Filmtipp: „The Cleaners“ – Zensur und Manipulation im Internet

 

© gebrueder beetz filmproduktion

In der Netflix-Serie „Black Mirror“ ist das Internet der Spiegel der realen Welt. Jedoch  werden nur die negativen, die bösen Seiten der Realität gespiegelt. Wer aber entscheidet über „Gut“ und „Böse“ im Internet, über legal und illegal ?

Konzerninterne Guidelines ersetzten rechtsstaatliche Regeln

Der deutsch-brasilianische Dokumentarfilm „THE CLEANERS“  enthüllt eine gigantische Schattenindustrie digitaler Zensur in Manila, dem weltweit größten Outsourcing-Standort für „Content“- Moderation. Dort löschen zehntausende Menschen in zehn Stunden Schichten im Auftrag der großen Silicon Valley-Konzerne belastende Fotos und Videos von Facebook, YouTube, Twitter&Co. Komplexe Entscheidungen über Zensur oder Sichtbarkeit von Inhalten werden so an die „Content“- Moderatoren outgesourct. Die Kriterien und Vorgaben, nach denen sie agieren, ist eines der am besten geschützten Geheimnisse des Silicon Valleys. So werden in der virtuellen Welt des Internets die demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln  der realen Welt durch geheime Guidelines der Internetkonzerne ersetzt.

„Geoblocking“ und Account-Sperre

 

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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist in Kraft – ein Überblick

Ab heute gilt die EU-Datenschutz Grundverordnung. Hinter dem Wortungetüm steht ein Gesetz, das EU-Bürgern das Recht auf die eigenen Daten wiedergeben will.

Ausnahmslos alle Firmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, sind künftig zu deren strengem Schutz verpflichtet – von Facebook bis zum Einzelhändler nebenan. Bei Verstößen kann es zu Strafen kommen, die in die Millionen gehen. Die Strafhöhe wurde so angesetzt, dass sie auch große Konzerne empfindlich treffen würde.

Wie groß der Einfluss der EU-DSGVO auf Datensammler wie Google, Facebook, Amazon und Apple tatsächlich sein wird, ist derzeit nicht abzuschätzen. Theoretisch sind die Firmen künftig zu weitreichender Transparenz beim Umgang mit Daten verpflichtet – auch, was die plattformübergreifende Nutzung (beispielsweise im Dreieck Facebook, Instagram und WhatsApp) angeht.

Wie bei kaum einer anderen EU-Regelung im Digitalbereich waren die letzten Wochen von Panikmache und von falschen Infos geprägt. Zuletzt hatten der parlamentarische Berichterstatter Jan Albrecht und EU-Justizkommissarin Vera Jourova erneut vor Panikmache gewarnt. Der Grund für die Vielzahl zweifelhafter und überzogener Meldungen sind die Geschäftsinteressen der Verbreiter.

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Deutscher Bundesgerichtshof lässt Auto-Videos als Beweismittel zu

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.

Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht – da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig. Das permanente Aufzeichnen bleibt dennoch unzulässig, die Richter verwiesen hier auf das Datenschutzgesetz. Diese Unzulässigkeit führt aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.

In Österreich ist die Verwendung einer Dashcam an sich datenschutzrechtlich unzulässig“, so Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC.

Kameras sollen Aufnahmen selbst überschreiben

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EU: „Intelligente“ Grenzen nach außen, interoperable Datenbanken nach Innen

Die Stärkung des Grenzschutzes und der inneren Sicherheit ist eine der zentralen politischen Fragen der EU. Dabei verfolgt die EU – neben der weiteren Stärkung der Europäischen Grenz- und Küstenwache oder der Verlagerung von Kontrollen in die europäische Nachbarschaft – einen dritten, weniger bekannte Ansatz: Den Aufbau sogenannter intelligenter Grenzen und Infrastrukturen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch.

