Tagung „Interessensabwägung und Abwägungsentscheidungen“

Uni InsbruckAbwägungsentscheidungen durchziehen das gesamte Verwaltungsrecht und sind nicht nur auf den Bereich der Ermessensentscheidungen oder auf das Planungsrecht beschränkt. Gerade bei der Auslegung von unionsrechtlichen Normen ist die Abwägung unterschiedlicher Interessen oft sogar konzeptionell gewollt.

Am 20. März 2014 veranstaltet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck zu diesem Themenereich eine Tagung unter dem Titel „Interessensabwägung und Abwägungsentscheidungen.“

Hier geht’s zum Programm …

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