In seiner Juni-Session befasst sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) unter anderem mit der Mindestsicherung am Beispiel Kärntens und prüft, ob sie verfassungswidrig ist, weil sie den Lebensstandard der Betroffenen schmälert.
Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) bekämpft die Kärntner Mindestsicherung beim VfGH. Die Mindestsicherung wurde 2010 eingeführt. Sie beträgt heuer 774 Euro, das sind um 21 Euro mehr, als im Jahr 2011. Die Mindestsicherung ersetzt die bisherige Sozialhilfe und beinhaltet auch eine Krankenversicherung.
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