Glücksspiel: Die Finanzpolizei will das Verbot intensiv kontrollieren

orf-atDas Verbot des kleinen Glücksspiels ab 2015 beeindruckt die Automatenbetreiber wenig: Neben dem Konzern Novomatic wollen auch andere Betreiber ihre Automaten stehen lassen. Die Finanzpolizei will das Verbot intensiv kontrollieren.

„Die allermeisten werden stehen bleiben“, sagte Helmut Kafka, Sprecher des Automatenverbandes, am Dienstag. Und: „Klagen werden auf jeden Fall kommen, da scharren schon eine ganze Reihe von Anwälten“, so Kafka. Er rechnet mit verschiedenen Verfahren gegen die Stadt Wien wegen des Verbots des kleinen Glücksspiels.

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Pensionsreform: Ein Hauch von Griechenland?

hellasschweinimagesDer Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27.9.2014, B 113/2014 u.a. die im Jahr 2012 vorgenommene Verschärfung des Pensionsrechts als rechtmäßig angesehen.

Auch wenn der hiedurch bewirkte Eingriff für den Beschwerdeführer als plötzlich zu qualifizieren wäre, sei er nicht derart intensiv, dass daraus die Verfassungswidrigkeit der Regelungen folge.

Nach Auffassung des VfGH handelt es sich bei den „plötzlichen“ Maßnahmen (faktisches Hinausschieben des Pensionsantritts und Erhöhung des Preises für den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten) um solche, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Pensionssystems „unvermeidlich“ sind.

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Ein Sachverhalt – drei Behörden, drei Gerichte

2.416.645Die Vermittlung von rund 4000 diplomierten Pflegekräften an Spitäler und Pflegeheime in ganz Österreich ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesfinanzgericht.

Dieses Verfahren kann als gutes Beispiel dafür dienen, dass die echte Verwaltungsreform noch aussteht.

Im Anlassfall wurde von der Finanzbehörde geprüft, ob es sich bei der Beschäftigung der Pflegekräfte um eine selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit handelte. Die Behörde kam zum Schluss, dass „Scheinselbstständigkeit“ vorliegt. Damit drohen dem Unternehmen, welches die Pflegekräfte vermittelt hat, Strafverfahren nach dem ASVG, die Vorschreibung der Sozialversicherungsabgaben, die Vorschreibung der Lohnsteuer und ein Finanzstrafverfahren. Weitere Verfahren drohen den Pflegeheimen und Krankenhäusern, welche die Pflegekräfte beschäftigt haben.

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Strafverfahren: Sachverständigenbeweis wird neu geregelt

Die Regelungen der Strafprozessordnung über die Bestellung von Sachverständigen im strafgerichtlichen Ermittlungsverfahren wurden vom OGH als verfassungswidrig angefochten. Jetzt ist der Gesetzgeber tätig geworden und hat mit dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 die entsprechenden Bestimmungen der StPO neu gefasst. Die Überraschung dabei: Die beschlossenen Bestimmungen sollen sich grundlegend von den Bestimmungen in der Regierungsvorlage unterscheiden. Dazu den …

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Besserer Grundrechtsschutz vor Straf- und Zivilgerichten

Vfgh1345173170405Streitparteien können sich künftig direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden

Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren können sich ab 1. Jänner 2015 – direkt nach dem erstinstanzlichen Urteil – an den VfGH wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ein erstinstanzliches Urteil auf Basis eines verfassungswidrigen Gesetzes oder einer gesetzwidrigen Verordnung erfolgte. Allfällige weitere Gerichtsinstanzen sind an den Spruch des VfGH gebunden.

Neu ist darüber hinaus, dass auch Gerichte erster Instanz selbst beim VfGH die Aufhebung eines Gesetzes oder einer Verordnung beantragen können. Bisher dürfen das nur Gerichte höherer Instanz.

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Novelle zum Vergaberecht: Steigt das Anfechtungsrisko durch das Bestbieterprinzip?

