EuGH: Salzburg diskriminiert Ärzte bei Vordienstzeiten

Bei Vorrückungen der Ärzte in höhere Entlohnungsstufen werden vom Land Salzburg nur jene Vordienstzeiten voll berücksichtigt, die beim Land absolviert wurden; wer seine Berufserfahrung woanders gesammelt hat, bekommt nur 60 Prozent der Zeiten angerechnet. Nach dem Urteil liegt darin eine mittelbare Diskriminierung. Die Versuche des Landes Salzburg, Österreichs und Deutschlands – auch das Nachbarland warf …

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Generalanwalt des EuGH: EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Grundrechtecharta

220px-Court_of_Justice_of_the_European_Union_emblem.svgIn den Vorabentscheidungsverfahren, die vom österreichischen Verfassungsgerichtshof bzw. dem irischen High Court an den EuGH herangetragen wurden, hat Generalanwalt Cruz Villalón in seinen Schlussanträgen die Speicherung aller Verbindungsdaten – wer hat wann mit wem kommuniziert – als einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre beurteilt, der durch nichts gerechtfertigt ist.

„Das ermöglicht eine genaue und erschöpfende Darstellung eines großen Teils des Verhaltens einer Person, der Teil seines Privatlebens ist, oder sogar ein vollständiges und präzises Abbild ihrer privaten Identität“, so Villalón. Dazu kommt die große Missbrauchsgefahr: Die Vorratsdaten liegen nicht in den Händen des Staates, sondern bei den Providern. Es ist nicht einmal gewährleistet, dass sie auf dem Territorium des Mitgliedstaats gespeichert werden: „Sie können also an beliebigen Orten des Cyberspace angesammelt werden.“

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EU-Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen gilt auch für Verwaltungsgerichte

Die Richtlinie 2010/64/EU vom 20. Oktober 2010 legt gemeinsame Mindestvorschriften für die Mitgliedstaaten über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren fest. Sie tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen muss Personen gewährt werden, die die Verfahrenssprache nicht sprechen oder verstehen. Dieses Recht gilt für Personen ab dem …

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EuGH: Beamtenbesoldung in Berlin widerspricht Unionsrecht

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes Yves Bot veröffentlichte am Donnerstag seine Stellungnahme im Vorlageverfahren des Verwaltungsgerichts Berlin zur Beamtenbesoldung.

Er stellte zunächst fest, dass das ursprüngliche System der Beamtenbesoldung in Deutschland tatsächlich der Richtlinie des Europäischen Rates zur „Gleichstellung in Beschäftigung und Beruf“ widerspreche, da die Höhe des Grundgehalts eines Beamten maßgeblich von seinem Lebensalter abhing.

Um dem Vorwurf der Altersdiskriminierung zu entgehen, war das Besoldungsgesetz neu gefasst worden. Seitdem gelten in Berlin für Landesbeamte unterschiedliche Regelungen. Wer erst nach diesem Stichtag verbeamtet wurde, dessen Einstufung in eine Besoldungsgruppe richtet sich nach der absolvierten Dienstzeit, also nach der Berufserfahrung.

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Die zukünftige Rolle der Justiz in der EU (3)

Die Unabhängigkeit der Gerichte

Wenn ein nationales Verwaltungsgericht Unionsrecht anwendet, handelt es als „EU-Gericht“ und muss Rechtsschutzsuchenden bei der Durchsetzung des Unionsrechts effektiven Rechtsschutz gewähren, was wiederum das Vertrauen in den Europäischen Raum stärkt. Aus diesem Grund war der Unabhängigkeit der Gerichte ein breiter Raum gewidmet.

Von besonderem Interesse waren in diesem Zusammenhang die Ausführungen der Präsidentin des OGH der Republik Finnland, P.Koskelo, zur strukturellen Unabhängigkeit der Gerichte. Sie betonte, dass Gerichte so organisiert sein müssen, dass sie keinem Risiko des Einflusses von außen ausgesetzt sein können, da bereits das Risiko des Anschein mangelnder Unabhängigkeit als nicht tragbar zu erachten sei. Gerade in Rahmen von Justizverwaltungsagenden – hier wurden insbesondere auch budgetäre Fragen erwähnt – müsse eine ausreichende Distanz zu r Regierung bestehen. Die Ausführungen des EuGH in seinen Entscheidungen zu den Datenschutzbehörden in Deutschland und Österreich könnten in diesem Zusammenhang nur Mindeststandards darstellen, der für die Unabhängigkeit von Behörden ausreichend sei. Die Unabhängigkeit der Gerichte mache höhere Absicherungen erforderlich.

