Uneinheitliche Vorgangsweise der Verwaltungsgerichte bei der Veröffentlichung von Entscheidungen

indexIn der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der „GRÜNEN“ zur Veröffentlichung der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte stellte das BKA fest, die Bundesländer seien der Anregung des BKA, eine der Regelung des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes (§ 20 BVwGG) entsprechende Regelung über die Entscheidungsveröffentlichung im RIS zu treffen, in keinem Fall vollinhaltlich nachgekommen.

Die Organisationsgesetze begründen entweder keine (Niederösterreich, Salzburg, Tirol) oder eine nur beschränkte Veröffentlichungspflicht (Burgenland und Steiermark, Kärnten, Oberösterreich, Vorarlberg). Im Fall Wiens besteht keine solche Beschränkung, allerdings sind die Entscheidungen ausdrücklich auf einer anderen Website zu veröffentlichen.

Zum Unabhängigen Finanzsenates bzw. zum Bundesfinanzgericht wird bemerkt, es sei die Entscheidung des UFS gewesen, seine Entscheidungen nicht im Rahmen des RIS, sondern auf der Plattform „Findok“ zu veröffentlichen, das treffe auch auf das Bundesfinanzgericht zu.

Die Frage, ob im Zuge des Projekts „Informationsfreiheitsgesetz“ sichergestellt werden wird, dass von Gesetzes wegen alle Entscheidungen der Verwaltungsgerichte online zugänglich sind, wurde mit „Nein“ beantwortet.

Hier die Beantwortung der Anfrage im Wortlaut…

 

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