Noch vor der notwendigen Umsetzung der drei neuen EU-Vergaberichtlinien (April 2016) plant der österreichische Gesetzgeber derzeit eine weitere Novelle zum Bundesvergabegesetz. Es soll insbesondere eine strengere Festlegung des Bestbieterprinzips vorgesehen werden. Wenn aber mangels objektiver Qualitätsmerkmale der Leistung auf subjektive Qualitätsbewertungen wie z.B. Jurybewertungen zurückgegriffen werden muss, steige das Anfechtungsrisiko, so die Kritiker des Gesetzesvorhabens. …

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Verfassungsrichter müssen Nebenjobs bekanntgeben

foto: apa/georg hochmuth
foto: apa/georg hochmuth

SPÖ, ÖVP und Grüne einigen sich im Parlament auf Neuregelung

Günther Oswald (Der Standard)

Richter am Verfassungsgerichtshof (VfGH) werden künftig per Gesetz verpflichtet, ihre Nebentätigkeiten zu veröffentlichen. Man habe sich mit SPÖ und ÖVP auf eine entsprechende Regelung geeinigt, sagt die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol im STANDARD-Gespräch.

Ein Beschluss ist für Mittwoch geplant. Musiol drängt seit Jahren auf eine Reform des VfGH-Gesetzes. Ursprünglich lagen die Nebenjobs der Richter ganz im Dunkel. Nach entsprechenden Berichten des STANDARD gab sich der VfGH im Frühjahr 2013 freiwillige Transparenzregeln.

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Glückspielgesetz: Die nächste Runde wird eingeläutet

foto: epa/federico gambarini
foto: epa/federico gambarini

Was herauskommt, wenn miserable Legistik, massive Lobbyarbeit und überlebte innerstaatliche Kompentenzverteilung auf das Europarecht treffen, kann am Beispiel des Glückspielrechts sehr genau beobachtet werden: Ein ganzer Regelungsbereich wird unvollziehbar.

Das zeigen die Erfahrungen in einer Vielzahl von Verwaltungsstrafverfahren, die vor den Verwaltungsgerichten (und davor vor den UVS) geführt wurden. Das Verwaltungsgericht Oberösterreich gelangte nach der Einholung einer Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-390/12) gar zu dem Schluss, dass das österreichische Glückspielgesetz unionsrechtswidrig sei, da die Behörden keinen Beleg dafür erbracht hätten, dass Kriminalität oder Spielsucht im Zusammenhang mit Glücksspiel “tatsächlich ein erhebliches Problem” darstelle.

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Amtsgeheimnis versus Informationsfreiheit – die Verwaltungsgerichte sollen entscheiden

1399515573911-amtsgeheimnisfx800Glaubt man der im Herbst 2013 veröffentlichten internationalen Studie „Global Right to Information Rating“ ist Österreich, was den Zugang seiner Bürgerinnen und Bürger zu Informationen betrifft, mit seinem Auskunftspflicht-Gesetz Schlusslicht unter 95 vergleichbaren Staaten.

Das gerade bekanntgegebene Scheitern der sogenannten „Transparenzdatenbank“ – damit sollte die Vergabe der 19 Milliarden Förderungen offengelegt werden – scheint diesen Befund zu bestätigen. Jetzt hakt es auch bei dem von der Bundesregierung angekündigten „Informationsfreiheitsgesetz“.

Nach dem im Frühjahr 2014 vorgelegten Entwurf sollte der Zugang zur Informationsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger ab 2016 erleichtert werden. Die Zurverfügungstellung von Informationen soll die Regel werden und das Amtsgeheimnis zur Ausnahme. Die derzeit im Verfassungsrang stehende Verschwiegenheitspflicht der Behörden (Amtsgeheimnis) wird gestrichen und durch eine Reihe konkreter Geheimhaltungsgründe ersetzt. Weiters wird ein Recht auf „Zugang zu Informationen“ geschaffen.

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Zentrale Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister bringen Änderungen bei Behördenzuständigkeit

ZPR_logo_verschoben[1]Die ursprünglich bereits im Jahr 2013 vorgesehene Einführung eines Zentralen Personenstandsregisters (ZPR)und eines Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters (ZSR) wurde um ein Jahr verschoben und startet mit 1.November 2014.

Informationen über die Geburt, die Ehe und den Tod, also die zentralen Informationen über einen Menschen, wurden bisher in den Städten und Gemeinden von jedem Standesamt lokal verwaltet und händisch in Geburten-, Ehe- oder Sterbebuch, die sogenannten Personenstandsbücher, eingetragen. Die Daten waren auf mehr als 1.400 Behörden, teils mit lokalen EDV-Anwendungen, verstreut. Ähnlich stellte sich die Situation bei den Staatsbürgerschaftsevidenzen dar.

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