In seiner Entscheidung über die Vereinbarkeit des österreichischen Glückspielgesetzes mit dem Unionsrecht hat der Verwaltungsgerichtshof auch grundsätzliche Erwägungen zur Frage der Anwendung des Amtswegigkeitsprinzips in den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten angestellt.
Der Gerichtshof spricht aus, die Befugnis und Verpflichtung zu allenfalls erforderlichen Sachverhaltsfeststellungen treffe die Verwaltungsgerichte nicht nur in Verwaltungsstrafverfahren, sondern auch in allen anderen Verfahren (VwGH vom 26. Juni 2014, Zl.Ro 2014/03/0063).
Das Verwaltungsgericht hat somit von Amts wegen, unabhängig von Parteivorbringen und Parteianträgen, den wahren Sachverhalt durch Aufnahme der nötigen Beweise zu ermitteln.
Auch Videoaufzeichnungen mit einer Überwachungskamera, die von einer Person an ihrem Einfamilienhaus angebracht wurde und die auf den öffentlichen Straßenraum gerichtet ist, fallen unter den Anwendungsbereich der Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten (
Im Vertrag von Lissabon (Art. 6 Abs. 2 EUV) wird an sich unmissverständlich postuliert:
Die europäischen Richter stellten klar, dass Fettleibigkeit zwar laut EU-Recht (
Die Entscheidung des 

Bloße Fiktion der Geltung der Menschenrechte reicht nicht aus
The EJTN Administrative Law SWG is pleased to launch its second EJTN Podcasted/Filmed Seminar, this time devoted to the topic “EU Institutional Law”.