Studienreise Tirana: Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien (Teil 2)

Am zweiten Tag der Studienreise fand die Tagung zum Thema Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien und Österreich erneut mit der Unterstützung der OSCE und Mitwirkung von Justizrat und den verschiedenen Verwaltungsgerichten statt. In den zahlreichen Eröffnungsworten wurde ua. von Clarissa Pasztory, die Leiterin der albanischen OSCE Niederlassung, betont, dass gerade den Verwaltungsrichter:innen eine besondere Rolle zukommt, um Korruption in Albanien vorzubeugen. Daher sollte man die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht unterschätzen, gerade um auch in einem Land wie Albanien den Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen.

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Studienreise Tirana: Auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union (Teil 1)

Die heurige Studienreise führte die VRV nach Albanien. Ein Land, das sichtlich bei der Erfüllung der Werte der Rechtsstaatlichkeit bemüht ist, auch um das Ziel des Beitritts zur Europäischen Union im Jahr 2030 zu erreichen. Unterstützt wurde dieser Austausch von der OSCE, deren Aktivität in Albanien ua. die Korruptionsbekämpfung, der Schutz der Menschenrechte und die Justizreform umfasst.

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LVwG NÖ hatte 2024 eine noch nie dagewesene Arbeitsbelastung

Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (LVwG NÖ) zeigt auf, dass dieses im Jahr 2024 erneut mit zu wenig Personal im richterlichen Bereich im Wesentlichen aufgrund einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Karenzen und Teilzeitbeschäftigungen aber auch durch nicht zeitgerechte Nachbesetzungen zu kämpfen hatte. Waren zu Beginn des Jahres 2024 noch 53 Richter:innen inklusive Präsidenten und Vizepräsidenten oder 47 Vollzeitäquivalente tätig, waren es zu Jahresende nur mehr 50, wovon zeitweise nur 42,50 Vollzeitäquivalente tatsächlich im Dienst standen. Damit haben 15 % der Personalkapazität gefehlt. Ein Ausmaß, das für die Erfüllung der Aufgaben des Gerichtes bei bestehendem Akteneinlauf nicht ausreichend ist.

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VwGH: Ausreichende Begründung bei Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Entnahme von Tieren während der Schonzeit erforderlich

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 26.05.2025, Ra 2024/03/0068, zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Entnahme von Tieren während der Schonzeit zu privaten Zwecken ausgesprochen, dass diese privaten Zwecke ausreichend darzulegen und im Spruch zu nennen sind.

Im vorliegenden Fall ging es um den Antrag auf Bewilligung der Entnahme von einem Birkhahn, für den in Oberösterreich eine ganzjährige Schonzeit gilt. Die Entnahme sollte zu privaten Zwecken innerhalb eines dreiwöchigen Zeitraumes im Mai für das Jagdjahr 2024/25 erfolgen, eine nähere Begründung wurde nicht genannt. Genau dies wurde vom Tierschutzverein, eine nach dem UVP-Gesetz anerkannte Umweltorganisation, in der Revision gegen die Abweisung der Beschwerde gegen den Bewilligungsbescheid dargelegt.

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Am LVwG Kärnten prägten Umbauarbeiten und Gehaltsdiskriminierungen das letzte Jahr

Das Jahr 2024 war beim LVwG Kärnten einerseits von Umbautätigkeiten zur Verbindung beider Gebäudeteile des LVwG und andererseits von Diskriminierungen durch das bestehende richterliche Besoldungssystem geprägt. Zu letzteren wird im Tätigkeitsbericht des LVwG Kärnten für das Jahr 2024 hervorgestrichen, dass Gehaltsregelungen von Richter:innen dem Art. 6 EMRK gerecht zu werden haben und nicht diskriminierend sein dürfen. Das noch auf Basis der Zulagen geregelte im Jahr 2024 bestehende Gehaltssystem führt dazu, dass schon länger beim LVwG Kärnten beschäftigte Richter:innen in unsachlicher Weise wesentlich schlechter gestellt werden, als erst jüngst ernannte Richter:innen. Obwohl die politisch Verantwortlichen auf diese Situation aufmerksam gemacht worden sind, gibt es bislang keine Änderungen oder Anpassungen.

