EuGH: Glücksspielmonopol stets neu zu prüfen

EU-Gerichtshof stellt klar, dass die einmal festgestellte Vereinbarkeit des Monopols mit dem freien Dienstleistungsverkehr nicht für immer gilt. In einem jüngst veröffentlichten Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nämlich entschieden, dass staatliche Restriktionen immer wieder aufs Neue auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen sind (C-464/15 Admiral Casinos & Entertainment). Der freie Dienstleistungsverkehr sei so …

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Europäischer Haftbefehl: Keine Vollstreckung bei mangelhaften Haftbedingungen in Ausstellungsstaat

gibt-deutschland-grundsaetzeVerfügt die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls zuständige Behörde über (zuverlässige) Informationen über systemische oder allgemeine, bestimmte Personengruppen oder bestimmte Haftanstalten betreffende Mängel der Haftbedingungen im Ausstellungsstaat, die eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung des Betroffenen nach der Übergabe iS von Art 4 GRC befürchten lassen, kann sie die Vollstreckung von zusätzlicher Informationserteilung durch die ausstellende Justizbehörde abhängig machen.

Die Entscheidung über die Übergabe ist bis zum Erhalt von Informationen, welche das Vorliegen einer solchen Gefahr ausschließen, aufzuschieben. Können Bedenken nicht binnen angemessener Frist ausgeräumt werden, ist das Übergabeverfahren uU zu beenden.

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EU vereinfacht grenzübergreifender Anerkennung öffentlicher Urkunden

picture_2_2Mit einer in der vergangenen Woche vom Europäischen Parlament angenommenen neuen Regelung werden die Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit öffentlichen Urkunden vereinfacht.

Die Verordnung, die im Jahr 2019 in Kraft tritt, bringt vorerst eine Zwischenstufe zur Einheitsurkunde. Es wird ein mehrsprachiges Standardformular geben, das der nationalen Urkunde beigelegt wird, dieses wird dann von allen nationalen Stellen EU-weit akzeptiert werden.

Auch das ist eine massive Erleichterung: Eigene beglaubigte Übersetzungen wird man sich damit in Zukunft ersparen.

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EuGH: Keine Haft wegen illegaler Einreise

Landesgrenze

Die Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG verbietet, gegen einen Drittstaatsangehörigen vor der Einleitung eines Rückkehrverfahrens allein deshalb eine Freiheitsstrafe zu verhängen, weil er über eine Binnengrenze des Schengen-Raums illegal in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingereist ist.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden (Urt. v. 07.06.2016, Az. C-47/15).

Die Richtlinie sieht vor, dass gegen jeden illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen eine Rückkehrentscheidung zu erlassen ist. Diese Entscheidung eröffnet grundsätzlich eine Frist für die freiwillige Rückkehr. Wird sie nicht beachtet, so können im Anschluss Maßnahmen zur zwangsweisen Abschiebung erfolgen.

Verwaltungshaft bleibt möglich

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Beschwerde kopftuchtragender Anwältin abgewiesen

EGMR
European Court of Human Rights

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 19. Mai 2016 die Beschwerde in der Sache Barik Edidi ./. Spanien (Nr. 21780/13, nur in französischer Sprache verfügbar) abgewiesen.

Beschwerdeführerin in diesem Verfahren war die spanische Anwältin Zoubida Barik Edidi, die während einer Gerichtsverhandlung im Oktober 2009 von einem Richter aufgefordert wurde, den für die Parteien vorgesehenen Bereich zu verlassen und sich stattdessen in den Publikumsraum zu setzen.

Grund dafür war, dass die Anwältin neben der vorgeschriebenen Anwaltsrobe ein Kopftuch trug und eine Kopfbedeckung nach Auffassung des Richters nicht als Anwaltskleidung zulässig war.

 

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Was haben die EU-Richter denn je für uns getan?

In einem Dossier hat die „Presse“ aktuelle Beiträge zur europäischen Rechtsprechung und Gerichtsbarkeit zusammengestellt. So wird etwa der Frage nachgegangen, ob der Europäische Gerichtshof, der mit seinen Urteilen die Integration vorangetrieben hat, dabei zu weit gegangen ist. Weitere Beiträge widmen sich wegweisenden Entscheidungen des Gerichtshofs, seiner Arbeitsweise und dem Verhältnis österreichischer Gerichte zum EuGH. Zur …

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EuGH: EU-Tabakrichtlinie ist gültig

237055775-baa84ef9a8-zDie europäische Tabakrichtlinie (RL 2014/40/EU) ist gültig.

Dies hat der Europäische Gerichthof mit Urteilen vom 04.05.2016 entschieden. Sowohl die weitreichende Vereinheitlichung von Zigarettenpackungen, wie die Vorgaben zu Warnhinweisen („Schockfotos“), als auch das zukünftige Verbot von Mentholzigaretten und die neuen Regelungen für E-Zigaretten sind rechtmäßig (Az.: C-358/14, C-477/14 und C-547/14).

Der EuGH hat eine Nichtigkeitsklage Polens abgewiesen und die Gültigkeit der geprüften Richtlinienbestimmungen bestätigt.

 

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Richterliche Netzwerke und europäisches Recht

Bogady
Armin von Bogdandy

285px-Vilnius_university_logo.svgZu einer gemeinsamen Konferenz am 6.5.2016 in Vilnius luden die Universität von Vilnius, das Litauische Parlament, die Richter-Vereinigung, das Rechtsinstitut und der Justizrat Litauens sowie die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter.

Als „Key-speaker“ beschäftigte sich Prof. Dr. Armin von Bogdandy (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg)mit der Bedeutung von Europäischen Netzwerken am Beispiel des institutionalisierten Netzwerkes der Verfassungsgerichte.

Die Rolle von derartigen Netzwerken liegt laut Bogdandy zum einen darin, den Europäischen Rechtsraum zu entfalten und anderseits auch um für ein besseres Verständnis von Europäischem Recht zu sorgen. Grundlegend ist nach Bogdandy davon auszugehen, dass Europäisches Recht nicht nur Unionsrecht umfasst, sondern viel breiter und umfassender ist und nicht nur von der Idee der Förderung einer stetig wachsenden Integration getragen ist. Denn das Europäische Recht vereint in sich verschiedene Normen, Doktrinen, Judikatur und auch wissenschaftliche Beiträge, welche aus verschiedenen Rechtsregimen stammen.

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Generalversammlung der Europäischen Verwaltungsrichter im Zeichen der Krise

2016-05-03-41-logo_aeaj_rgb_v2An der 17. Generalversammlung der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ), die letzte Woche in Vilnius (Litauen) stattfand, haben VertreterInnen aus 20 Ländern teilgenommen.

Neben organisatorischen Fragen waren die zentralen Themen die aktuellen Entwicklungen in Europa, welche auf die Arbeit der Verwaltungsgerichte unmittelbaren Einfluss haben.

So bestehen derzeit in Deutschland äußerst umstrittene Pläne, die hohe Anzahl von Rechtsmittel in Asylverfahren durch den Einsatz sogenannter „Richter auf Zeit“ zu bewältigen. In Frankreich wurde die Kontrolle der Notstandmaßnahmen auf die Verwaltungsgerichte übertragen, ohne dafür ein entsprechendes Verfahrensrecht vorzusehen.

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