
Mit BGBl. I 82/2025 vom 12.12.2025 wurde das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) novelliert. Dabei kam es nicht nur zu Änderungen bei Großverfahren (§§ 44ff), sondern auch bei der öffentlichen Kundmachung und der Bestellung von Amtssachverständigen. Die Novelle zum AVG zielt darauf ab, Großverfahren zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen.