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Das LVwG Vorarlberg verzeichnet eine Zunahme an Akten vor allem bei Verwaltungsstrafen

Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg für 2024 weist die richterliche Belegschaft beim LVwG Vorarlberg im Berichtszeitraum mit gemittelt 13,7 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) aus. Von den insgesamt 17 bzw 18 Richter:innen waren die Vizepräsididentin, 6 Richterinnen und 2 Richter teilzeitbeschäftigt und zwei Richter:innen in Karenz.

Im Berichtsjahr sind insgesamt 1.589 Rechtssachen (im Vorjahr 1.480) angefallen, dies betraf zu mehr als zwei Drittel Verwaltungsstrafsachen mit dem Schwerpunkt StVO und KFG. Bei den Administrativverfahren bildeten die Beschwerden nach dem Baugesetz (112) und dem Führerscheingesetz (106) die höchsten Anfälle.

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Schadet der aktuelle politische Diskurs der richterlichen Unparteilichkeit?

Sind Gerichte für die aktuell von der Politik thematisierten Probleme der Migration verantwortlich, so wie es in einem offenen Brief von neun europäischen Staats- und Regierungschefs zum Ausdruck gebracht wird? Was bedeutet es, wenn hochqualifizierte Personen für ein Höchstgericht nominiert, dann aber völlig haltlos und mit falschen Unterstellungen diffamiert werden, sodass die Wahl abgesagt wird? Wie sehr schaden solche Aussagen an zweifellos angesehenen Jurist:innen, die für die Gerichtsbarkeit tätig werden sollen, dem gesamten demokratischen System und der Gerichtsbarkeit?

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Intervision am Bundesverwaltungsgericht: Kollegiale Reflexion zur Stärkung der Justiz

Das Bundesverwaltungsgericht setzt neue Maßstäbe in der Förderung von Qualität, Integrität und Resilienz innerhalb der Justiz, wie Karin Gastinger und Eva Wendler in einem Beitrag zum Newsletter für UNODC schildern: Mit der Einführung von Intervision – einem strukturierten Peer-to-Peer-Ansatz zur Reflexion richterlicher Tätigkeit – erhalten Richter:innen die Möglichkeit, sich über berufliche Herausforderungen und komplexe Entscheidungsprozesse in einem vertraulichen Rahmen auszutauschen.

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Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 kritisiert erneut politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die EU-Kommission präsentiert seit 2020 einmal im Jahr einen Bericht über den Zustand von Justiz, Medien und Rechtsstaat für jedes EU-Mitgliedsland. Der Rechtstaatlichkeitsbericht 2025 kritisiert neuerlich, dass Österreich keine Fortschritte bei der notwendigen Beteiligung der Justiz bei der Ernennung von Gerichtspräsident:innen der Verwaltungsgerichte gemacht hat. Daher wiederholt die Kommission die Empfehlung, die Justiz in die Verfahren zu (deren) Ernennung unter Berücksichtigung der europäischen Standards für die Ernennung von Richter:innen und die Auswahl von Gerichtspräsident:innen einzubeziehen.

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Markus Thoma kritisiert neuerlich den Ernennungsmodus von Spitzenpositionen an Verwaltungsgerichten

Auch wenn die Justizministerin die politische Mitsprache bei der Besetzung bekräftige, widerspreche dies eklatant den Vorgaben aus dem EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht, der den Ernennungsmodus von Präsident:innen und Vizepräsident:innen an Verwaltungsgerichten laufend kritisiere. Markus Thoma, Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen, bekräftigt dies im Interview mit anwalt.aktuell und unterstreicht, dass eine Beteiligung der Justiz in den Ernennungsverfahren weiterhin fehle.

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