Es geht um eine möglicherweise EU-widrige Benachteiligung aufgrund des Alters, und zwar nicht am Ende der Berufslaufbahn, sondern an deren Beginn. Der VwGH ersucht den EuGH um eine Vorabentscheidung
Von Benedikt Kommenda (Die Presse)
Unzählige Beamte und Mitarbeiter staatsnaher oder ehemals staatlicher Unternehmen wie ÖBB oder Telekom Austria könnten bei ihrer Besoldung diskriminiert sein. Das vermutet der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der deshalb in mehreren Fällen den Gerichtshof der EU (EuGH) eingeschaltet hat. Es geht um eine möglicherweise EU-widrige Benachteiligung aufgrund des Alters, und zwar nicht am Ende der Berufslaufbahn, sondern an deren Beginn: bei der Berücksichtigung von Schul- oder Berufszeiten, die vor dem 18. Geburtstag durchlaufen wurden.
Die EU-Kommission vermutet einen unerlaubten Missbrauch der Marktmacht des Marktführers Abfall Recycling Austria (ARA). Dieser droht deshalb nun eine Geldbuße von bis zu 18 Mio. Euro (zehn Prozent des Umsatzes) sowie möglicherweise auch eine Zerschlagung der bestehenden Struktur.