
Die polnische Regierung geht bei der Einschränkung des Rechtsschutzes sehr strategisch vor: Zuerst werden verschiedenste Winkelzüge unternommen, um neue Verfassungsrichter bestellen zu können, dann werden Gesetze erlassen, die die Grundrechte einschränken.
Offenkundig in der Hoffnung, dass die neu bestellten Verfassungsrichter diese Änderungen gutheißt.
So hatten bisher die polnischen Verfassungsrichter ihren Präsidenten jeweils aus den eigenen Reihen gewählt, eine Regelung, wie sie auch in den kürzlich beschlossenen „Recommandations“ des Europarates zur Rolle der Gerichtspräsidenten empfohlen wird.


Die Grundrechtscharta der EU ist auch für Österreichs Verwaltung relevant.
In einer gemeinsamen Pressekonferenz hat letzte Woche in Brüssel die neu gegründete
Der Europäische Gerichtshof hat – in einer wohl historischen Entscheidung- die Grundrechte gestärkt: Laut dem am Dienstag veröffentlichten 