Der UVS Wien hat gestern entschieden, dass der Verkauf der vom Verein „Die Bunten – Forum für Würde, Gerechtigkeit und Demokratie“ herausgegebenen Zeitschrift „Die Bunte Zeitung“ durch ausländische Kolporteure keiner Bewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegt.
Lienbacher: Keine vielfachen Instanzen mehr
In der Verwaltung solle es nur noch die erste Instanz geben und dann die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz, schlägt der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Georg Lienbacher, vor. Quelle: salzburg.orf.at Zum Artikel ….