Die strengen Regeln für die Errichtung neuer Apotheken in ländlichen Regionen könnten eine Unterversorgung verursachen, so der Gerichtshof
Brüssel – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich wegen seiner Regeln zur Eröffnung neuer Apotheken verurteilt. Die österreichische Gesetzeslage besagt, dass eine Apotheke zumindest ein Versorgungspotenzial von 5.500 Personen erreichen muss. Der EuGH sieht dabei aber in manchen ländlichen Regionen die Versorgungssicherheit gefährdert.
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 3.10.2013, Rechtssache C-378/12, ausgesprochen, dass die Verbüßung einer Freiheitsstrafe keinen rechtmäßigen Aufenthalt darstellt.