Rechtsstaatliche Anforderungen und Umsetzungsrisiken

Dazu wurde nun eine aktuelle Studie der deutschen Stiftung Wissenschaft und Politik vorgelegt, welche  die Bestrebungen der EU untersucht, sogenannte intelligente Grenzen zu schaffen und Datenbanken auszubauen, die der Strafverfolgung und der Migrationskontrolle dienen.

Intelligente Grenzkontrollen werden durch die USA schon seit den frühen 2000er Jahren global vorangetrieben. Auf Seiten der EU sorgt die langfristige Entwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts dafür, dass die Ansprüche an das innereuropäische Informationsmanagement wachsen. Zudem folgt die EU seit 2017 dem übergeordneten Ziel, eine Interoperabilität von Datenbanken zur inneren Sicherheit herzustellen.

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Staatliche Datenbanken – Was weiß die Polizei?

Sie waren im Sommer 2017 zum G20-Gipfel nach Hamburg gekommen, um ihren Job zu machen und über das Ereignis zu berichten: Doch 32 Journalisten wurde vor Ort die Akkreditierung entzogen – zumindest zum Teil offenbar auf Basis unrechtmäßig gespeicherter, schlecht gepflegter oder schlicht falsch interpretierter Daten. Fehlentscheidung auf Grundlage schlechter Daten In mehreren Fällen ist …

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Datenschutz-Grundverordnung bringt neue Kompetenzen für Verwaltungsgerichte

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, welche ab 25. Mai 2018 in Geltung ist, bringt für alle Verwaltungsgerichte eine gesonderte Zuständigkeit für den datenschutzrechtlichen Rechtsschutz. Dazu wurde in der Bundesverfassung in Art. 130 B-VG ein Abs. 2a eingefügt.

Damit erkennen die Verwaltungsgerichte in Zukunft auch über Beschwerden von Personen, die behaupten, „durch das jeweilige Verwaltungsgericht in Ausübung seiner gerichtlichen Zuständigkeiten in ihren Rechten (gemäß der Datenschutz-Grundverordnung)  verletzt“ worden zu sein.

In Umsetzung dieser Verfassungsbestimmung wurde für das Bundesverwaltungsgericht im  BVwGG die Bestimmung des § 24a eingefügt, in welcher vorgesehen wird, dass über derartige Beschwerden ein Senat zu entscheiden hat.

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Datenschutz (2): Datenschutzbehörde könnte EU-widriges Gesetz ignorieren müssen

 

foto: apa/dpa/kaestle

Die unabhängige  Datenschutzbehörde (Art 8 Abs. 3 EU-Grundrechtecharta) könnte durch die von den Regierungsparteien beschlossenen Datenschutzgesetzen in eine Zwickmühle geraten. Denn womöglich verstoßen heimische Gesetze gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dann dürfte die Datenschutzbehörde das nationale Gesetz nicht anwenden.

Ein Knackpunkt ist etwa die Formulierung, dass Unternehmen „bei erstmaligen Verstößen“ verwarnt statt sanktioniert werden. „Die Kompetenzen der Datenschutzbehörde und ihre Verpflichtung zur Sanktionierung ergeben sich unmittelbar aus der Datenschutzgrundverordnung“, sagt der EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht zum STANDARD, „dass der nationale Gesetzgeber das ausschließt, ist nichtig.“

„Völlig überflüssig“

„Da sie sehr vage formuliert ist, könnte sie EU-rechtlich halten, in dieser sehr wohlwollenden Lesart wäre sie aber dann komplett überflüssig“, sagt die Juristin Angelika Adensamer, die bei den Datenschützern von epicenter.works tätig ist, zu der betroffenen Passage. Auch der IT-Rechtsexperte Lukas Feiler von der Kanzlei Baker McKenzie denkt, dass der Datenschutzbehörde „in schwerwiegenden Fällen nichts anderes übrig bleiben wird“, als Unternehmen auch beim ersten schweren Verstoß gegen die DSGVO zu ahnden.

Schlupfloch Betriebsgeheimnis

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Datenschutz (1): Neues Gesetz im Kreuzfeuer der Kritik

(c) imago/photothek (Thomas Trutschel/photothek.net)

Die österreichische Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung sieht keine Bestrafung für öffentliche Stellen vor. Auch für betroffene Unternehmen gibt es nun erhebliche Aufweichungen.