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Die zukünftige Rolle der Justiz in der EU (2)

Die Verwaltungsgerichte als „EU-Gerichte“

Im Gegensatz zu einem Bundesstaat, der über eine eigene Verwaltung verfügt, ist die Union bei der wirksamen Anwendung des Unionsrechts in erheblichem Maße auf die nationalstaatlichen Verwaltungen angewiesen.

Aus diesem Grund betrifft die Rechtsprechung des EuGH zum Verwaltungsrecht nicht nur die Verwaltung, welche von den Organen der Union selbst durchgeführt wird, sondern auch die Vorschriften und Grundsätze, welche von den nationalstaatlichen Verwaltungen durchgeführt werden. Gleichzeitig wird damit die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union auf die nationalen Gerichtsbarkeiten ausgelagert.

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Die zukünftige Rolle der Justiz in der EU (1)

Die Konferenz Bereits im Jänner 2014 will die EU-Kommission ein Grundsatzpapier („communication“) zu diesem Thema veröffentlichen. Zur Vorbereitung hat die Justizkommissarin Viviane Reding rund 400 Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und sonstige Praktiker am 21. und 22. November 2013 zu einer zweitätigen Konferenz nach Brüssel eingeladen. Die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter war durch deren Generalsekretärin Edith Zeller, Siegfried …

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Glücksspielgesetz: Generalanwältin legt Schlussanträge zur Vorabanfrage des UVS Oberösterreich vor

Generalanwältin Eleanor Sharpston hat am 14.11.2013 ihre Schlussanträge zu der Frage vorgelegt, ob die in Österreich bestehenden Beschränkungen für das Anbieten von Glücksspielen mittels Automaten beziehnungsweise die für Verstöße vorgesehenen Sanktionen mit dem Unionsrecht vereinbar sind.

In Österreich dürfen Glücksspiele mittels Automaten nur von konzessionierten Unternehmern durchgeführt werden. Die Konzessionen stehen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung. Glücksspielautomaten, die ohne Konzession öffentlich zugänglich gemacht werden, unterliegen der Einziehung und Vernichtung. Wer nach den Feststellungen ohne Konzession an der Organisation von Glücksspielen teilnimmt, wird mit verwaltungsbehördlichen oder strafrechtlichen Sanktionen belegt.

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EuGH: Entscheidung über Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin zur Frage der Altersdiskriminierung bei der Beamtenbesoldung und Überleitung

220px-Court_of_Justice_of_the_European_Union_emblem.svgAm kommenden Donnerstag wird Yves Bot, einer der neun Generalanwälte des EuGH, seine mit Spannung erwartete Rechtsmeinung zu den Vorlageanträgen des Verwaltungsgerichts Berlin abgeben.

Das Gericht hatte dem EuGH folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:

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Gericht gegen Gesetzgeber: Bekommen Beamte zu wenig?

Es geht um eine möglicherweise EU-widrige Benachteiligung aufgrund des Alters, und zwar nicht am Ende der Berufslaufbahn, sondern an deren Beginn. Der VwGH  ersucht den EuGH um eine Vorabentscheidung

Von Benedikt Kommenda (Die Presse)

Unzählige Beamte und Mitarbeiter staatsnaher oder ehemals staatlicher Unternehmen wie ÖBB oder Telekom Austria könnten bei ihrer Besoldung diskriminiert sein. Das vermutet der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der deshalb in mehreren Fällen den Gerichtshof der EU (EuGH) eingeschaltet hat. Es geht um eine möglicherweise EU-widrige Benachteiligung aufgrund des Alters, und zwar nicht am Ende der Berufslaufbahn, sondern an deren Beginn: bei der Berücksichtigung von Schul- oder Berufszeiten, die vor dem 18. Geburtstag durchlaufen wurden.

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