UVS als Gericht: Schlussantrag des Generalanwaltes zur tschechischen Vorlage

Das Oeugh-logo-curiabergericht Prag hatte beim Europäischen Gerichtshof angefragt, ob die UVS „Gerichte“ iS des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen sind (siehe dazu: Tschechisches Gericht bezweifelt den „Gerichtscharakter“ der Unabhängigen Verwaltungssenate).

Generalanwalt: „Unter einem ‚auch in Strafsachen zuständigen Gericht‘ ist ein Gericht zu verstehen, vor dem die betreffende Person bei der Verhandlung der Sache die durch Art. 6 Abs. 1, 2 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte genießt.

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In Österreich Baumeister, in Deutschland Architekt ?

eugh-logo-curiaUnter welchen Voraussetzungen darf ein in Österreich tätiger „Planender Baumeister“ in Bayern die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen. Diese Frage hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Auslegung der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgelegt.

Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger mit privaten Wohnsitzen sowohl in Österreich als auch in Bayern. 2007 legte er nach österreichischem Recht („Maria-Theresianisches Privileg“) die Prüfung als Baumeister ab. Seitdem praktiziert er als Planender Baumeister in Österreich, wo er sein Planungsbüro betreibt. Zuvor hatte er u.a. die Gesellen- und die Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk sowie die Meisterprüfung im Stuckateur-Handwerk abgelegt. Ferner erwarb er 2012 den Akademischen Grad eines Diplom-Ingenieurs (FH) in der Studienrichtung Bauingenieurwesen (Hochbau). Seinem im Jahr 2008 gestellten Antrag auf Eintragung in die Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer entsprach der Beklagte nicht.

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Datenspeicherung: Erklärungsnot der Regierungen

Der Europäische Gerichtshof überprüft derzeit, ob die EU-Richtlinie zur Speicherung von Kommunikationsdaten mit der EU-Grundrechtscharta vereinbar ist. Antragsteller sind der Österreichische Verfassungsgerichtshof und der Irische High Court. Bereits bei der ersten Anhörung räumte die EU-Kommission ein, dass es keine Wirksamkeitsstatistiken gibt, da die Mitgliedsstaaten nicht dazu verpflichtet sind, solche Daten zu erheben. Ob in Österreich …

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Snowden und die Menschenrechte

foto: reuters/glenn greenwald/laura poitras/courtesy of the guardian/handout
foto: reuters/glenn greenwald/laura poitras/courtesy of the guardian/handout

Um Datenschutz und andere demokratische Rechte nicht zu leeren Hüllen verkommen zu lassen, tut eine neue Diskussion über Geheimdienste und ihre Arbeit not

Irene Brickner, Der Standard

Das Recht auf Achtung des Privatlebens. Das Recht auf Achtung des persönlichen Briefverkehrs. Das Recht, Nachrichten ohne Eingriffe von Behörden mitzuteilen und zu empfangen. Das Recht, sich zu versammeln und mit anderen zusammenzuschließen.

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Internationale Konferenz über die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Am 20. und 21.September 2013 wird von der Universität Göttingen eine internationale Konferenz zum Thema: “Judgments of the European Court of Human Rights – Effects and Implementation” veranstaltet.

Die Konferenz wird sich mit Themen wie der Bindungswirkung von Entscheidungen des EGMR, der Rolle der nationalen Gerichte bei der Umsetzung von Urteilen und der zukünftigen Rolle des Gerichtshofes in Europa beschäftigen. Als Vortragende konnten u.a. Richter des Gerichtshofes und dessen Präsident Dean Spielmann gewonnen werden.

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EU-Vorhaben: Erweiterte Datenbank des Parlaments sorgt für Transparenz

parlament HeaderWer sich über aktuelle EU-Vorhaben informieren will, kann sich auf der Website des Parlaments einen guten Überblick verschaffen.

Die komplett neu gestaltete EU-Datenbank bietet nicht nur den Abgeordneten, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit umfangreiche Recherchemöglichkeiten. So kann mit Hilfe der Datenbank etwa eruiert werden, ob Richtlinien- und Verordnungsentwürfe der EU-Kommission bereits vom österreichischen Parlament behandelt wurden und ob eine Stellungnahme der Regierung zum Vorhaben vorliegt. Täglich werden rund 200 bis 250 EU-Dokumente erfasst, insgesamt waren es in dieser Gesetzgebungsperiode bereits 120.000.

