Europäischer Gerichtshof erklärt YouTube zum Menschenrecht

youtube türkDie Türkei hat mit der Blockade des Video-Portals YouTube von Mai 2008 bis Oktober 2010 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Meinungsfreiheit verletzt.

Die über zwei Jahre andauernde Blockade habe keine gesetzliche Grundlage gehabt, befanden die Richter am 01.12.2015 in Straßburg.

Deshalb habe die Türkei gegen die Informationsfreiheit verstoßen, so das Gericht. Es gab damit drei Juristen der Universitäten Izmir, Istanbul und Ankara Recht. Diese hatten geklagt, dass die Blockade ihr Recht eingeschränkt habe, Informationen zu empfangen und weiterzugeben. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden, die allerdings abgelehnt werden kann.

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Geänderte Regeln für Beschwerdeverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Am 1. Januar 2016 tritt eine geänderte Fassung des Art. 47 der Verfahrensordnung des EGMR in Kraft. Die Änderungen betreffen in erster Linie Beschwerden von juristischen Personen und Beschwerdeführer, die von Beginn des Verfahrens an anwaltlich vertreten werden. Ab 1. Januar 2016 muss u.a. ein neues Beschwerdeformular verwendet werden, das von der Internetseite des EGMR …

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Menschenrechtsgericht: Schleierverbot im Krankenhaus

verschleiertDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer muslimischen Sozialarbeiterin abgewiesen, die in Frankreich nicht verschleiert in einem Krankenhaus arbeiten darf.

Das Tragen eines Schleiers durch eine Krankenhausangestellte könne das Recht der Patienten auf Gleichbehandlung verletzen, stellten die Straßburger Richter am Donnerstag fest.

Die heute 64 Jahre alte Frau war im Oktober 1999 von einem Krankenhaus in der Pariser Vorstadt Nanterre angestellt worden, wo sie am Empfang arbeitete. Ende 2000 wurde der Vertrag der Frau nicht verlängert, weil sie sich weigerte, ihren Schleier abzunehmen. Die Krankenhausleitung begründete diese Disziplinarmaßnahme damals mit den Beschwerden mehrerer Patienten.

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Paris setzt Menschenrechtskonvention teilweise aus

orf-atNach den Pariser Anschlägen mit 130 Toten hat Frankreich die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise ausgesetzt.

Davon habe die Pariser Regierung den Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, in Kenntnis gesetzt, teilte ein Sprecher der paneuropäischen Staatenorganisation heute in Straßburg mit.

 Inhaftierung eines Verdächtigen ohne richterlichen Beschluss

Frankreich begründet die Maßnahme mit dem nach den Anschlägen vom 13. November ausgerufenen Ausnahmezustand, der mittlerweile auf drei Monate verlängert wurde. Dabei beruft sich die Pariser Linksregierung auf Artikel 15 der Konvention.

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UVP-Verfahren: Neue Rechte für betroffene Öffentlichkeit nur vor Gericht

presse-logoGroße Aufregung um ein Urteil des EuGH im Industrie- und Umweltsektor: Die Entscheidung in der Rs C-137/14, Kommission/Deutschland, vom 15. Oktober hat auffällig rasch für einen verblüffend anfechtbaren Kommentar gesorgt.

Im Rechtspanorama vom 19. Oktober vertreten Sander/Reichel die Auffassung, dass die sogenannte Präklusion nunmehr weggefallen sei und daher jedermann ab sofort zu jedem Zeitpunkt in Behördenverfahren rechtswirksam einschreiten könne. Nichts dergleichen kann diesem Urteil entnommen werden.

Verwaltungsgerichte verlieren

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EuGH: Keine Bindung an höchstgerichtliche Entscheidungen, wenn diese dem Unionsrecht widersprechen

1214769_ebZwischen dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich und dem Verwaltungsgerichtshof bestehen Auffassungsunterschiede über die Reichweite eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Bedarfsprüfung des Apothekenrechts mit der Niederlassungsfreiheit.

Im Urteil C-367/12 (Sokoll-Seebacher) hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die im österreichischen Apothekengesetz für die Bedarfsprüfung vorgesehene starre Zahl des Versorgungspotentials von 5.500 Personen der Niederlassungsfreiheit entgegensteht, da es diese den zuständigen Behörden nicht erlaubt, örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen und damit von der starren Zahl abzuweichen.

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Europäisches Verwaltungsverfahrensrecht: Ergebnisse der Tagung am Bundesverwaltungsgericht

reneualAm 5. und 6. November wurde am deutschen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der „ReNEUAL-Musterentwurf für ein Europäisches Verwaltungsverfahrensrecht“ vorgestellt und diskutiert.

Ziel dieses seit 2009/2010 laufenden Projekts ist die Ausarbeitung eines Entwurfs zum EU-Verwaltungsverfahrensrecht und die Formulierung entsprechender Regeln für eine Kodifikation.

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EASO conference Judging on the Common European Asylum System: Key issues in the implementation of the CEAS from the judicial perspective

EASO2IMG_0086Am 5. Und 6.11.2015 fand am Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg eine von EASO veranstaltete Konferenz aus aktuellem Anlass zu relevanten Asylthemen statt.

Im Rahmen dieser Konferenz  wurde auch die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter durch deren Präsidentin Edith Zeller, Richterin am Verwaltungsgericht Wien, vorgestellt.

Die VEV hat mit EASO Kooperationen nicht nur zu bestimmten konkreten asylrechtlichen Projekten, sondern auch im Rahmen des von der EASO ins Leben gerufenen Netzwerkes der Gerichte und Tribunale der EU, wo auch VEV in diesem Rahmen vertreten und aktiv daran beteiligt ist, sowie eine laufende Kooperation in der Arbeitsgruppe Asylrecht der VEV, an welcher auch EASO-Vertreter teilnehmen.

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Schwerpunkt Migration: Rechtsschutz von Asylsuchende gegen verweigerte Grundversorgung

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Auf Grund des Antrages eines durch die Diakonie vertretenen minderjährigen syrischen Asylsuchenden hatte sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, welcher Rechtsschutz Asylsuchenden gegen die Nichtgewährung der Grundversorgung zur Verfügung steht.

Nach dem Vorbringen der Diakonie musste der Minderjährige seit seiner Antragstellung auf internationalen Schutz in Traiskirchen im Zelt am Boden schlafen, habe keine Kleidung erhalten und werde weder psychologische noch pädagogische betreut. Der Jugendliche sei damit in seinem durch das Grundversorgungsgesetz und die EU- Aufnahmerichtlinie gewährleisteten Rechten verletzt.

Es wurde beim BVwG eine Verhaltensbeschwerde wegen „rechtswidrigen Unterlassens der Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen und entsprechend adäquater Unterbringung“ eingereicht und beantragt, das Bundesverwaltungsgericht möge mittels Beschluss verfügen, dass der Antragsteller vorläufig in einer speziell für Minderjährige geeigneten Unterkunft i.S.d. Aufnahmerichtlinie untergebracht und dem Kindeswohl entsprechend versorgt bzw. betreut werde.

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Trainingsseminar im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts ‚Human Rights in Business‘

logohumanDas Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte lädt zu einem Trainingsseminar im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts ‚Human Rights in Business‘, das von der Europäischen Kommission (DG Justice) dem BMASK und der Arbeiterkammer Wien kofinanziert wird.

Das Seminar findet am Mittwoch, dem 16. Dezember 2015 von 09:00 bis 17:30 Uhr im Haus der Europäischen Union in Wien statt.

Anmeldung und Teilnahme ist kostenlos.

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