
Einst räumte die Union im Überschwang türkischen Bürgern viele Rechte ein, nun will man sich nicht daran halten. Die EU sollte Farbe bekennen: Entweder man nimmt die Rechte zurück, oder man steht dazu.
von Stefan Brocza (Die Presse)
Maria Berger, Österreichs Richterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), hat im „Rechtspanorama“-Interview darauf hingewiesen, dass derzeit auffällig oft Fälle mit Bezug auf das EU-Türkei-Assoziierungsabkommen zur Entscheidung anstehen. Ein kurzer Blick ins Urteilsregister bestätigt den Eindruck der Richterin. Heuer wurden bereits sechs diesbezügliche Urteile gefällt, im gesamten Vorjahreszeitraum sieben und in den Jahren davor konstante drei bis vier Urteile pro Jahr.