Die Verfassungsexperten des Europarates („Venedig-Kommission“) warnen vor einem „Ein-Personen-Regime“ in der Türkei: So lautet die Schlussfolgerung eines endgültigen, von der Kommission verabschiedeten Gutachtens über die vorgeschlagene Verfassungsänderung, die Gegenstand eines Referendums im kommenden Monat ist.
Die Experten weisen auf die Gefahr hin, dass die Verfassungsänderung durch den Abbau der nötigen Kontrollmöglichkeiten („Checks and Balances“) nicht dem Modell eines demokratischen Präsidialsystems entspreche, das auf der Gewaltentrennung basiert. Vielmehr bestehe das Risiko, dass sich ein autoritäres Präsidialsystem entwickelt.
Zu den in der Schlussfolgerung geäußerten Bedenken zählen folgende Punkte:
- alleinige Ausübung der exekutiven Gewalt durch den neuen Präsidenten, mit nicht kontrollierter Befugnis zur Ernennung und Entlassung von Ministern und hohen Beamten auf Grundlage von Kriterien, die nur der Präsident festlegt;
- Möglichkeit, dass der Präsident auch Mitglied oder gar Vorsitzender, Vorsitzende einer Partei ist, wodurch er einen unzulässigen Einfluss auf die Gesetzgebung erhält;
- Befugnis des Präsidenten, aus einem beliebigen Grund das Parlament aufzulösen, was grundsätzlich unvereinbar mit einem demokratischen Präsidialsystem ist;
- weitere Schwächung der bereits unzureichenden Möglichkeiten, die der Justiz zur Kontrolle der Exekutive zur Verfügung stehen;
- weitere Schwächung der Unabhängigkeit der Justiz.
Das Gutachten wurde vom Monitoring-Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates beantragt und verweist auf ernste verfahrensrechtliche Bedenken.
Bei ihrer Vollversammlung veröffentlichte die Venedig-Kommission zwei weitere Gutachten die Türkei betreffend:
(1) Die Notstandsrechte und ihre Beziehung zur Medienfreiheit und
(2) Die Pflichten, Kompetenzen und das Funktionieren von Straf-Friedensrichterschaften.