Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg legt in einem Urteil fest, unter welchen Bedingungen Nicht-EU-Bürger bei ihren österreichischen Angehörigen leben dürfen.
BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)
Der EuGH bestätigt, dass sich Angehörige von Unionsbürgern nur dann auf das Recht auf Familienzusammenführung auf Basis der Freizügigkeitsrichtlinie berufen können, wenn die EU-Bürger von der Freizügigkeit in der EU Gebrauch gemacht haben.