EuGH: EU-Bürger muss über wesentliche Gründe eines Einreiseverbots informiert werden

Wird einem EU-Bürger die Einreise in einen Mitgliedstaat aus Gründen der öffentlichen Sicherheit verboten, müssen ihm jedenfalls die wesentlichen Gründe dafür mitgeteilt werden, um sein Recht auf effektiven Rechtsschutz zu wahren. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 04.06.2013 entschieden. Ein Mitgliedstaat kann es nur im Rahmen des «unbedingt Erforderlichen» ablehnen, dem Betroffenen Gründe mitzuteilen, deren Offenlegung die Sicherheit des Staates beeinträchtigen könnte (Az.: C-300/11).

Im Vereinigten Königreich können gegen EU-Bürger aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit erlassene Einreiseverbote bei der Special Immigration Appeals Commission (Sonderkommission für Rechtsbehelfe in Einwanderungssachen, SIAC) angefochten werden. Im Rahmen des Verfahrens vor der SIAC haben weder der Kläger noch seine persönlichen Rechtsanwälte Zugang zu den Informationen, auf die die Entscheidung gestützt wurde, wenn ihre Offenlegung dem öffentlichen Interesse widerspräche. In einem solchen Fall wird jedoch ein spezieller Anwalt bestellt, um die Interessen der betroffenen Person vor der SIAC zu vertreten. Dieser darf allerdings ab dem Zeitpunkt, zu dem ihm Material zugänglich gemacht wird, dessen Offenlegung der Secretary of State widerspricht, nicht mehr mit dem Betroffenen über mit dem Verfahren zusammenhängende Fragen kommunizieren. Er kann jedoch bei der SIAC Verfügungen beantragen, mit denen eine entsprechende Kommunikation gestattet wird.

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EuGH: Missbräuchlicher Asylantrag kann Inhaftierung des Asylbewerbers rechtfertigen

Ein Asylbewerber kann nach nationalem Recht im Hinblick auf seine Abschiebung wegen illegalen Aufenthalts in Haft behalten werden, wenn der Asylantrag einzig und allein zu dem Zweck gestellt wurde, den Vollzug der Rückführungsentscheidung zu verzögern oder zu gefährden. Dies betont der Europäische Gerichtshof ins seinem Urteil vom 30.05.2013 (C-534/11- Arslan)

Die nationalen Behörden hätten jedoch fallspezifisch zu prüfen, ob dies zutrifft und ob es objektiv erforderlich und verhältnismäßig ist, die Haft des Asylbewerbers aufrechtzuerhalten, um zu verhindern, dass er endgültig seiner Rückführung entgeht (Urteil vom 30.05.2013, Az.: C-534/11, BeckRS 2013, 81102). Die Rückführungsrichtlinie 2008/115 schafft gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Abschiebung von Drittstaatsangehörigen, die sich in ihrem Hoheitsgebiet illegal aufhalten. Diese Drittstaatsangehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen für einen Zeitraum, der im Allgemeinen sechs Monate nicht überschreitet, inhaftiert werden, um den ordnungsgemäßen Ablauf ihrer Abschiebung zu gewährleisten.

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Bei Verstoß gegen Unionsrecht gilt: Weder der Rat eines Anwalts noch die Entscheidung der nationalen Behörden schützen vor Geldbußen.

„Das Gutachten eines Rechtsanwalts kann nie ein Freibrief sein. Sonst wäre der Erstellung bloßer Gefälligkeitsgutachten Tür und Tor geöffnet.“ So argumentiert der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung im einem Kartellrechtsverfahren gegen österreichische Speditionen (Az.: C-681/11). Auch kann ein Unternehmen nicht auf die Entscheidung einer nationalen Behörde vertrauen, die besagt, dass kein Verstoß gegen das Unionsrecht …

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Vorratsdatenspeicherung beschäftigt weiter den EuGH

Verfahren zu Österreich und Irland noch vor der Sommerpause Die umstrittene Speicherung von Handy- und Internet-Daten in der EU beschäftigt weiter den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am 9. Juli findet in dem Gericht in Luxemburg eine Verhandlung zu den Bestimmungen des österreichischen Telekommunikationsgesetzes statt, mit denen die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt wurde. Den Beitrag auf derstandard.at lesen…

Ist Rechtsstaatlichkeit messbar?

Ganz unter dem Eindruck der Finanzkrise, der Verfassungskrisen in einigen EU-Mitgliedsstaaten und der Vertrauenskrise in die EU stand die vierte Jahrestagung der Europäischen Grundrechtsagentur (FRA) am 6. Juni in Wien.

GrundrechtsagenturHinter dem Titel „Promoting the rule of law in the EU“ verbarg sich die Fragestellung, ob es für Rechtsstaatlichkeit auf europäischer Ebene so etwas wie anerkannte Standards gibt oder geben kann, deren Einhaltung durch EU-Institution überprüfbar ist. Die Gründe, diese Thematik auf die Tagesordnung zu setzen, sind Entwicklungen in Europa, welche die Ausweitung der ökonomischen Krise zu einer Krise des Rechtsstaats befürchten lassen. Da es sich beim Begriff der „Rechtsstaatlichkeit“ aber um einen vorrangig kontinental-europäisch geprägten Begriff handelt, wurden die Fragen nach europäischen Standards unter dem Titel „meassuring the rule of law, justice and fundamental rights“ behandelt.

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EU-Parlament: RICHTLINIE ZUR ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN

Die Berichterstatterin betrachtet die Stellungnahme des Rechtsausschusses (JURI) zur Arbeitnehmerentsendung als „Schlag ins Gesicht für entsendete Beschäftigte, die sehr schlimmen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind“.

So äußerte Evelyn Regner ihren Unmut über die vom Ausschuss am 25. April 2013 angenommene Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie KOM(2012) 131 zur Durchsetzung der Entsendungsrichtlinie 96/71/EG (s. EiÜ 43/12, 36/12, 12/12). Die von Regner in ihrem Entwurf vorgeschlagenen Änderungen konzentrierten sich insbesondere auf eine bessere Verwaltungszusammenarbeit, effektivere Überwachungs- und Kontrollmechanismen sowie strengere Haftungsregeln.

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Datenschutz: Bescheide kamen illegal zustande

Der Verwaltungsgerichtshof gibt einer Beschwerde Recht, weil die Datenschutzkommission zu eng mit dem Bundeskanzleramt verwoben war.

presse-logoDie Datenschutzkommission war nicht unabhängig – also waren ihre Bescheide illegal. Das sagt nun ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Ein Mann, der von den Wiener Linien Auskunft über die von ihm gesammelten Videodaten forderte, war vor Gericht gezogen.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

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Symposion – Migration, Familie und Vermögen

Hinweis: Das Recht auf Familienleben von Migranten im Spiegel der Rechtsprechung des EGMR Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter,VfGH 19. Juni 2013  9.00 bis 17.00h im Bundesministerium für Justiz, Anmeldung erbeten bis 12. Juni 2013 unter office (et) ogfv.at oder Tel + 43 (1)4277-34804 Programm …

Sozialtourismus: Brüssel will Beweise

Die EU-Kommission stellt die von Österreichs Innenministerin Johanna Mikl-Leitner thematisierte Ausnutzung des Sozialsystems infrage. Die Freizügigkeit dürfe nicht eingeschränkt werden. Ein Brief an die irische EU-Präsidentschaft, der auch von der österreichischen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner unterzeichnet wurde, sorgt in Brüssel seit Wochen für schroffe Reaktionen. Nun haben drei EU-Kommissare in einer gemeinsamen Antwort Mikl-Leitner und ihre …

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