Frontex: 1,55 Millionen unerlaubte Grenzübertritte

grenzuebertritt-fluechtlingeRund 1,55 Millionen Menschen haben binnen elf Monaten bis einschließlich November illegal die EU-Außengrenzen überquert – ein neuer Rekord.

Das teilte die EU-Grenzschutzagentur Frontex mit. Im November seien 276.000 illegale Grenzübertritte gezählt worden, ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat, als es 283.000 waren.

Geht es nach der EU-Kommission, dann wird Frontex in den kommenden Monaten und Jahren weiter ausgebaut. Über kurz oder lang soll aus der schlanken Koordinierungsstelle eine echte und voll entwickelte europäische Grenzschutztruppe bzw. Küstenwache werden, mit eigenen Einheiten und der Befugnis, die Kontrolle über einen Grenzabschnitt zu übernehmen, wenn das betreffende Land dazu nicht in der Lage ist. In besonderen Ausnahmefällen soll die Agentur sogar dann eingreifen dürfen, wenn ein EU-Mitglied nicht ausdrücklich darum bittet.

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EU-Führerscheinrichtlinie: EU-Kommission verklagt Österreich wegen unzureichender Umsetzung

eu-führerschein-richtlinieDie Europäische Kommission verklagt neben Österreich auch Finnland, Deutschland und Polen wegen unzulänglicher Umsetzung der dritten Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG vor dem Europäischen Gerichtshof.

Dies hat die Kommission am 10.12.2015 beschlossen.

Bei den Vorwürfen geht es unter anderem um die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, das Wohnsitzerfordernis und den Anschluss an das EU-Führerscheinnetz.

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Mehr Richter am Gericht der EU

236395395-1-jpgDie Justizminister haben am 3. Dezember entschieden: Das Gericht der EU (früher: EuG) soll 28 neue Richter bekommen.

Dazu nahmen sie die nach der bereits erfolgten Annahme im EU-Parlament die Verordnung zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der EU offiziell an.

21 Richter (davon 12 im Jahr 2015 und voraussichtlich neun im Jahr 2019) sollen neu nominiert werden, sieben weitere Richter sollen durch die Zusammenführung des Gerichts der EU mit dem Gericht für den öffentlichen Dienst nominiert werden (vgl. u.a. EiÜ 12/15, 32/15).

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Europäischer Gerichtshof erklärt YouTube zum Menschenrecht

youtube türkDie Türkei hat mit der Blockade des Video-Portals YouTube von Mai 2008 bis Oktober 2010 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Meinungsfreiheit verletzt.

Die über zwei Jahre andauernde Blockade habe keine gesetzliche Grundlage gehabt, befanden die Richter am 01.12.2015 in Straßburg.

Deshalb habe die Türkei gegen die Informationsfreiheit verstoßen, so das Gericht. Es gab damit drei Juristen der Universitäten Izmir, Istanbul und Ankara Recht. Diese hatten geklagt, dass die Blockade ihr Recht eingeschränkt habe, Informationen zu empfangen und weiterzugeben. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden, die allerdings abgelehnt werden kann.

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Geänderte Regeln für Beschwerdeverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Am 1. Januar 2016 tritt eine geänderte Fassung des Art. 47 der Verfahrensordnung des EGMR in Kraft. Die Änderungen betreffen in erster Linie Beschwerden von juristischen Personen und Beschwerdeführer, die von Beginn des Verfahrens an anwaltlich vertreten werden. Ab 1. Januar 2016 muss u.a. ein neues Beschwerdeformular verwendet werden, das von der Internetseite des EGMR …

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Menschenrechtsgericht: Schleierverbot im Krankenhaus

verschleiertDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer muslimischen Sozialarbeiterin abgewiesen, die in Frankreich nicht verschleiert in einem Krankenhaus arbeiten darf.

Das Tragen eines Schleiers durch eine Krankenhausangestellte könne das Recht der Patienten auf Gleichbehandlung verletzen, stellten die Straßburger Richter am Donnerstag fest.

Die heute 64 Jahre alte Frau war im Oktober 1999 von einem Krankenhaus in der Pariser Vorstadt Nanterre angestellt worden, wo sie am Empfang arbeitete. Ende 2000 wurde der Vertrag der Frau nicht verlängert, weil sie sich weigerte, ihren Schleier abzunehmen. Die Krankenhausleitung begründete diese Disziplinarmaßnahme damals mit den Beschwerden mehrerer Patienten.

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Paris setzt Menschenrechtskonvention teilweise aus

orf-atNach den Pariser Anschlägen mit 130 Toten hat Frankreich die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise ausgesetzt.

Davon habe die Pariser Regierung den Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, in Kenntnis gesetzt, teilte ein Sprecher der paneuropäischen Staatenorganisation heute in Straßburg mit.

 Inhaftierung eines Verdächtigen ohne richterlichen Beschluss

Frankreich begründet die Maßnahme mit dem nach den Anschlägen vom 13. November ausgerufenen Ausnahmezustand, der mittlerweile auf drei Monate verlängert wurde. Dabei beruft sich die Pariser Linksregierung auf Artikel 15 der Konvention.

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UVP-Verfahren: Neue Rechte für betroffene Öffentlichkeit nur vor Gericht

presse-logoGroße Aufregung um ein Urteil des EuGH im Industrie- und Umweltsektor: Die Entscheidung in der Rs C-137/14, Kommission/Deutschland, vom 15. Oktober hat auffällig rasch für einen verblüffend anfechtbaren Kommentar gesorgt.

Im Rechtspanorama vom 19. Oktober vertreten Sander/Reichel die Auffassung, dass die sogenannte Präklusion nunmehr weggefallen sei und daher jedermann ab sofort zu jedem Zeitpunkt in Behördenverfahren rechtswirksam einschreiten könne. Nichts dergleichen kann diesem Urteil entnommen werden.

Verwaltungsgerichte verlieren

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EuGH: Keine Bindung an höchstgerichtliche Entscheidungen, wenn diese dem Unionsrecht widersprechen

1214769_ebZwischen dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich und dem Verwaltungsgerichtshof bestehen Auffassungsunterschiede über die Reichweite eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Bedarfsprüfung des Apothekenrechts mit der Niederlassungsfreiheit.

Im Urteil C-367/12 (Sokoll-Seebacher) hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die im österreichischen Apothekengesetz für die Bedarfsprüfung vorgesehene starre Zahl des Versorgungspotentials von 5.500 Personen der Niederlassungsfreiheit entgegensteht, da es diese den zuständigen Behörden nicht erlaubt, örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen und damit von der starren Zahl abzuweichen.

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