In seinem Urteil von 12.04.2013 bestätigt der Court of Appeal die Rechtsauffassung des High Court, dass das im Vereinigtem Königreich bestehende Erfordernis, bereits vor der Einreise über ausreichende Sprachkenntnisse zu verfügen, mit Art. 8 der Europäischen Charta für Menschenrechte vereinbar ist.
rechtschlau
Verwaltungsgerichtsbarkeit neu: Bestellungsvorgang in Tirol abgeschlossen
Die Tiroler Landesregierung hat mit Wirkung zum 01.01.2014 nunmehr neben der Bestellung des Vorsitzenden und des Stellvertreters des UVS Tirol als Präsident und Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol (LVG Tirol) sowie der Bestellung sämtlicher aktiver Mitglieder des UVS Tirol zu Richtern des LVG Tirol auch die weiteren zusätzlichen Richter bestellt.
Bestellt wurden 14 neue Richterinnen und Richter, wobei 4 davon teilzeitbeschäftigt sind. Es wurden somit 12 neue Planstellen für den richterlichen Dienst vorgesehen.
EU-Parlament: RICHTLINIE ZUR ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN
Die Berichterstatterin betrachtet die Stellungnahme des Rechtsausschusses (JURI) zur Arbeitnehmerentsendung als „Schlag ins Gesicht für entsendete Beschäftigte, die sehr schlimmen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind“.
So äußerte Evelyn Regner ihren Unmut über die vom Ausschuss am 25. April 2013 angenommene Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie KOM(2012) 131 zur Durchsetzung der Entsendungsrichtlinie 96/71/EG (s. EiÜ 43/12, 36/12, 12/12). Die von Regner in ihrem Entwurf vorgeschlagenen Änderungen konzentrierten sich insbesondere auf eine bessere Verwaltungszusammenarbeit, effektivere Überwachungs- und Kontrollmechanismen sowie strengere Haftungsregeln.
Datenschutz: Bescheide kamen illegal zustande
Der Verwaltungsgerichtshof gibt einer Beschwerde Recht, weil die Datenschutzkommission zu eng mit dem Bundeskanzleramt verwoben war.
Die Datenschutzkommission war nicht unabhängig – also waren ihre Bescheide illegal. Das sagt nun ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Ein Mann, der von den Wiener Linien Auskunft über die von ihm gesammelten Videodaten forderte, war vor Gericht gezogen.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Symposion – Migration, Familie und Vermögen
Hinweis: Das Recht auf Familienleben von Migranten im Spiegel der Rechtsprechung des EGMR Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter,VfGH 19. Juni 2013 9.00 bis 17.00h im Bundesministerium für Justiz, Anmeldung erbeten bis 12. Juni 2013 unter office (et) ogfv.at oder Tel + 43 (1)4277-34804 Programm …
„Größter Gewinner der Reform ist, wer Rechtsschutz sucht“
Der Umbau des Instanzenzugs 2014 bringt Chancen, aber auch Herausforderungen.
BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)
Haibach ob der Donau. Das Jahr 2014 bringt die größte Umstellung des Rechtsschutzes in der Verwaltung, seit es das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 gibt: Elf neue Verwaltungsgerichte, zwei des Bundes und neun der Länder, übernehmen durchgängig in sämtlichen Angelegenheiten der Verwaltung – von Abgaben bis Zivildienst – die Funktion als zweite Instanz. Für Harald Perl, kommender Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und damit bald des größten Gerichts Österreichs, steht bereits fest, wer am meisten Nutzen daraus ziehen wird: „Der größte Gewinner der Reform ist der Rechtsschutzsuchende“, sagte Perl am Wochenende am Rande der Tagung der Österreichischen Juristenkommission (ÖJK) in Haibach ob der Donau zur „Presse“. Perl: „Wer nicht einverstanden ist mit einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung, kann auf direktem Weg ein unabhängiges Gericht anrufen und hat keinen langen Instanzenzug in der Verwaltung.“
VfGH hat vier Monate Zeit für Erstprüfung
Der Verfassungsausschuss dürfte die Gesetzesbeschwerde bereits am Dienstag beschließen.
Peter Fichtenbauer (FPÖ), der bis zu seinem Amtsantritt als Volksanwalt im Juli ebenfalls als Vizeobmann im Ausschuss fungiert, erklärt den Verhandlungsstand: Jene Partei eines Verfahrens, die sich durch ein verfassungswidriges Gesetz verletzt sieht, muss das zugleich mit der Berufung an die zweite Instanz geltend machen. Über diesen Parteienantrag soll die Vorlage an den VfGH zwingend sein.
Bürger gegen Amt: Richter haben letztes Wort
Ein Richterspruch soll Streitfälle mit Behörden ab 2014 schneller und verlässlicher beenden.
Die seit Jahrzehnten größte Strukturreform der Verwaltung naht im Eiltempo: Ab Jänner 2014 wird die Verwaltungsgerichtsbarkeit umgekrempelt. Künftig werden Bescheide nicht mehr bei der jeweils zuständigen Behörde beeinsprucht, sondern bei einem Gericht.
Anlass genug, dass es bei der Frühjahrstagung der Juristenkommission, die am Donnerstag startete, ausschließlich um diese Reform geht.
Karl sieht Verwaltungsgericht-Reform als Chance
Justizministerin Karl erwartet sich von der im Vorjahr beschlossenen Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit einen vielfältigen Zugewinn für Bürger und Unternehmen.

Bei der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission stellte sie am Donnerstag die Vorteile einer unabhängigen Gerichtsbarkeit und die damit verbundenen Möglichkeiten zur Durchsetzung des Rechts in den Vordergrund. „Justizstaat: Chance oder Risiko“ lautet das Motto, unter dem die Juristen bis Samstag in Haibach ob der Donau die Auswirkungen der Anfang 2014 in Kraft tretenden Reform diskutieren. Für Karl ist das Urteil bereits gefallen, sie sieht den Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit „nur als Chance“.
Internationale Konferenz zur effektiven Konfliktlösung in Verwaltungsverfahren
Unter dem Titel „The principles of finality“, fand am 24. Mai 2013 in Utrecht eine internationale Konferenz statt, welche vom Administrative High Court in Zusammenarbeit mit der Universität Utrecht und der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (VEV) veranstaltet wurde.
Wirksame Rechtsbehelfe zur effektiven und endgültigen Konfliktlösung stehen nach Auffassung der Veranstalter auch in Verwaltungsverfahren auf der Tagesordnung, dies zeigten verschiedene Initiativen der EU-Kommission. Im Rahmen der Konferenz standen Fragen effektiver Rechtsmittel in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, besonders Systemfragen betreffend inhaltlicher Entscheidung versus lediglich Kompetenzen, Verwaltungsentscheidungen zu beheben behandelt wurden, im Vordergrund.