Landeshauptleute: Ein Brief aus der Vergangenheit

Es war im Jahr 2002, als das Europäische Parlament die EU-Grundrechte-Charta beschlossen hat. Ab diesem Zeitpunkt  waren alle zukünftigen Beitrittswerber verpflichtet, vor einem Beitritt zur EU Verwaltungsgerichte einzurichten.

Die EU-Kommission  wollte – noch vor Inkrafttreten der Verträge von Lissabon – in den Beitrittsverhandlungen sicherstellen, dass jeder Unionsbürger in jedem Mitgliedsstaat behördliche Entscheidungen, mit denen er nicht zufrieden war, von einem unabhängigen Gericht überprüfen lassen konnte (Art 47 Grundrechte-Charta).

Es waren die Bundesländer, die in Österreich die Einrichtung von Verwaltungsgerichten lange Zeit verhinderten. Und  es war der Auslegungsstreit der Höchstgerichte über Art 47 der Grundrechte-Charta – bezeichnender Weise in einem Umweltverfahren –  der letztlich die Einrichtung von Verwaltungsgerichten in Österreich wesentlich beschleunigte (Stichwort: Brennerbasistunnel) .

Der jetzt von den Landeshauptleuten vorgetragenen Angriffe auf den mühsam erreichten Rechtschutz  im öffentlichen Recht erscheint in diesem Licht wie ein Nachhall vergangener Zeiten.

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Europarat warnt vor Verfassungsänderungen in der Türkei

Die Verfassungsexperten des Europarates („Venedig-Kommission“) warnen vor einem „Ein-Personen-Regime“ in der Türkei: So lautet die Schlussfolgerung eines endgültigen, von der Kommission verabschiedeten Gutachtens über die vorgeschlagene Verfassungsänderung, die Gegenstand eines Referendums im kommenden Monat ist.

Die Experten weisen auf die Gefahr hin, dass die Verfassungsänderung durch den Abbau der nötigen Kontrollmöglichkeiten („Checks and Balances“) nicht dem Modell eines demokratischen Präsidialsystems entspreche, das auf der Gewaltentrennung basiert. Vielmehr bestehe das Risiko, dass sich ein autoritäres Präsidialsystem entwickelt.

Zu den in der Schlussfolgerung geäußerten Bedenken zählen folgende Punkte:

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EuGH-Generalanwältin: Verwaltungsgericht kann auch Ankläger sein

Aber nur unter besten Umständen – nicht Aufgabe der Richter, Glücksspielmonopol zu rechtfertigen.

Das Glücksspielgesetz (GSpG) beschäftigt wieder einmal den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am Donnerstag hat sich die EuGH-Generalanwältin zu Verwaltungsstrafverfahren gegen Automatenbetreiber geäußert. Es kann unter Umständen zulässig sein, dass die Verwaltungsgerichte Richter und Kläger in einem sind. Aber es ist nicht ihre Aufgabe, das Glücksspielmonopol zu rechtfertigen. Das müsse der Staat tun.

Der EuGH folgt dem Generalanwalt oder der Generalanwältin in vier von fünf Fällen. Die sogenannten Schlussanträge sind nur Empfehlungen.

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Kopftuchverbot: EuGH gibt Richtung vor

Die Einschränkung religiöser Merkmale beschäftigt Politik und Gerichte seit Jahren. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte nun in der Rechtssache C-157/15 („ G4S Secure Solutions“) zu entscheiden, inwieweit die Unionsrichtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf mit einem Verbot, ein islamisches Kopftuch zu tragen, vereinbar ist.

Nach der Entscheidung des Gerichtshofes ist ein  Kopftuchverbot dann zulässig, wenn sich dieses Verbot  aus  einer internen Regel eines  privaten  Unternehmens  ergibt,  die  generell das  sichtbare  Tragen  jedes  politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens am  Arbeitsplatz verbietet. Wenn zudem nur Arbeitnehmer von den Beschränkungen betroffen sind, die mit Kunden in Kontakt stehen, stellt diese Regel keine unmittelbare Diskriminierung dar.

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Meinungsfreiheit: Missbrauchsverbot erlaubt

(c) APA/HANS PUNZ

Bei NS-Wiederbetätigung hat der Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass der Missbrauch der Meinungsfreiheit mit Demokratie und Menschenrechten unvereinbar ist: vielleicht verallgemeinerbar; doch Vorsicht ist geboten.

Gerhard Strejcek, Die Presse

Versammlungsrecht und freie Meinungsäußerung zählen zu den Grundfesten westlicher Demokratien. Eingriffe ins Grund- und Menschenrecht auf friedliche Versammlung sind nur dann zulässig, wenn sie gesetzlich vorgesehen sind und in einer demokratischen Gesellschaft zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Rechte Dritter notwendig sind. Die Höchstgerichte prüfen die Frage, ob eine Untersagung oder Auflösung einer Versammlung gerechtfertigt war, streng und lassen auch zeitweise Beeinträchtigungen der Warenverkehrsfreiheit nicht als Rechtfertigung zu. Deshalb kann die Blockade einer Autobahn erlaubt sein. Die Auflösung einer Versammlung, selbst einer spontan, unangemeldet abgehaltenen, muss das letzte Mittel bleiben; fremdes Eigentum ist allerdings rechtlich geschützt, etwa, wenn ohne Genehmigung eines Verfügungsberechtigten Privatgrund betreten wird und Schäden verursacht werden.

