Durch die angestrebten Gesetzesänderungen sollen die noch fehlenden rechtlichen Grundlagen für das Corona-Ampelsystem geschaffen, das Kontaktpersonen-Management verbessert und wichtige Gesetzesanpassungen, die durch die VfGH-Erkenntnisse vom Juli 2020 zum COVID-19-Maßnahmengesetz erforderlich wurden, vorgenommen werden. Die Novellierung wird nun begutachtet.
Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Dem Gesundheitsministerium ist es wichtig, gemeinsam – auch im Austausch mit ExpertInnen und BürgerInnen – das nächste Corona-Gesetzespaket zu erarbeiten. Aus diesem Grund wurde gestern der Entwurf zur Änderung des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes in Begutachtung geschickt. Das ist eine wichtige und ansonsten auch übliche Vorgehensweise, die während der herausfordernden Zeit am Höhepunkt der Corona-Pandemie leider nicht möglich war, weil es darum ging schnell zu handeln und damit die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu schützen. Die nun eingeleitete Begutachtung ermöglicht es, Verbesserungswünsche aus verschiedenen Fach –und Gesellschaftsbereichen zu berücksichtigen.“
Contact-Tracing und Ampel brauchen rechtliche Grundlagen