Karlsruhe – Absprachen im Strafprozess werden seit Jahren kontrovers diskutiert, nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das umstrittene Prozedere grundsätzlich gebilligt.
Allerdings müssten sich Richter und Staatsanwälte bei solchen Absprachen stärker an Recht und Gesetz halten. Bislang bestehe ein „erhebliches Vollzugsdefizit“, heißt es. Mit der Entscheidung hob der Zweite Senat zugleich die Strafurteile gegen drei Beschuldigte auf (unter anderem 2 BvR 2628/10).
Die Verfassungsrichter kritisierten, dass sich die gerichtliche Praxis „in erheblichem Umfang“ über die 2009 beschlossenen gesetzlichen Regelungen hinwegsetze. Sollte sich das nicht ändern, drohe ein verfassungswidriger Zustand. Dies sei nicht nur als Hinweis an den Gesetzgeber zu verstehen, der gegebenenfalls nachjustieren müsse, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. „Es ist zugleich eine sehr ernst gemeinte Mahnung an alle Akteure in einem Strafverfahren.“
ird am Dienstag entscheiden, ob sich die Strafprozesse in deutschen Gerichtssälen grundsätzlich ändern müssen.