Wehrhafte Demokratie

Wirtschaftliche Rechtspositionen wie Erwerbs- und Eigentumsfreiheit scheinen aber gegenüber den „politischen“ Rechten in der Rechtsprechung schwächer eingestuft zu werden. Derzeit scheint jedoch ein anderes Problem der Abwägung im Vordergrund zu stehen: Wie soll der Staat grundrechtskonform mit Versammlungen und Meinungsäußerungen umgehen, welche womöglich den in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Verfassung verankerten Grundwerten selbst diametral widersprechen? Welche Möglichkeiten der wehrhaften Demokratie können rechtsstaatlich umgesetzt werden, wann schießt der Staat übers Ziel hinaus und betritt seinerseits ein rechtsstaatsfernes oder gar autokratisches Minenfeld?

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„Greco“ fordert für Verwaltungsrichter einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschläge

greco-logoDer Europarat hat in einer Presseaussendung zum „Greco“- Bericht über die Korruptionsprävention bei österreichischen Richtern und Staatsanwälten Stellung genommen.

Für die Verwaltungsgerichte wird eine strengere Formalisierung des Aufnahmeverfahrens und eine stärkere Einbindung der Personalsenate – auch in die Auswahl von Präsidenten und Vizepräsidenten – empfohlen. Die Besetzungsvorschläge sollten für das fällende Exekutivgremium bindend sein.

In dem Bericht, der jetzt in vollem Umfang auch in deutscher Sprache verfügbar ist, wird zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Verwaltungsgerichte folgendes festgestellt:

„Die Komplexität des für die Verwaltungsgerichte geltenden legislativen Aufbaus, der eine Kombination  aus  allgemeinen  Gesetzen  und  gerichtsspezifischen  Gesetzen aufweist,   macht es  sogar   für   österreichische Behörden   schwierig,   einen systematischen  Gesamtüberblick  zu geben.

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10 Jahre EU-Grundrechtsagentur

GrundrechtsagenturAm 1. März 2007 hat in Wien die EU-Agentur für Grundrechte (FRA) ihre Arbeit aufgenommen,  Anfang der Woche wurde hier ihr zehnter Geburtstag begangen.

Nicht mit einer Feier, wie Direktor Michael O’Flaherty betonte: „Dafür gibt es viel zu viel, das falsch läuft da draußen.“ Auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen konstatierte: „Es scheint, dass dies nicht die Zeit der Menschenrechte ist.“

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EU-Recht: Österreich drohen künftig hohe Strafen in Umweltverfahren

Vor allem in Umweltsachen haben die EU-Mitgliedsländer oft auf Zeit gespielt und die Anwendung verbindlicher Rechtsvorschriften verzögert.

Österreich ist hier keine Ausnahme. Das allerdings könnte teuer werden. Denn künftig sollen unverzüglich Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden, wenn Umweltstandards nicht eingehalten werden.

Das hat die EU-Kommission bereits Mitte Jänner den Mitgliedsstaaten mitgeteilt:

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Europäische Richterausbildung: EU- Kommission legt Jahresbericht 2016 vor

imageshw00iu4bDie Europäische Kommission hat am 23. Dezember 2016 den sogenannten „European Judicial Training Report“ für das Jahr 2016 veröffentlicht.

In dem jährlich erscheinenden Bericht informiert die Kommission über die Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten, Gerichtspersonal, Gerichtsvollziehern und Notaren im Europarecht oder im Recht eines anderen Mitgliedstaates.

Nach dem aktuellen Bericht haben im Jahr 2015 insgesamt 124.000 Vertreter der genannten Rechtsberufe an Weiterbildungen im Unionsrecht teilgenommen. Der Anteil der Anwälte ist um 1% auf etwa 5% im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Deutschland liegt mit 5 % der Rechtsanwälte, die regelmäßig an Aus- und Fortbildungen teilnehmen, im Mittelfeld. Damit liegt die Anwaltschaft noch im Rahmen des Ziels der Kommission, bis 2020 die Hälfte aller Vertreter der genannten Rechtsberufe im Unionsrecht fortgebildet zu haben. Zu beachten ist jedoch, dass diese Zahlen nicht alle EU-Mitgliedstaaten und häufig auch nicht private Fortbildungsanbieter erfassen.

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Glücksspielgesetz: EU-Konformität bleibt strittig

Der Verfassungsgerichtshof  hatte mit Urteil vom  15. Oktober, E 945/2016 ua. entschieden, dass das österreichische Glücksspielgesetz nicht nur verfassungskonform ist, sondern auch nicht gegen das Unionsrecht verstößt.

Damit haben alle Höchstgerichte – zuletzt auch der Oberste Gerichtshof – das Glücksspielgesetz für EU-rechtskonform erachtet.

Nun zeichnet sich aber – ähnlich wie im Bereich des Apothekengesetzes – ab, dass die bestehenden Bedenken von den Höchstgerichten nicht ausgeräumt werden konnten. Aktuell haben sich das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich und das Landesgericht Korneuburg an den EuGH gewandt, weil sie massive Zweifel an den österreichischen Regelungen haben.

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