Österreich musste vorige Woche erneut eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einstecken: Der Verwaltungsgerichtshof hatte es unterlassen, einen Alkotestverweigerer in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung anzuhören, und so das Gebot des fairen Verfahrens nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt.
Von Benedikt Kommenda (Die Presse)
Das Gebot ist dem VwGH eigentlich bestens vertraut, wie ein zweiter aktueller Fall zeigt: Darin rügte der VwGH seinerseits das Bundesverwaltungsgericht, weil dieses verabsäumt hatte, einen disziplinär auffällig gewordenen Polizisten anzuhören. Sowohl bei Führerscheinabnahmen als auch in Disziplinarsachen muss ab sofort öfter öffentlich mündlich verhandelt werden.
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