
Durch die angestrebten Gesetzesänderungen sollen die noch fehlenden rechtlichen Grundlagen für das Corona-Ampelsystem geschaffen, das Kontaktpersonen-Management verbessert und wichtige Gesetzesanpassungen, die durch die VfGH-Erkenntnisse vom Juli 2020 zum COVID-19-Maßnahmengesetz erforderlich wurden, vorgenommen werden. Die Novellierung wird nun begutachtet.
Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Dem Gesundheitsministerium ist es wichtig, gemeinsam – auch im Austausch mit ExpertInnen und BürgerInnen – das nächste Corona-Gesetzespaket zu erarbeiten. Aus diesem Grund wurde gestern der Entwurf zur Änderung des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes in Begutachtung geschickt. Das ist eine wichtige und ansonsten auch übliche Vorgehensweise, die während der herausfordernden Zeit am Höhepunkt der Corona-Pandemie leider nicht möglich war, weil es darum ging schnell zu handeln und damit die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu schützen. Die nun eingeleitete Begutachtung ermöglicht es, Verbesserungswünsche aus verschiedenen Fach –und Gesellschaftsbereichen zu berücksichtigen.“
Contact-Tracing und Ampel brauchen rechtliche Grundlagen
Von der Schönheit der Bundesverfassung sprach Bundespräsident Alexander Van der Bellen in einer denkwürdigen Rede. Am 1. Oktober wird diese Verfassung, die er so lobte, 100 Jahre alt. Die „Wiener Zeitung“ widmet aus diesem Anlass dem österreichischen Grundgesetz eine eigene Serie.
Unter dem Titel „Lex Corona“ wurde in Deutschland eine Datenbank kostenlos online gestellt.
Donnerstag Abend wurde die Verordnung zum weiteren Umgang mit der Corona-Krise im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (
Österreich muss auch in der Covid-Krise ein Rechtsstaat bleiben. Dem widerspricht die neue Art von Rechtssetzung via Pressekonferenz und Twitter.
Die Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus rufen zunehmend Kritiker auf den Plan. Beim Verfassungsgerichtshof sind mittlerweile 20 Anträge gegen die betreffenden Gesetze und Verordnungen eingelangt, gab die Pressestelle am Freitag bekannt. Alle diese Anträge würden „
Eine Pflicht-Tracking-App zur Coronavirus-Kontrolle wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte auf Datenschutz und Freiheit, stellen die Verwaltungsrichter fest. Sie appellieren an die Regierung, bei ihren Maßnahmen „die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu setzen“ und Verhältnismäßigkeit zu wahren. Besonders wichtig wäre ein rascherer Rechtsschutz, sagte Sprecher Markus Thoma.
Im Kampf gegen den Coronavirus-Ausbruch greifen die Regierungen weltweit zu umstrittenen Überwachungsinstrumenten. Auch in Österreich.
Die aktuellen Gesetzesänderungen bringen große Herausforderungen für Behörden, Gerichte, Rechtsschutzsuchenden und Parteienvertreter, welche alle Beteiligten noch lange beschäftigen werden.