Landesverwaltungsgerichte: Gesetzentwurf soll im Herbst vorliegen

Zur Vorberatung der Verwaltungsreform soll im Nationalrat ein eigener Unterausschuss eingerichtet werden. Das kündigten die Koalitionsparteien heute (30.6.2009) im Rahmen einer so genannten Aktuellen Aussprache im Verfassungsausschuss an. Geplant ist, bis Mitte nächster Woche einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller fünf Fraktionen auszuarbeiten und den Unterausschuss dann auf Basis dieses Antrags während der kommenden Plenartage des Nationalrats einzusetzen. Da viele geplante Reformschritte eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat benötigen, sei eine parlamentarische Diskussion notwendig, hob Staatssekretär Josef Ostermayer hervor. Parallel zu den Beratungen im Unterausschuss will die Regierung mit den Ländern verhandeln.

Bereits im Herbst 2009 soll Ostermayer zufolge ein Begutachtungsentwurf zur Einrichtung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit vorliegen. Die Vorbereitungen dafür sind ihm zufolge bereits relativ weit gediehen. Geplant ist die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten und einem Bundesverwaltungsgericht 1. Instanz. Die Frage, ob es auch ein eigenes Bundesfinanzgericht geben und ob der Asylgerichtshof in das System eingegliedert werden soll, ist noch offen.

Quelle Parlamentskorrespondenz/02/30.06.2009/Nr. 596

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