Die Strafe ist nunmehr unanfechtbar.
Wie VUVS-online unter Bezugnahme auf einen Beitrag des ORF berichtete, beabsichtigte der oberösterreichische FPÖ-Abgeordnete und Hauptmann der Miliz, Elmar Podgorschek, wegen des vom Verteidigungsministerium verhängten Uniformverbots beim Burschenschafterball bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) gehen. In einem gleichgelagerten Fall haben die Höchstgerichte nunmehr entschieden.
Auch in diesem Fall hat der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) eine Berufung wegen der verhängten Verwaltungsstrafe abgewiesen. Der Berufungswerber war ohne der gesetzlich vorgesehenen Zustimmung des Militärkommandos im Jänner 2012 in einer Uniform des österreichischen Bundesheeres auf dem Ball des Wiener Korporationsringes in der Hofburg erschienen und wurde dann zu einer Strafe von 70 Euro verurteilt. Er sah sich durch eine Weisung des damaligen Verteidigungsministers Darabos, eine entsprechende Erlaubnis nicht zu erteilen, in seinen Rechten verletzt.
Mit Beschluss des VfGH vom 25.02.2013 und dem folgend mit Beschluss des VwGH vom 23.5.2013 wurden die dagegen erhobenen Beschwerden abgelehnt.