Anrainerin bekam im Streit um ein Einkaufszentrum vom Verwaltungsgerichtshof recht − jetzt muss der Gesetzgeber handeln.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine Betriebsanlagengenehmigung für ein Fachmarktzentrum in Klagenfurt gekippt, weil eine Anrainerin in Sachen UVP-Pflicht nicht mitreden durfte. Damit steht zweierlei nun endgültig fest: Die derzeitige Rechtslage ist unhaltbar – und Projektwerber werden künftig viel stärker die Interessen der Anrainer berücksichtigen müssen.