„Inländerdiskriminierung“ im österreichischen Aufenthaltsrecht: Verwaltungsgerichtshof stellt Vorabanfragen zur Auslegung des Artikel 20 AEUV

Ausgehend von der Entscheidung des EuGH im Fall „Zambrano“ stellt der Verwaltungsgerichtshof in einer Reihe von Verfahren Vorabentscheidungsanfragen an den EuGH. Allen Fälle ist gemeinsam, dass es sich dabei um Drittstaatsangehörige von Österreichern handelt, denen von österreichischen Behörden ein Aufenthaltstitel verweigert wurde.

Der Verwaltungsgerichtshof möchte im wesentlichen die Frage beantwortet wissen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen diesen Drittstaatsangehörigen von Österreichern der Aufenthalt in Österreich allein auf Grund des Unionsrechts zu gewähren ist. Dies vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH zu Artikel 20 AEUV, dessen Inhalt nach Auffassung des EuGH allen nationalen Maßnahmen entgegen steht, die bewirken, dass den Unionsbürgern der tatsächliche Genuss des Kernbestandes der Rechte, die ihnen der Unionsbürgerstatus verleiht, verwehrt wird.

 

Teilen mit: