Glückspielgesetz: Weder unionsrechtswidrig noch verfassungswidrig

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof  hat mit Urteil vom  15. Oktober, E 945/2016 ua. mehrere Beschwerden abgewiesen, die gegen die gesetzliche Beschränkung des Glücksspiels gerichtet waren. Den Beschwerden lagen Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zugrunde, in denen die Beschlagnahme und Einziehung von Spielautomaten verfügt und bzw. Verwaltungsstrafen wegen unerlaubten Glücksspiels mit solchen Automaten verhängt worden waren.

Die Beschwerdeführer sahen in der gesetzlichen Beschränkung der Anzahl der Konzessionen für Glücksspielautomaten einen Verstoß gegen Unionsrecht, der wiederum zu einer gleichheits- und damit verfassungswidrigen Inländerdiskriminierung führe. Dem widerspricht der VfGH: Das österreichische System der Glücksspielkonzessionen verstößt nicht gegen Unionsrecht, daher gibt es auch keine verfassungswidrige Inländerdiskriminierung.

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Was bedeutet das „Recht auf gute Verwaltung“?

presse-logoDie Grundrechtscharta der EU ist auch für Österreichs Verwaltung relevant.

„Good Governance und Wettbewerb“, dieses Thema stand im Fokus des Competition Talks, zu dem die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vergangenen Montag geladen hatte.

Der Begriff „Good Governance“ wird seit Anfang der 1990er-Jahre immer häufiger verwendet. Viele wissen dennoch nicht, was damit eigentlich gemeint ist. Generaldirektor Theodor Thanner übersetzte ihn in seiner Einleitung mit „guter Regierungsführung“. Er umfasse insbesondere die Prinzipien Transparenz, Partizipation, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft, sagte er. Doch der Begriff beinhalte nicht nur ein neues Verständnis von Regierung und Verwaltung. Mitumfasst seien davon genauso Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftliche Institutionen. „Und seine Schnittmenge mit dem Wettbewerb lässt sich unter anderem am Dokument ,Competition und Corporate Governance‘ der OECD aus dem Jahr 2010 ablesen. Good Governance soll für jede Regierungsinstitution selbstverständlich sein“, so Thanner.

 

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Türkische Justiz: Europäische Richtervereinigungen fordern Untersuchung von Inhaftierungen und Foltervorwürfen

In einer gemeinsamen Pressekonferenz hat letzte Woche in Brüssel  die neu gegründete Plattform der Europäischen Richter ein Forderungsprogramm an die Türkei vorgestellt.

Davor wurden bei einem gemeinsamen Treffen die  Abgeordneten der parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Situation der Richter und Staatsanwälte in der Türkei informiert.

In der Pressekonferenz – wie auch beim Treffen mit den Abgeordneten –  wurde der Türkei zwar zugestanden, dass sich das Land nach dem gescheiterten Putsch in einer sehr schwierigen Lage befindet. Gleichzeitig wurde aber betont, dass der Druck auf die türkische Justiz nicht erst nach dem 15.07.2016 begonnen hat, sondern sich beginnend mit 2010 immer mehr aufgebaut hatte. Im Forderungsprogramm wurde die Türkei von den Richtervereinigungen aufgefordert, die Terrorgesetzgebung den europäischen Standards anzupassen. Die Anschuldigung, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, könne viel zu leichtfertig erhoben werden, auch sei das Gesetz in diesem Punkt viel zu weitreichend.

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EGMR: Notwendigkeit der Teilnahme eines Behördenvertreters im Rechtsmittelverfahren

Der EGMR verlangt die Teilnahme der belangten Behörde an der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. In seinem Erenntnis Karelin vom 20. 9. 2016, 926/08, betont der EGMR die Notwendigkeit der Teilnahme eines Behördenvertreters im Verwaltungsstrafverfahren vor der Rechtsmittelinstanz, die Beweise aufnehmen kann. Die Abwesenheit der verfolgenden Partei könnte den Richter in die Rolle des Anklägers bringen …

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EuGH: Sparmaßnahmen der Troika dürfen nicht gegen Grundrechte verstoßen

diepresseDer Europäische Gerichtshof hat – in einer wohl historischen Entscheidung- die Grundrechte gestärkt: Laut dem am Dienstag veröffentlichten  Urteil in den Rechtssachen C‑8/15 P bis C‑10/15 P  ist es grundsätzlich möglich, gegen die von der Troika (Europäischer Zentralbank, Internationalem Währungsfonds und Europäischer Kommission) verordneten Sparmaßnahmen auf Schadensersatz zu klagen, wenn diese nachweislich Grundrechte verletzen.

Anlass des Richterspruchs waren Beschwerden mehrerer Kläger aus Zypern um die Bankenrettung in der Euro-Krise: Ihre Einlagen hatten bei der Umstrukturierung des zypriotischen Finanzsektors im Jahr 2013 erheblich an Wert verloren, daher waren sie gegen die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) vor Gericht gezogen. Unter anderem forderten sie Schadenersatz.

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EuGH-Präsident: „Schutz der Grundrechte ist unsere wichtigste Aufgabe

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs, Koen Lenaerts, plädierte für  gemeinsame statt nationale Regelungen. Die Sicherung der Grundrechte sieht es als wichtigste Aufgabe des Gerichtshofes. Und dass in der Krise der Nationalismus erstarkt sei und viele Menschen die EU als unzulässige „Einmischung“ ablehnten, sieht er als Problem. Union und EuGH seien  nicht der Gegner der Bürger, …

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EuGH: Glücksspielmonopol stets neu zu prüfen

EU-Gerichtshof stellt klar, dass die einmal festgestellte Vereinbarkeit des Monopols mit dem freien Dienstleistungsverkehr nicht für immer gilt. In einem jüngst veröffentlichten Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nämlich entschieden, dass staatliche Restriktionen immer wieder aufs Neue auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen sind (C-464/15 Admiral Casinos & Entertainment). Der freie Dienstleistungsverkehr sei so …

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Europäischer Haftbefehl: Keine Vollstreckung bei mangelhaften Haftbedingungen in Ausstellungsstaat

gibt-deutschland-grundsaetzeVerfügt die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls zuständige Behörde über (zuverlässige) Informationen über systemische oder allgemeine, bestimmte Personengruppen oder bestimmte Haftanstalten betreffende Mängel der Haftbedingungen im Ausstellungsstaat, die eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung des Betroffenen nach der Übergabe iS von Art 4 GRC befürchten lassen, kann sie die Vollstreckung von zusätzlicher Informationserteilung durch die ausstellende Justizbehörde abhängig machen.

Die Entscheidung über die Übergabe ist bis zum Erhalt von Informationen, welche das Vorliegen einer solchen Gefahr ausschließen, aufzuschieben. Können Bedenken nicht binnen angemessener Frist ausgeräumt werden, ist das Übergabeverfahren uU zu beenden.

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EU vereinfacht grenzübergreifender Anerkennung öffentlicher Urkunden

picture_2_2Mit einer in der vergangenen Woche vom Europäischen Parlament angenommenen neuen Regelung werden die Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit öffentlichen Urkunden vereinfacht.

Die Verordnung, die im Jahr 2019 in Kraft tritt, bringt vorerst eine Zwischenstufe zur Einheitsurkunde. Es wird ein mehrsprachiges Standardformular geben, das der nationalen Urkunde beigelegt wird, dieses wird dann von allen nationalen Stellen EU-weit akzeptiert werden.

Auch das ist eine massive Erleichterung: Eigene beglaubigte Übersetzungen wird man sich damit in Zukunft ersparen.

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