Der Unabhängige Verwaltungssenat wird bald von einem Landesverwaltungsgericht abgelöst. Künftig ist es für Berufungen gegen Entscheidungen von Bezirkshauptmannschaften zuständig. Der Gesetzesentwurf ist nach wie vor umstritten.
Das neue Landesverwaltungsgericht ist auch zuständig Entscheidungen von Gemeinden und bei strittigen öffentlichen Auftragsvergaben. Im Gesetzesentwurf, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags diskutiert wurde, wird von 13 Mitgliedern ausgegangen – gegenüber zehn des derzeitigen UVS – und von jährlichen Kosten von etwa 460.000 Euro. Der Entwurf blieb heute im Ausschuss weiter umstritten.
Opposition vermisst unabhängige Richter