Dimitrios Gratsias, Richter am Gerichtshof der Europäischen Union (General Court) erläuterte in seinem Vortrag auf der Tagung am Bundesverwaltungsgericht, dass der General Court seit „9/11“ immer öfter mit Geheiminformationen beschäftigt ist, es aber dafür keine eigenen Verfahrensregeln gab, sodass das Gericht selbst gezwungen war, seine Verfahrensregeln den neuen Anforderungen anzupassen.
Das Problem bestehe darin, mit dem Spannungsverhältnis zwischen Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung von Dokumenten und der Effektivität des Rechtsschutzes in rechtsstaatlicher Weise umzugehen.
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hatte aus Anlass eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Glücksspielgesetz beim EuGH die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahren beantragt.

Es war im Jahr 2002, als das Europäische Parlament die EU-Grundrechte-Charta beschlossen hat. Ab diesem Zeitpunkt waren alle zukünftigen Beitrittswerber verpflichtet, vor einem Beitritt zur EU Verwaltungsgerichte einzurichten.
Die Verfassungsexperten des Europarates („Venedig-Kommission“) warnen vor einem „Ein-Personen-Regime“ in der Türkei: So lautet die Schlussfolgerung eines endgültigen, von der Kommission verabschiedeten 