In der Theorie sieht die neue Datenschutzverordnung der EU weitreichende Rechte für Verbraucher vor. Datenmissbrauch – wie im jüngsten Skandal um 87 Millionen Facebook-Nutzer, deren Profile für den US-Wahlkampf herangezogen wurden – soll ab dem Inkrafttreten der Verordnung am 25. Mai der Vergangenheit angehören. Doch die österreichische Auslegung der Verordnung lässt erahnen: Allzu viel Optimismus ist nicht angebracht. Die neuen Regeln sollen hierzulande nämlich nur für private Unternehmen gelten; öffentliche und privatrechtlich agierende Stellen mit gesetzlichem Auftrag werden von Geldbußen gänzlich ausgenommen.

So steht es dezidiert in der Umsetzung zum Datenschutzgesetz, das am vergangenen Freitag mit den Stimmen von Türkis-Blau den Nationalrat passierte. Behörden haben also weiter freie Hand im Umgang mit personenbezogenen Daten, ohne eine Bestrafung befürchten zu müssen. Was bereits kritisiert wird, ist mit EU-Recht vereinbar, wie Europarechtler Walter Obwexer im Gespräch mit der „Presse“ erklärt.

„Fast ungarische Dreistigkeit“

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Sicherheitspaket und Datengesetz beschlossen

REUTERS

Das Paket besteht aus einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz, Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, der Straßenverkehrsordnung und des Telekommunikationsgesetzes 2003 sowie einem Bundesgesetz, das die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU auf Basis der Gegenseitigkeit weiter ausbaut.

Überwachungsinstrumente werden erweitert

Mit der Novelle erhält die Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum, werden anonyme Wertkarten-Handys verboten (Die Identität des Besitzers muss ermittelt werden können.), wird ein „Bundes-Trojaner“ ermöglicht und eine Art Vorratsdatenspeicherung light etabliert.

Der „Bundestrojaner“ meint den Einsatz staatlicher Spionagesoftware zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten bzw. von Messengerdiensten wie Whatsapp und Skype im Internet. Die Software kann etwa bei Verbrechen mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren, bei einem Verdacht auf terroristische Straftaten oder bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie die sexuelle Integrität mit einer Strafobergrenze von mehr als fünf Jahren eingesetzt werden.

Weiters im Paket enthalten: In Verdachtsfällen wird künftig eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines „Quick-Freeze-Modells“ möglich sein. Auch wird es Behörden erleichtert, Briefe und Pakete zu beschlagnahmen, ohne dass sich der Beschuldigte in Haft befinden muss. (Siehe dazu die Parlamentskorrespondenz)

„Abgespecktes“ Datengesetz beschlossen

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Regierung will Daten der Bürger für Forschung freigeben

foto: apa/jäger

Ermächtigungsgesetz liegt bereits im Parlament und soll ab 2019 gelten,  scharfe Kritik von Datenschützern

Die Regierung will persönliche Daten der Österreicher für die Forschung freigeben, darunter auch Informationen der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Ein entsprechendes Ermächtigungsgesetz liegt bereits im Parlament. Während Universitäten und Industrie die Pläne begrüßen, warnen Datenschützer vor Missbrauch ähnlich dem aktuellen Facebook-Skandal. Kritik übt auch die Datenschutzbehörde.

Beschlossen hat die Regierung die Änderungen schon am 21. März. Einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden sie trotz vorheriger Begutachtung bisher nicht – wohl auch deshalb, weil die Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) in einem der 13 „Datenschutz-Anpassungsgesetze“ der Regierung verborgen ist. Wobei die Datenschutzbehörde im Justizministerium schon in der Begutachtung kritisiert hat, dass die Pläne weit über bloße Anpassungen an das neue EU-Datenschutzrecht hinausgehen. (Siehe dazu: Ärztekammer empfiehlt „Patienten, aus Elga auszutreten„)

Auch Unternehmen erhalten Zugriff

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