DVVR mahnt erneut die unpolitische Besetzung der Vizepräsidentenstelle des BVwG ein

Die Ausschreibungsfrist für die Nachbesetzung der Stelle des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) läuft heute, dem 3. Februar 2026, aus. Aus diesem Anlass mahnt der Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) Markus Thoma im Morgenjournal auf Ö1 neuerlich ein, dass europäische Standards beim Auswahlverfahren einzuhalten sind durch ein mehrheitlich aus gewählten Richter:innen bestehendes Auswahlgremium.

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DVVR: Neuerliche Erklärung zur Besetzung der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des BVwG

Auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes ist am 2. Jänner 2026 nun (nach einer ersten Ausschreibung im Dezember 2025) neuerlich die Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) ausgeschrieben worden.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) fordert seit langem im Einklang mit den rechtsstaatlichen Standards des Europarates, der Europäischen Union und den Empfehlungen der EU-Rechtsstaatlichkeitsberichte der letzten Jahre auch für die Leitungsfunktionen (Präsident/in und Vizepräsident/in) transparente, objektiv nachvollziehbare Auswahlverfahren; wesentlich ist dabei auch die maßgebliche Einbindung unabhängiger richterlicher Gremien in sämtliche Phasen der Besetzung.

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Maiforum 2026 – Save the Date!

Das 31. Maiforum findet am Freitag, den 8. Mai 2026 (9.00 bis 14.00 Uhr), in Wien zum Thema „Unabhängig bis ins Alter: Finanzielle Absicherung als Pfeiler der Justiz“ statt. Die Veranstaltung wird von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter:innen heuer schwerpunktmäßig von den Richter:innen des Bundesverwaltungsgerichtes organisiert. Das genaue Programm folgt. Die Teilnahme ist für Richter:innen kostenlos, …

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Neuregelung des Disziplinarverfahrens erforderlich – VRV macht einen Vorschlag

Aufgrund der Stellungnahme des Konsultativrates der Europäischen Richter:innen, Opinion CCJE-BU(2025)3 vom 15.10.2025, ist eine Neuregelung der Disziplinarverfahren bei allen Verwaltungsgerichten erforderlich, will man europäischen Standards gerecht werden und systemische Mängel beheben. Die VRV hat für die Landesverwaltungsgerichte erarbeitet, welche konkreten Änderungen im Disziplinarverfahren sowohl im Verfahrensrecht als auch im materiellen Recht dringend vorzunehmen wären. Dabei ist ein wesentlicher Punkt die Weisungsfreistellung aller Präsident:innen der Verwaltungsgerichte.

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Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen zur Opinion des CCJE zum Disziplinarverfahren

Der Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) betont in einer Stellungnahme zum Gutachten des CCJE über systemische Mängel an Disziplinarverfahren beim Verwaltungsgericht Wien, dass die dort aufgezeigten Probleme sich auch in Disziplinarverfahren bei anderen Verwaltungsgerichten zeigen. Zudem bestehen darüber hinausgehende Problemfelder: Bei kleinen Einheiten von Landesverwaltungsgerichten wird das Disziplinarverfahren häufig (in 7 von 9 Fällen) im eigenem Haus abgehandelt, was fast zwangsläufig zu Befangenheiten der entscheidenden Richter:innen führt; die Einleitung von Disziplinarverfahren obliegt meist weisungsgebundenen Präsident:innen und Disziplinaranwälte sind durchwegs gegenüber der Verwaltung weisungsgebunden.

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Reformbedarf bei den Organisationsgesetzen der Verwaltungsgerichte – Teil 2

Klare gesetzliche Regelung des Disziplinarverfahrens von Richter:innen

Die nunmehr ergangene zweite CCJE-Stellungnahme zum Verwaltungsgericht Wien (VGW) vom 15. Oktober 2025 betrifft neuerlich die zentrale Leitungsfunktion des Präsidenten und wiederholt nochmals die Notwendigkeit zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Justiz insbesondere, dass Präsident:innen von Gerichten gegenüber der Verwaltung (die von den Verwaltungsgerichten kontrolliert werden soll) weisungsfrei zu stellen sind. Als Schwerpunkt beschäftigt sich diese Stellungnahme mit dem Disziplinarverfahren. Auch wenn die Disziplinarverfahren bei allen Verwaltungsgerichten etwas unterschiedlich geregelt sind, so sind die aufgezeigten strukturellen Mängel am VGW auch bei anderen Verwaltungsgerichten aufzufinden. Hervorzuheben sind folgende Punkte:

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Reformbedarf bei den Organisationsgesetzen der Verwaltungsgerichte – Teil 1

Stellung des Präsidenten/der Präsidentin und Sicherstellung der richterlichen Unabhängigkeit

Das CCJE, der Beirat der Europäischen Richter:innen, veröffentlicht laufend Stellungnahmen (CCJE Opinions) zum Tätigkeitsbereich von Richter:innen insbesondere um deren Unabhängigkeit zu schützen und zu wahren. Speziell für Österreich liegen bereits zwei Stellungnahmen zur Situation am Verwaltungsgericht Wien (VGW) von 2019 und 2025 vor, die auch Empfehlungen zur Einhaltung europäischer Standards im Zusammenhang mit der richterlichen Unabhängigkeit enthalten. Diese sind nicht nur für das VGW von Bedeutung, sondern hätten vielmehr alle Verwaltungsgerichte zu prüfen, ob sie den Empfehlungen gerecht werden.

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Systemische Mängel beim Disziplinarverfahren gegen Richter:innen des VGW

Das Büro des CCJE (Beirat der Europäischen Richter:innen) hat eine Stellungnahme zum Disziplinarverfahren der Richter:innen am Verwaltungsgericht Wien (VGW) veröffentlicht. Dabei wurden sowohl die Rolle des Präsidenten des VGW im Disziplinarverfahren von Richter:innen beleuchtet als auch die Rolle des/der Disziplinaranwaltes/Disziplinaranwältin und die in diesem Zusammenhang bestehende Beziehung zur Exekutive und die Bestellung der Person des Disziplinaranwaltes durch die Exekutive.

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Studienreise Tirana: Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien (Teil 2)

Am zweiten Tag der Studienreise fand die Tagung zum Thema Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien und Österreich erneut mit der Unterstützung der OSCE und Mitwirkung von Justizrat und den verschiedenen Verwaltungsgerichten statt. In den zahlreichen Eröffnungsworten wurde ua. von Clarissa Pasztory, die Leiterin der albanischen OSCE Niederlassung, betont, dass gerade den Verwaltungsrichter:innen eine besondere Rolle zukommt, um Korruption in Albanien vorzubeugen. Daher sollte man die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht unterschätzen, gerade um auch in einem Land wie Albanien den Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen.

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Studienreise Tirana: Auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union (Teil 1)

Die heurige Studienreise führte die VRV nach Albanien. Ein Land, das sichtlich bei der Erfüllung der Werte der Rechtsstaatlichkeit bemüht ist, auch um das Ziel des Beitritts zur Europäischen Union im Jahr 2030 zu erreichen. Unterstützt wurde dieser Austausch von der OSCE, deren Aktivität in Albanien ua. die Korruptionsbekämpfung, der Schutz der Menschenrechte und die Justizreform umfasst.

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