels ab 2015 beeindruckt die Automatenbetreiber wenig: Neben dem Konzern Novomatic wollen auch andere Betreiber ihre Automaten stehen lassen. Die Finanzpolizei will das Verbot intensiv kontrollieren.

„Die allermeisten werden stehen bleiben“, sagte Helmut Kafka, Sprecher des Automatenverbandes, am Dienstag. Und: „Klagen werden auf jeden Fall kommen, da scharren schon eine ganze Reihe von Anwälten“, so Kafka. Er rechnet mit verschiedenen Verfahren gegen die Stadt Wien wegen des Verbots des kleinen Glücksspiels.

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Pensionsreform: Ein Hauch von Griechenland?

hellasschweinimagesDer Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27.9.2014, B 113/2014 u.a. die im Jahr 2012 vorgenommene Verschärfung des Pensionsrechts als rechtmäßig angesehen.

Auch wenn der hiedurch bewirkte Eingriff für den Beschwerdeführer als plötzlich zu qualifizieren wäre, sei er nicht derart intensiv, dass daraus die Verfassungswidrigkeit der Regelungen folge.

Nach Auffassung des VfGH handelt es sich bei den „plötzlichen“ Maßnahmen (faktisches Hinausschieben des Pensionsantritts und Erhöhung des Preises für den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten) um solche, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Pensionssystems „unvermeidlich“ sind.

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Ein Sachverhalt – drei Behörden, drei Gerichte

2.416.645Die Vermittlung von rund 4000 diplomierten Pflegekräften an Spitäler und Pflegeheime in ganz Österreich ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesfinanzgericht.

Dieses Verfahren kann als gutes Beispiel dafür dienen, dass die echte Verwaltungsreform noch aussteht.

Im Anlassfall wurde von der Finanzbehörde geprüft, ob es sich bei der Beschäftigung der Pflegekräfte um eine selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit handelte. Die Behörde kam zum Schluss, dass „Scheinselbstständigkeit“ vorliegt. Damit drohen dem Unternehmen, welches die Pflegekräfte vermittelt hat, Strafverfahren nach dem ASVG, die Vorschreibung der Sozialversicherungsabgaben, die Vorschreibung der Lohnsteuer und ein Finanzstrafverfahren. Weitere Verfahren drohen den Pflegeheimen und Krankenhäusern, welche die Pflegekräfte beschäftigt haben.

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Strafverfahren: Sachverständigenbeweis wird neu geregelt

Die Regelungen der Strafprozessordnung über die Bestellung von Sachverständigen im strafgerichtlichen Ermittlungsverfahren wurden vom OGH als verfassungswidrig angefochten. Jetzt ist der Gesetzgeber tätig geworden und hat mit dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 die entsprechenden Bestimmungen der StPO neu gefasst. Die Überraschung dabei: Die beschlossenen Bestimmungen sollen sich grundlegend von den Bestimmungen in der Regierungsvorlage unterscheiden. Dazu den …

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Besserer Grundrechtsschutz vor Straf- und Zivilgerichten

Vfgh1345173170405Streitparteien können sich künftig direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden

Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren können sich ab 1. Jänner 2015 – direkt nach dem erstinstanzlichen Urteil – an den VfGH wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ein erstinstanzliches Urteil auf Basis eines verfassungswidrigen Gesetzes oder einer gesetzwidrigen Verordnung erfolgte. Allfällige weitere Gerichtsinstanzen sind an den Spruch des VfGH gebunden.

Neu ist darüber hinaus, dass auch Gerichte erster Instanz selbst beim VfGH die Aufhebung eines Gesetzes oder einer Verordnung beantragen können. Bisher dürfen das nur Gerichte höherer Instanz.

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Novelle zum Vergaberecht: Steigt das Anfechtungsrisko durch das Bestbieterprinzip?

Noch vor der notwendigen Umsetzung der drei neuen EU-Vergaberichtlinien (April 2016) plant der österreichische Gesetzgeber derzeit eine weitere Novelle zum Bundesvergabegesetz. Es soll insbesondere eine strengere Festlegung des Bestbieterprinzips vorgesehen werden. Wenn aber mangels objektiver Qualitätsmerkmale der Leistung auf subjektive Qualitätsbewertungen wie z.B. Jurybewertungen zurückgegriffen werden muss, steige das Anfechtungsrisiko, so die Kritiker des Gesetzesvorhabens. …

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