Bei Verstoß gegen Unionsrecht gilt: Weder der Rat eines Anwalts noch die Entscheidung der nationalen Behörden schützen vor Geldbußen.

„Das Gutachten eines Rechtsanwalts kann nie ein Freibrief sein. Sonst wäre der Erstellung bloßer Gefälligkeitsgutachten Tür und Tor geöffnet.“

So argumentiert der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung im einem Kartellrechtsverfahren gegen österreichische Speditionen (Az.: C-681/11). Auch kann ein Unternehmen nicht auf die Entscheidung einer nationalen Behörde vertrauen, die besagt, dass kein Verstoß gegen das Unionsrecht vorliegt.

 die Presse.com …

Teilen mit: