
Nur in Deutschland und Armenien verdienen Richter im ersten Jahr weniger als der Durchschnitt der Bevölkerung. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, welche Besoldung angemessen ist.
von Helene Bubrowski (FAZ)
Von dem Weg in die „gesicherte Armut“ sprechen manche Juristen, wenn sie sich nach dem zweiten Staatsexamen für das Richteramt entscheiden, statt Anwalt in einer großen Wirtschaftskanzlei zu werden. Die Redewendung klingt zynisch, weil kein deutscher Richter in Armut leben muss. Allerdings beträgt das Bruttoeinstiegsgehalt eines Richters im Schnitt etwa 41.000 Euro im Jahr, während das Einstiegsgehalt manches Wirtschaftsanwalts bei mehr als 100.000 Euro liegt. Die formalen Anforderungen für beide Karrierewege sind identisch: Zwei Prädikatsexamina – das schaffen, je nach Bundesland, nur etwa zehn Prozent der Absolventen.

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe müssen entscheiden, ob ihre Kollegen zu wenig Geld bekommen. Ein Urteil könnte ein Signal für die Bezahlung von Millionen Beamten sein.
Das Verbot des kleinen Glücksspiels ab 2015 beeindruckt die Automatenbetreiber wenig: Neben dem Konzern Novomatic wollen auch andere Betreiber ihre Automaten stehen lassen. Die Finanzpolizei will das Verbot intensiv kontrollieren.
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner
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