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EuGH: EU-Bürger muss über wesentliche Gründe eines Einreiseverbots informiert werden

Wird einem EU-Bürger die Einreise in einen Mitgliedstaat aus Gründen der öffentlichen Sicherheit verboten, müssen ihm jedenfalls die wesentlichen Gründe dafür mitgeteilt werden, um sein Recht auf effektiven Rechtsschutz zu wahren. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 04.06.2013 entschieden. Ein Mitgliedstaat kann es nur im Rahmen des «unbedingt Erforderlichen» ablehnen, dem Betroffenen Gründe mitzuteilen, deren Offenlegung die Sicherheit des Staates beeinträchtigen könnte (Az.: C-300/11).

Im Vereinigten Königreich können gegen EU-Bürger aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit erlassene Einreiseverbote bei der Special Immigration Appeals Commission (Sonderkommission für Rechtsbehelfe in Einwanderungssachen, SIAC) angefochten werden. Im Rahmen des Verfahrens vor der SIAC haben weder der Kläger noch seine persönlichen Rechtsanwälte Zugang zu den Informationen, auf die die Entscheidung gestützt wurde, wenn ihre Offenlegung dem öffentlichen Interesse widerspräche. In einem solchen Fall wird jedoch ein spezieller Anwalt bestellt, um die Interessen der betroffenen Person vor der SIAC zu vertreten. Dieser darf allerdings ab dem Zeitpunkt, zu dem ihm Material zugänglich gemacht wird, dessen Offenlegung der Secretary of State widerspricht, nicht mehr mit dem Betroffenen über mit dem Verfahren zusammenhängende Fragen kommunizieren. Er kann jedoch bei der SIAC Verfügungen beantragen, mit denen eine entsprechende Kommunikation gestattet wird.

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EuGH: Missbräuchlicher Asylantrag kann Inhaftierung des Asylbewerbers rechtfertigen

Ein Asylbewerber kann nach nationalem Recht im Hinblick auf seine Abschiebung wegen illegalen Aufenthalts in Haft behalten werden, wenn der Asylantrag einzig und allein zu dem Zweck gestellt wurde, den Vollzug der Rückführungsentscheidung zu verzögern oder zu gefährden. Dies betont der Europäische Gerichtshof ins seinem Urteil vom 30.05.2013 (C-534/11- Arslan)

Die nationalen Behörden hätten jedoch fallspezifisch zu prüfen, ob dies zutrifft und ob es objektiv erforderlich und verhältnismäßig ist, die Haft des Asylbewerbers aufrechtzuerhalten, um zu verhindern, dass er endgültig seiner Rückführung entgeht (Urteil vom 30.05.2013, Az.: C-534/11, BeckRS 2013, 81102). Die Rückführungsrichtlinie 2008/115 schafft gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Abschiebung von Drittstaatsangehörigen, die sich in ihrem Hoheitsgebiet illegal aufhalten. Diese Drittstaatsangehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen für einen Zeitraum, der im Allgemeinen sechs Monate nicht überschreitet, inhaftiert werden, um den ordnungsgemäßen Ablauf ihrer Abschiebung zu gewährleisten.

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Bei Verstoß gegen Unionsrecht gilt: Weder der Rat eines Anwalts noch die Entscheidung der nationalen Behörden schützen vor Geldbußen.

„Das Gutachten eines Rechtsanwalts kann nie ein Freibrief sein. Sonst wäre der Erstellung bloßer Gefälligkeitsgutachten Tür und Tor geöffnet.“ So argumentiert der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung im einem Kartellrechtsverfahren gegen österreichische Speditionen (Az.: C-681/11). Auch kann ein Unternehmen nicht auf die Entscheidung einer nationalen Behörde vertrauen, die besagt, dass kein Verstoß gegen das Unionsrecht …

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Vorratsdatenspeicherung beschäftigt weiter den EuGH

Verfahren zu Österreich und Irland noch vor der Sommerpause Die umstrittene Speicherung von Handy- und Internet-Daten in der EU beschäftigt weiter den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am 9. Juli findet in dem Gericht in Luxemburg eine Verhandlung zu den Bestimmungen des österreichischen Telekommunikationsgesetzes statt, mit denen die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt wurde. Den Beitrag auf derstandard.at lesen…