EuGH: Glücksspielmonopol stets neu zu prüfen

eugh-logo-curiaEU-Gerichtshof stellt klar, dass die einmal festgestellte Vereinbarkeit des Monopols mit dem freien Dienstleistungsverkehr nicht für immer gilt.

In einem jüngst veröffentlichten Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nämlich entschieden, dass staatliche Restriktionen immer wieder aufs Neue auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen sind (C-464/15 Admiral Casinos & Entertainment).

Der freie Dienstleistungsverkehr sei so auszulegen, dass es „bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer restriktiven nationalen Regelung im Bereich der Glücksspiele nicht nur auf die Zielsetzung dieser Regelung im Moment ihres Erlasses ankommt, sondern auch auf die nach ihrem Erlass zu bewertenden Auswirkungen“.

Siehe den Artikel in der Presse…

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